Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1872)
- Date
- 1872-12-03
- Page
- Seite 969 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Herrn Dr. Rahmer nicht einen ernsteren und dunkleren Hintergrund hätte. Bis jetzt ist unsere Stadt als solche vor dem confessionellen Hader, der gegenwärtig in so vielen Beziehungen und an so vielen Orten feinen schädlichen Einfluß übt, glücklich bewahrt geblieben. Protestanten und Katholiken, Israeliten und Freigemeindler leben in ihr einträchtig neben einander; alle Confessionen halten sich in den gebührenden Schranken, keine von ihnen ist bisher der andern zu nahe getreten, und keine hat sich über Beeinträchtigung Seitens der andern, am allerwenigsten aber hat sich eine der übrigen über eine Beeinträchtigung Seitens der überwiegend protestantischen Mehrheit zu beklagen gehabt. Speciell bei den Gemeindewahlen hat Niemand danach gefragt, ob ein Candidat Christ oder Jude, Protestant oder Katholik sei, und die der jüdischen Gemeinde angehörenden Mitglieder unserer Stadtverordnetenversammlung haben noch niemals eine Beschwerde über eine Zurücksetzung ihrer Glaubensgenossen laut werden lassen. Herr Rabbiner Dr. Rahmer unternimmt es jetzt in der ungeschicktesten Weife, diesen Frieden zu stören, indem er Lei Gelegenheit der Gemeindewahlen Fragen aufwirft, die mit denselben absolut .Nichts zu thun haben, und über Dinge uriheilt, über die er nicht unterrichtet ist. Nur um einer solchen Friedensstörung von vorn herein vorzubeugen, nur um zu verhüten, daß in den Kreisen unserer jüdischen Mitbürger durch das Gebaren ihres Rabbiners der Gedanke Raum gewinne, sie hätten Grund, sich über das Verhalten der städtischen Behörden zu beschweren, nur deshalb sehe ich mich veranlaßt, den Angriff des Herrn Dr. Rahmer aus der speciell den Interessen des Judenthums gewidmeten Zeitschrift an die größere Oeffentlichkeit zu ziehen und zurückzuweisen? Durch diese Bemerkung wurde allerdings die Angelegenheit auf einen ganz anderen Standpunkt gebracht. Denn wenn Alles, was hier über den confessionellen Frieden in der Stadt Magdeburg gesagt worden ist,' der Wahrheit völlig gemäß ist, so war es doch eine arge Beschuldigung, daß Dr. Rahmer diesen Frieden zu stören geradezu die Absicht habe. Hätte Listemann sich darauf beschränkt, zu sagen, daß durch diesen Vorgang der confessionelle Friede gestört werden könne, so konnte man es vielleicht zugeben. Aber seinem Gegner dies als Absicht unterzuschieben, sieht einer Verläumdung ganz ähnlich. Was die Sache selbst betrifft, so stand das Recht auf Seiten Listemanns, nur daß er die Auseinandersetzung in der Wählerversammlung selbst hätte geben sollen, wodurch die Sache ohne Weiterungen geblieben wäre. Nach den bis jetzt gültigen Gesetzen und Verordnungen in Preußen haben die städtischen Gemeinden lediglich die äußeren Angelegenheiten der Schulen zu leiten, d. h. für die Beschaffung und Einrichtung der Schullocale mit den dazu gehörigen Lehrutensilien, so wie für Anstellung und Besoldung der Lehrer zu sorgen, und einzig und allein hierbei steht der Stadtverordnetenversammlung die durch die Städteordnung vom 30. Mai 18 53 des Näheren bestimmte Mitwirkung zu. Die Leitung der inneren Angelegenheiten, wozu doch die Feststellung des Lehrplanes und die Bestimmung der Lehrgegenstände vor Allem gehören, ist Sache der Staatsbehörden, für die höheren Schulen des königlichen Provincialschulcollegiums, für die Volksschulen der königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen - und Schulwesen, als deren Organe in den Städten die Schuldeputationen fungiren, zu welchen die Stadtverordnetenversammlung eine Anzahl von Mitgliedern zu wählen hat. Eine Einwirkung auf diese Angelegenheiten steht der Stadtverordnetenversammlung in keiner Weise zu, und jedem von ihr darüber gefaßten Beschlüsse würde mit Recht der Einwand der Jncompetenz entgegengesetzt werden. Dr. Rahmer konnte sich den ihm gemachten Vorwurf nicht ruhig gefallen lassen und bemerkte in einer Antwort, daß er die ihm öffentlich gemachte Anschuldigung dem Staatsanwalt übergeben habe. Ob dieser der Sache Folge geben wird, ob sie angethan ist, strafrechtlich verfolgt zu werden, erscheint sehr fraglich. Unangenehm bleibt der Vorgang; allein wir hoffen, daß bei der so lange gehegten friedlichen und wohlwollenden Gesinnung der hiesigen Bevölkerung die Mißstimmung schnell wieder verschwinden , und dieser an sich unbedeutende Zwischenfall rasch der Vergessenheit anheimfallen wird. Bonn, 14. Novbr. (Privatw.) Es kommen uns jetzt wieder sehr häufig Zusendungen von Blättern aller Art zu, welche Angriffe, Verhöhnung und Diatriben gegen Religion und Judenthum enthalten. Wir sind unsren Freunden und Gesinnungsgenossen für diese Sendungen sehr dankbar, und bitten um Fortsetzung^ derselben. Die Presse hat einen so unermeßliches