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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-01-29 · Heft 5 (29.1.1873) · p. Seite 68

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 5 (29.1.1873)
Date
1873-01-29
Page
Seite 68 (sequence 2)
Language
German
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68 und deren Folgen wie mit einem Zauberschlage zu beseitigen um so weniger gefordert werden konnte, als noch immer die Vorurtheilc gegen sie nicht schwanden, und ihnen jeder Schritt vorwärts erschwert wurde.. Was cnMid) den dritten Punct, die Entchristlichung des Staates, betrifft, so konnte dies doch nur formell gelten, nämlich das: das Bürgerrecht nicht mehr an das christliche Bekenntnis gebunden war. Wenn man den Geist des Staates unk-seiner Institutionen dabei berücksichtigen wollte, so wäre cS doch ein markantes Zugeständnis; äußerster Sckwäche gewesen, wenn man dem Häuflein Juden, von denen die große Mehrheit nur dem gewöhnlichen gewerblichen Leben oblag,;utrauete, diesen Geist und diese Institutionen der großen wie der kleinen Staaten nach seinem Sinne und nach seinem Interesse umwandeln zu können. Die blöden Iudenhasser sahen nicht, welch ein Armuthszeugniß sie der christlichen Bevölkerung hiermit auöstellten. Hierzu kam aber, daß innerhalb der christlichen Welt selbst eine große Meinungsverschiedenheit über das Ehristenthum und über seinen Einfluß aus den Staat herrschte. Ta sich die Kirchen mit dem Christenthmne identisieirten, so trat eine große Zahl von Staatsmännern den hierarchischen Bestrebungen entgegen, und wollte den Staat in seiner unabhängigen Entwickelung dem Einsluffe der Kirchen entziehen. Außerdem endlich gab cö sehr zahlreiche Individuen unter den Christen, welche dem Christcnthume eher feindlich, als zugeneigl, gesinnt waren. So mußte gerade dieses letztere Argument sich am Ehesten abschwächen. Unter den Einflüssen dieser Angriffe und der lebhaften Abwehr derselben gestaltete sich die öffentliche Meinung über die Juden immer mehr zu ihren Gunsten, tind es geschah, daß mit jedem Fortschritte der Volksfreiheit^ und des Einflusses des Volkes auf die Gestaltung des Staates die Gleichberechtigung der Juden immer lauter gefordert, und nachhaltiger verwirklicht wurde. Das Schauspiel dieses bald rascheren, bald langsameren Fortschrittes brauchen wir hier nicht vorzuführen und zu zeichnen. Es ist dem lebenden Geschlechts noch frisch im Gedächtnisse, und zu Ende ist es ja, namentlich in osteuropäischen Ländern, noch nicht. Dennoch können wir schon heute gestehen, daß der Kampf en'.fchicdcn ist, und daß der Grundsatz der Gleichstellung sich mit dem modernen Staate so verschmolzen hat, daß selbst die stärksten Vorurtheilc seine Verwirklichung dauernd nirgends verhindern können. Indessen weis; Jedermann, daß die Zustände auf Erden niemals unveränderlich sind, daß eine vorherrschende Ueberzengung, und besonders die öffentliche Meinung, der Wandelbarkeit unterworfen ist. Auch muß wohl beachtet werden, daß daS geschriebene Gesetz, das verbriefte Recht, nur ein Moment bildet, welchem bei all seiner Bedeutsamkeit ein unumschränkter Einfluß nicht einwohnt. Wie der Staat überhaupt nicht Alles ist, sondern das Leben und die Gesellschaft Gebiete ausmachcn, welche mit dem ersteren nicht zusammenfatten, und auf reuen es eigenartig, nicht selten darum dem geschriebenen Gesetze entgegen, zugehl, so muß eben die gesetzliche Situation auch von der öffentlichen Meinung, von der allgemeinen Anschauung und Ueberzengung getragen und gestützt werden. Ist dies nicht der Fall, entsteht ein Widerspruch zwischen Beiden, so ist die Situation der Betreffenden gefährdet, denn Zwang, Ausschließung und Bedrückung können sich auf hundert Wegen wieder cinschleichen, und zuletzt auch wieder gesetzliche Fixirung gewinnen. An derartigen Beispielen ist die Gegenwart nicht arm. Wir sehen sie ans industriellem Gebiete, wo das Freiheitsvriueip wieder die allgemeinste Anfechtung erfährt, auf kirchlichem Gebiete, wo ,,die freie Kirche im freien Staate" immer weiter wieder in den Hintergrund ruckt. So ist es denn eine wohlzubeachlcude Forderung, aus die öffentliche Meinung unermüdlich aufmerksam zu sein, um sie nicht im feindlichen Sinne beeinflussen zu lassen. Vorurtheilc, welche viele Jahrhunderte hindurch geherrscht haben, schlummern gleich dem Aberglauben unter der Oberfläche, aus welcher die Pflugschar des Hasses und des Dbscurantismus sie leicht wieder erstehen läßt; sie gleichen dem Geiste Hamlets, der, wenn auch verschwunden, immer noch unter der Oberfläche seinen Nus ertönen läßt. Wir haben in der jüngsten Zeit wiederholt zu bemerken Veranlassung gehabt, daß gegenwärtig von mehrfachen Seilen gestrebt wird, die öffentliche Meinung wider die Juden einzunehmen, und ihr eine feindselige Strömung gegen uns zu geben. Wir müssen riesen Versuchen kräftigst entgegentreten und sie entwaffnen, wo wir sie antrcffen. Die AnhaUSpuncte, von denen man hierbei ausgeht, sind noch dicselbigen, die man, wie wir oben schilderten, seit langer Zeit gegen uns verwendet har, wenn auch in veränderter Gestalt. Zwar jene vorgeschützte Entchristlichung ist so gut wie aufgegeben. Wenn man den päpstlichen Syllabus ausnimmr, der den Katholiken allein das staatsbürgerliche Recht Vorbehalten haben will, so haben wir von christlich-kirchlicher Seite Nichts zu fürchten. Tiefer Syllabus ist jedoch bei der gegenwärtigen Beschaffenheit res staatlichen Lebens ein ungefährlicher Ausbruch eines nur noch den Schein von Flammen entsendenden Bulcans. Dagegen hat man nachdrücklich den ersten und zweiten der oben gezeichneten ' -\ncte wieder zur Benutzung gebracht. Was den Zweiten zunächst betrisst, so fühlt inan, daß man mit der Betonung der fremden Nationalität nach so vielen thalsächlichen Widerlegungen Nichts mehr ausrichtet. Man greift daher zu einer weiteren Ausdehnung des Begriffes, indem man dennoch dieselbe Sache meint. Auf Grund der neueren Sprachforschung unterscheidet man zwischen der Völkerfamilie der semitischen und der der arischen Völkerschaften, und nimmt eine semitische und eine arische Bölkcrracc an. Freilich zeigt die neueste Sprachforschung, daß bei allen unterscheidenden Merkmalen dieser beiden Sprachfamilien dennoch wieder so viele Sprachverwandtschaften sich entdecken lassen, daß man nicht umhin kenne, beide abermals auf einen sprachlichen Ursprung zurückzuführcn, und eine noch frühere Spaltung des ursprünglichen Menschen stammes in Semiten uns Arier

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