Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1872)
- Date
- 1872-12-24
- Page
- Seite 1026 (sequence 4)
- Language
- German
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^''rpJ MUK« *-v Ä:& lÖ26:r Verbindung-zu begründen; so erinnert Redner an die evangelische Union an die genfer Convention re., die auch international seien, ohne jemals darum verdächtig zu werden: Dr. Bu ch Holz wendet sich zunächst dagegen, daß Frankreich nur materielle Ziele im Auge habe. Das Statut betreffend, so sei das französische Statut zunächst nur für die Organisation in Frankreich bestimmt. In anderen Ländern sollten sich Dem entsprechend gleiche Vereine selbstständig bilden. Für internationale Verbindungen gelten die Juden doch immer so wie so. Jedenfalls sei die Neubegründung nur im Vereine mit der Alliance isra&ite universelle vorzunehmen. Die Einleitung des Dr. Bamberger passe bester für eine Resolution. Redner wünscht Sectionen für die einzelnen Länder, mit einem Centrälcomits für die außergewöhnlichen Ereignisse. Der Gedanke, Mitglied der ganzen Judenheit zu bleiben, darf nicht leichtsinnig aufgegeben werden. Um 1/22 Uhr Schluß der Sitzung, nachdem vorher eine Commission zur Vorberathung des § l für die Nachmittagssitzung gewählt ist. H. Sitzung, Nachmittags 1/26 Uhr eröffnet. Sanitätsrath Kristeller: Der Gegensatz der Ansichten ist gar kein so großer, da Niemand die Universalität der Alliance zerstören oder auch nur läugnen will;'Dies sei an und für sich schon unmöglich, da die Alliance isra&ite universelle älter als Paris sei. Paris hat feit zwölf Jahren dem Dinge nur eine Form gegeben, und mit dieser Form auf der ganzen Erde 13,000 Mitglieder gewonnen, mit einer Einnahme von 100,000 Fr. Von dieser Summe geht allein */4 auf Verwaltungskosten, 1/2 wird auf die Schulen im Orient verwendet, und trotzdem blieb in dem einen Jahre noch ein Rest von 9000 Fr. Das ist ein schlimmes Zeichen, lieber sollten einmal 100,000 Fr. fehlen. ' Die jetzige Organisation ist unzureichend, weil sie so streng centralisirt ist. Dies zu beseitigen, hat Nichts , mit der Unität zu schaffen. Bis jetzt hat das größte und das kleinste Localcomits ein gleiches Recht, Geld nach Paris zu schicken, -— alles Andere ist schon revolutionär. Die civilisirte Welt, so weit sie von Juden bewohnt istist ' in große Landesabtheilungen zu zerlegen und diese durch ein internationales Statut zu vereinigen. In sich haben sie freie Verwaltung. Den internationalen Zusammenhang zu regeln, sei die Versammlung nicht kompetent. In Brüssel/ wo Vertreter aus den einzelnen Alliancen zusammentraten, konnte diese Frage verhandelt werden. Auch wird die Alliance ohnehin so lange bestehen, als um des 'Glaubens wegen Verfolgungen stattfinden. Bei allen großen Fragen standen bisher die Juden aller Länder' einmüthig zusammen, — höchstens entstand eine Rivalität zwischen den einzelnen Ländern, wer am Meisten thun wolle. Hier handelt es sich daher in erster Linie nur um die Regelung des Jsraelitenbundes in Deutschland, in zweiter erst um den Zusammenhang mit der Alliance isra&ite universelle, und jene Frage läßt sich ohne diese abmachen. Die Juden müssen loyal sein; die Gesetze Preußens verbieten aber einen Verein, der mit dem Auslande in Verbindung steht. Ein deutscher Jsraelitenbund ist dagegen loyal. Das, was die einzelnen Bünde zusammenhält, existirt doch, es existirt in den jüdischen Herzen. Das große internationale Statut besteht doch, hier ist aber nur das Mögliche zu organistren, das ist ein engerer deutscher Bund. Unterdeß hat Rechtsanwalt Meyer (Berlin) ein Amendement eingebracht, § 1 in folgender Fassung zu beginnen: „Der Jsraelitenbund in Deutschland hat den Zweck, gleich der Alliance und im Vereine mit dieser, überall" rc. Rechtsanwalt Meyer: Es herrscht allgemeine Uebereinstimmung darüber, daß 1) es Deutschlands würdig sei, nicht wie bisher vollständig abhängig von Frankreich zu bleiben, 2) daß nicht jeder Zusammenhang mit dem pariser Comits absolut aufzugeben sei. Die Differenz besteht nur darin, ob es opportun sei oder nicht, namentlich in Bezug auf den Staat, im Statute des Verhältnisses zur Alliance isra&ite universelle. zu gedenken, die Majorität scheine dafür, und daher für den Commissionsantrag. Dennoch halte Redner seinen Antrag für präciser, als den der Commission, denn 1) gehört nicht in das Statut, zu erzählen, wie der deutsche Bund zu Stande kam, 2) ist die Aufgabe von der Commission zu eng gefaßt, namentlich wenn es heiße, nur solche sollten unterstützt werden, die um ihres Glaubens willen leiden. Hat man nicht für die Juden in Persien gesorgt? Ebenso habe bei den Juden in Westrußland die Berfolgungsfrage im Hintergründe gestanden. Die allgemeinen Interessen der Juden sind wahrzunehmen, wie das makowersche Statut es ausspricht. Die Sorge für geistige und materielle Wohlfahrt schließe ferner die für die Gleichberechtigung schon ein, und man könnet daher!