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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-01-08 · Heft 2 (8.1.1873) · p. Seite 22

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 2 (8.1.1873)
Date
1873-01-08
Page
Seite 22 (sequence 6)
Language
German
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22 bezügliche Notizen bis zur Zeit meiner Abreise mit Bergungen erwarten. I)r. Berliner. Wir brauchen een Herrn 1),-. Berliner bei unseren Lesern weder cinzusühren, noch zu empfehlen, da sie ihn durch die Besprechung seiner Schriften als einen gründlüben belehrten nur gewandten Schriftsteller kennen. Tie von dem königlichen Ministerium bewilligte Neisemitcrstütznng von 2<»<> Thalern, so anerkennens,vcrtl, sic ist, erscheint doch ungenügend für einen längeren Aufenthalt in den betreffenden italienischen Städten. Es ist daher eine Ehrensache jüdischer Mäcenaten, dem!>r. Berliner die Erreichung seiner Ziele durch eine Unterstützung ihrerseits zu ermöglichen. Wie traurig wäre cs, wenn dieser Mann, der doch die bescheidensten Ansprüche an das Leben mit großer Genügsamkeit zu stellen gewohnt ist, durch Mangel an Mitteln gezwungen wäre, seine erfelgreicheti Untersuchungen in der Milte abzubrechen'. Wir sind gern erbötig, die Bermittelung von Neiseunterstützungen an diesen geachteten (belehrten zu übernehmen. Ter Redaeteur d. A. Z. d. I. Berlin, 2. Januar. «Privatmittheil.» Soweit man die tGeschäfte des Abgeordnetenhauses kennt, die dasselbe int noch bevorstehenden Theile seiner Session abznwieleln haben wird, gehört das Fndengesetz vom 2.U. Juli ldl7 nicht dazu. Ties würde demnach einer Lession des neuzuwäblenden Hauses Vorbehalten bleiben. Bor Allem must eonsegnent der Grundsah festgehalten werken, daß die jüdische (Nmeindeverfassung nicht als ein Ausnah»,eobjeet von der (Gesetzgebung behandelt werte, sondern erst dann zur legislatorischen Bearbeitung komme, wenn der neue Slandpnnct für alle Kirchen und Konfessionen festgcsiellt worden sein wird, welchen der Staat in Zukunft den .<iirchengemeinden gegenüber einznnehmen habe. Tb in diesem Grundsätze der gemästigte, mit den realen Berhältnissen rechnende, oder der radieale Liberalismus zur Geltung komme, wollen wir der (Gesetzgebung selbst, und der zur Zeit der Entscheidung in ihr vorwaltenden Strömung. i'ibcrlassen. 2tnr wollen wir nicht, dast der Letztere an den Fndeiigemeiuden seinen .Helrenn,uih erweise, während' den ctuisilichen Viirchen gegenüber kaum der Erstere zum Borschein kommt. Wir wissen sehr wohl, dast die sogenannte liberale Partei sich hinsichilich der jüdischti, Genieindeversassnng mit den 2cadiealsten der Nadiealen verbinden werde, tun ihre liberale Natur wenigstens am Fildentlmme zu erweisen, während kic sich bei den christlichen Xirchengeiiieinden sehr bald mit der conservativen ^kegterung zn einen: Eomprvmist herbeilassen »vird. Wir liberalen Fuden wollen aber vor Allen, in keiner Weise eine Ausnahme im Staate bilden, und in jeder Beziehung dem Staate in seiner allgemeinen Entwickelung folgen. Leipzig, 2. 7,an. «Privat UI., Ter „Ansschnst des tcntscl,- .srael,tischen tR'meindebnndes" bat in einem Heftchen vier Gutachten über die „Einordnung ^tes israelitischen 2teligionsnnterrichles in die Bolksscl'ule" ausgegeben.Ta diese'Gutachten aber bereits in den jüdischen Zeitschriften veröffentlicht werden sind, und die Grundsätze hitisichltich res Gegenstandes sehr einfach und überall dieselben sein müssen, so brauchen wir hier aus das vorliegende Heft nickt näher einzngehen. Zmmerhin giebt dieses für Tenjcnigen, der sich mit tufcr Angelegenheit, beschäftigen will, ein gutes Material ab, ras zu weiteren Bestrebungen für deren Berwirklichung und Durchführung anregt. Frankfurt a. M., 27.. Tee. Bon hier schreibt die „Demokratische Zeitung": Wie recht wir halten, die Verordnung des Eultnsministers, wonach die Ultramontanen vom Lehramte ausgeschlossen werden, als eine Verletzung der Bersastung zn bezeichnen, ergiebl die gestern gemeldete Maßregelung eineä Lehrers IN Frankfurt a. M. Ter dortige „Beobachter berichtet darüber: Ueber einebereits von rer „Frankfurter Zeitung" zur Sprache gebrachte Maßregelung eines Lehrers an der h i e s i g e n i s r a e l i t i sch e n 2c e a! s ch u l e sind wir in der Lage, Felgendes berichten zn können. Ten, fraglichen Lehrer, Herrn Tabor, dessen Tüchtigkeit und 'Moralität für seine Borgesetzten außer Zweifel steht, wurde vor einiger Zeit durch den Schnlrath der genannten Lehranstalt eröffnet, das; von Seiten des königlichen Provineialschnlcollegintus die Genehmigung des Stundenplanes für das nächste Semester versagt worden sei, weil in diesem Stundenpläne auch Herr Sabor als Lehrer sigurirc, dessen kundgegebene politisch-sociale Ansichten ihn nicht zum Lehrer der Fugend geeignet machten. Ter Schnlrath habe dafür;n sorgen, das; die Herrn Sabor zngedachten Unterrichtsstunden sofort du rch c i nen anrercn Lehrer besetzt werden. Tiefer kategorischen Anfsorderung der Provincialschnlbehörde entsprechend, erössnete der Schnlrath dem Herrn Sabor, dast er spätestens am l. Fannar nächsten Jahres seine Lehrthätigkeit an der israelitischen Realschule einznstellen habe. Herr Sabor behielt sich die Geltendmachung seiner Rechte (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung einer ordnungsmästigen .Lündigniigssrist) vor und lehnteeinen ihm später in ossiciöier Weise ge,nachten Borschlag ab, das; er eine Erklärung abgeben möge, worin er sub verpflichte, an keinen politischen Versammlungen mehr theilnehmen zu wollen. — So ist die Sachlage. Würde das Bersahren des Provineialschulcotlegiums gerechtfertigt sein, so könnte das Gleiche sehr bald bezüglich aller hiesigen Schulen «also auch der eigentlichen Eommnnalschulen) geschehen, und kein Lehrer, welcher politisch mistliebig ist, wäre vor dem Bannstrahle sicher. Ter vorliegende Fall ist nn, so frappanter, als der gemastregelie Lehrer hauptsächlich in den M ädchene lassen beschäftigt war. und bei seinen Unterrichtsstunden nicht im Entsertilcsten in die Versuchung gerathen konnte, den mindern politische Ansichten irgendwelcher Art beiznbringen. Seine Ercemmmncation ist nur deshalb erfolgt, Weiler außerhalb der Schule einer politischen Nichtnng huldigte, die wohl nach Tbenhin mißliebig sein kann, die ihn aber nicht eininal mit den Gesetzen in Eonsliet brachte. Der Fall

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