Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1872)
- Date
- 1872-12-10
- Page
- Seite 991 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226903--31242-3254156- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
haben,und den derselbe von Mallinckrodt den Juden gegenüber so oft - sürunzureichend, ihr Anstellungsrecht zu Motiviren, -erklärt.s hat. Er war naiv genug, sich dennoch .aus, die Analogie mit den Juden zu berufen. Wenfalls, hat Herr von Mühler dieses Recht des Ministeriums, die Bedingungen der Anstellung nach seinem, Bestehen aufznstellen, dem Art. 4 gegenüber nicht so klar zu machen verstanden, wie. Or. Falk; denn spnst hätte er sich viele Umwege, und sophistische Auswege - ersparen können. Die Sachlage ist hierdurch viel durchstchtiger, . geworden, und Das wird auf das zu erwartende-.Unterrichtsgesetz seinen Einfluß ausüben. Was, in der Debatte über die Juden gesagt worden ist, stellen-wir hier zusammen. Abgeordneter von Mallinckrodt sagte: Alsdann behaupte ich-aber, auch, das Rescript steht im diametralen Widerspruche mit den Anschauungen, welche dieses Haus selbst^ seit einer langen Reihe von Jahren constant beibehalten hat. Um das zu beweisen, .gestatten Sie mir eine kleine Fiction. Lassen Sie mich einmal annehmen , das 'Rescript des Ministers laute dahin, ddiß ^die Mitglieder der jüdischen Religionsgenossenschaft, iü' Zukunft als Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht wehr angestellt, werden sollen, und gestatten Sie' mir ferner die Fiction: In dem Anträge Bonin und Genossen, der meinem Anträge entgegengestellt ist, solle es heißen: In Erwägung, daß nach Art. 112'! der ' Verfassung die Regelung und nähere Erläuterung der Beding unter denen die ZulüfsuUg" der' Juden zu dem Amte eines öffentlichen Lehrers erfolgen, soll, im Verwaltungswege zulässig erscheint/ geht das Haus. der Abgeordneten über die Petition der Herren- Sutrow und Jutrosinski zur Tagesordnung über. (Heiterkeit. Sehr gut! im Centrum.) Unzweifelhaft würde sich in diesem Falle das Haus mit s solchem Anträge in einen Wirklich schreienden Widerspruch setzen mit seinen bisherigen Beschlüssen, und noch zuletzt mit dem Beschlüsse des Hauses bei Gelegenheit der Petition der genannten Herren im Jahre 1866.1-Damals.sprach der Berichterstatter, Abgeordneter Lent, es unter vollem Beifall der Majorität des Hauses aus, und der Beschluß des Haus es bestätigte diese Auffassung, daß derArt. 4 der Verfassung die volle Gleichberechtigung aller Personen zu allen Staatsämtern,. also auch zum Lehramte, gewährleistet, insofern sieiMe'Quallficaüon Nachweisen. Nun , meiye Herr.ey,! applicatio! Ist es richtig, daß -hier^ Schulschwestern ihre Qualistcatron zum Lehramte Nachweisen können, daßsie alle Bedingungen des Art. 4 -der Verfassung erfüllen, dann ist es auch richtig und billig,- daß ihr gesetzliches Recht ihnen voll und ganz gewährt werden muß. (Lebhafte Zustimmung im Centrum.) Abgeordneter Bruel sagte Ihnen gestern, Sie möchten sich nicht durch gewisse Antipathien gegen das Unfehlbarkeitsdogma in Ihrem Urtheile bestimmen lassen. Sie möchten sich Ihre volle Unbefangenheit bewahren. Nun wollen wir einmal sehen -, wie. es heute, wird. Jhre Unbefangenheit in Betreff der Juden, die - haben Sie bewiesen; nun wollen wir sehen, ob Sie auch Ihre Unbefangenheit in Betreff der Christen beweisen (Bravo 1 Sehr gut! im Centrum) und, meine Herren, ob Sie sie beweisen in Betreff der Frauen. (Aha! links, Bravo! im Centrum.) Abgeordneter Graf Bethusy-Huc erwiederte hierauf: Aber die Schulschwestern hier mit den israelitischen Lehrern in Parallele zu stellen, hätte er liebergürnicht versuchen sollen. Denn die Israeliten, welche ein Staatsamt beanspruchen, thun dies, ohne durch irgendwelche Gelübde anderweitig gebunden zu sein, sie' treten in den Staatsdienst ohne reservatio mentalis ein. Trotzdem aber hat ja gerade der Abgeordnete von Mallinckrodt selbst, als es sich um die Anstellung jüdischer Lehrer handelte, hervorgehoben, es sei kein: allgemeines staatsbürgerliches Recht, an jeder beliebigen Schulanstalt angestellt zu werden. ' Berlin, 25. Nov. Die Volks-Ztg. schreibt: „Wie uns mitgetheilt wird, werden hier die Herren Rechtsanwalt Anton Levin, Ferd. Reichenheim, Commercienrath Wilh. Friedeberg und Dr. Marcuse am nächsten Donnerstag als die ersten preußischen Juden in den' Freimaurerorden ausgenommen." (Die sogenannte große Mutterloge für Deutschlands verbleibt aber in ihrem Ausschlußprincipe.). . —. Ueber die von uns bereits besprochene Phrase der „Nationalzeitung" läßt sich ein Correspondent der ,,N. Fr. Pr." folgendermaßen auS: , „Ich möchte Sie auf eine neue literarische Eoquet-- terie, eine Art von Modekrankheit Hinweisen. Es ge- - hört jetzt gewissermaßen'zum guten Tone, in den Jour-.? nalen verschämt oder unverschämt auf die Juden zu raisonniren und zu Hetzen; ich deutete neulich schon? 50