Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-12-10 · Heft 50 (10.12.1872) · p. Seite 992

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 50 (10.12.1872)
Date
1872-12-10
Page
Seite 992 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226903--31243-3254157
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Derartiges an. Beobachten Sie aber nur dies'Treiben selbst in Blättern, welche für — .-liberal" gelten .wollen, wie die Nationalzeitung, dieaus Anlaß der Streitfrageob jüdische Magistratsmitglieder bei der Wahl städtischer Patronatsgeistlicher (evangelischer Kirche) mitzuwählen haben, nicht nur den verneinenden Standpunct der Kirchenbehörde vertheidigt, sondern daran mahnt, es sei Zeit, an eine — „Christenernancipation" zu denken. Für. ein liberales Blatt Alles, was man verlangen kann. Die Kreuzzeitüng denuncirt nun gar den Congreß der Wohlthätigkeitscornitss für die Sache der rumänischen Juden als — eine dritte „Internationale" neben der rothen und schwarzen. Man kann solchen hirnverbrannten Blödsinn eben nur als ein Symptom des nahen Verendend des Junkerblattes registriren. Aber alle diese Scherze sind doch seltsame und wohl zu beachtende Zeichen der Zeit. Es ist gut, daß-neues politisches Leben mit den Dingen erwacht, denen wir in Preußen. unaufhaltsam entgegengehen!"; Berlin, 1. Dec. (Privatm.) Dem Abgeordnetenhause liegt jetzt zur Berathung der Entwurf eines neuen Erbschaftsstempelgesetzes vor; derselbe kam in der Sitzung vom 29. November zur ersten Lesung. Der Entwurf befreit die Kirchen und Religionsgesellschaften von der Stempelabgabe für Vermächtnisse, die ihnen legirt werden. Hiermit wird abermals eine Ausnahmelast, welche die Synagogengemeinden tragen, beseitigt. Denn bis jetzt waren Vermächtnisse für Diese der Stempelabgabe unterworfen, wahrend die katholische und evangelische Kirche davon frei war. Allerdings hebt das diesen Beschwerdepunct nur theilweise, weil die Shnagogengemeinden anderweitige Stempelgebühren, wie für An- und Verkauf von Grundstücken zu gemeindlichen Zwecken, Gebäudesteuer u. dgl. zahlen müssen, während die Kirchengemeinden davon befreit sind. Indem die Regierung dieses Privilegium den Kirchen erhalten will, dehnt sie es auch auf die übrigen Religionsgesellschaften aus. Selbstverständlich findet es auf der linken Seite Angriffe, indem man dieses Vorrecht für Vermögen „zur todten Hand" nicht bestehen lassen will. Bei dieser Gelegenheit sprach ein Abgeordneter ein Lob auf die gegenwärtige Verfassung der Synagogengemeinden aus, das, da es von der linken Seite des Hauses kam, beachtenswerth ist. Der Abgeordnete Richter sägte unter Anderem: Er sei um so mehr dagegen , daß Vermächtnisse an: die Kirche stempelfrei sein sollen-; rseil unter „Kirche^ nur die römisch-katholische/ evängelifche und jüdische verstanden sei. Anderen Religiottsgesellschaften wäre es bisher unmöglich gewesen, -Corpora-, tionsrechte zu erlangen. Hätte nun die christliche-'Und besonders die katholische Kirche, eine locale, repräsentative Verfassung mit allgemeinem Wahlrecht wie-die jüdische, dann hätte man auch- GaräNtidn dafür, 'daß die Vermächtnisse immer dem Zeitgeiste entsprechende Verwendung finden würden. Da dies nicht der Fall ist, müsse man fürchten und sehe es auch bestätigt; daß es nur zu hierarchischen Zwecken verwendet' werde." - Der Abgeordnete findet also in der Gemeindeverfassung der Juden in Preußen die Garantie, daß die Vermächtnisse zu ihrem wirklichen Zwecke verwendet werden. Was uns betrifft, so ist es uns ganz recht, wenn das Privilegium für Alle gleichmäßig aufhört; wir verlangen nur, daß, so länge es besteht, es auch für die jüdischen :Gemeinden bestehe. " Aus Mecklenburg-Schwerin, Ende November. - Neulich war auf unserem Feudallandtage!zum ersten ' Mal ein Israelit anwesend, der Comwercienrath Galomon, welcher kürzlich ein mecklenburgisches Rittergut erstanden hat. Es bedurfte erst zweier Bundesgese^e, des Freizügigkeitsgesetzes von 1867 und des Gesetzes über Gleichberechtigung der Confessionen, um dies in den Annalen unserer Geschichte unerhörte Resultat zum grimmigen Aerger unserer Junker herbeizuführen. Ostrowoim November. (Privamitth.) Bei dem . Comits in Ostrowo -für Unterstützung der bei der! ostrowoer Synagogenkatastrophe gebliebenen Waisen find bis jetzt gegen 340 Thaler eingegangen, darunter 10; Thaler aus Posen. Die Mtglieder des Comitss sind - aufs Eifrigste thättg, für die zehn bis zwölf Unglücklichen Kinder zu sorgen. Wie ich höre , hat sich bis jetzt in Berlin und auch in Breslau größere Theilnahme für den löblichen Zweck gezeigt, als iU unserer Provinz, und namentlich in unserer Hauptstadt. > Die aus Ostrowo gemeldete Nachricht , daß die Kaiserin für die HinLerlasseneu der in der Synagoge Verunglückten sorgen wolle; ist dahin M ' ergänzen, daß die Kaiserin bei dem Magisträtt M i Ostrowo telegraphisch anstagte, wie diel HÜlfsbedüHiA' ' nach den in dvrttger SynaäogdcheruWückM WtteW

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.