Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-11-26 · Heft 48 (26.11.1872) · p. Seite 949

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 48 (26.11.1872)
Date
1872-11-26
Page
Seite 949 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226901--31198-3254110
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

nicht das' geringste historischeRecht für sich haben," ist sonnenklar. 'Seit Mehr als zwei Jahrhunderten giebt es in Preußen keine Stande wehr, und wenn selbst die Junker aus diesen vorzeitlichen Ständen ein Recht herleiten möchten, so könnte dies höchstens für Provinciallandtage gelten. Daß aber Männer wie Kleist- Retzow, Senfft-Pilsach u. s. w. über Königsberg, Hannover und Trier herrschen sollen, das ist eine Erfindung Friedrich Wilhelm IV., aber eine Travestie der Geschichte und des historischen Rechts. Ebenso bilden sie nicht ein Tausendstel des Grundbesitzes, und es wäre doch reine Ironie, wenn das Tausendstel Meister des Geschickes der andern 999 Tausendstel sein sollte. Jndeß das ist nicht die Absicht meiner Correspondenz. Diese geht vielmehr dahin, darauf hinzuweisen , daß sich jetzt gerade die unerbittlichen und unveränderlichen Feinde der Juden als die Feinde des modernen Staates, als die Gegner des deutschen Reiches und Preußens entpuppt haben. Wie lange haben sie dieses Preußen unter dem Vorwände, daß wir dem Staate fremd und dem Volkswohle schädlich seien, veranlaßt, uns als Stiefkinder des Staates zu behandeln — und jetzt zeigt es sich vor Aller Blicken/daß sie um ihrer eignen Interessen und Herrschaft willen das Wohl, die Stärke und den Frieden des Staates als Nichts bedeutend mit Füßen treten! Wir erwarten nicht, daß unsre Gegenwart die Kraft besitzt, diese Bande, die sie sich selbst umgelegt hat, gänzlich zu zerreißen. Immerhin aber werden einige nicht unbedeutende Schritte geschehen, und die unerbittliche Consequenz der Thatsachen wird das Weitere thun. Hiermit ist aber zugleich von selbst gegeben, daß die Beschränkungen, die man uns entgegenstellte, immer mehr schwinden, und selbst die Persönlichkeiten der Verwaltung sich Dessen nicht erwehren können. Für uns aber ist die Thatsache, daß die Feinde der Juden auch die Feinde des modernen Staates sind, wir hingegen den Forderungen desselben zu genügen im Stande sind — was bekanntlich nicht bei allen Religionsparteien, z. B. den Mennoniten, der Fall ist — ein nachdrückliches Zeugniß der Geschichte. — In der gestern vom Kriegsminister von Roon im Aufträge des Königs gehaltenen Thronrede zur Eröffnung der neuen Session des Landtages wird ausdrücklich gefagt: „Es; werden Ihnen Vorlagen gemacht werden, welche bestimmt sind , die Beziehungen des Staates zu den Religionsgesellschaften nach verschiedenen Richtungen hin klar zu stellen." Es versteht sich 'von selbst, daß hierunter vorzugsweise die Auseinandersetzung des Staates mit der Kirche durch die obligatorische Civilehe, durch ein Gesetz über den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt u. s. w. gemeint sind. Man fragt sich aber, ob auch das Judengesetz vom 23. Juli 1847 darunter verstanden werde. Daß diese Angelegenheit nicht so überaus dringlich ist, um mit den genannten Gesetzentwürfen auf eine Linie zu kommen, brauche ich wohl kaum anzudeuten. Auch liegt sie auf einem anderen Gebiete, als die erwähnten, und stände erst dann konsequenter Weise mit auf der Tagesordnung, wenn die Kirchen- und Gemeindeverfassung der christlichen Religionsgesellschaften, namentlich der evangelischen Kirche, zur Verhandlung käme. — Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde hat, wie die „Volksztg." erfährt, den Beschluß gefaßt, in der großen israelitischen Volksschule in der großen Hamburgerstraße, welche bekanntlich von dem Rector Horwitz geleitet wird, vom 1. Januar 1873 ab das Schulgeld zu erlassen, und die dadurch entstehenden Ausfälle auf Gemeindefonds zu übernehmen. Der Vorstand wurde zu diesem Beschlüsse durch die i Erwägung veranlaßt-, daß die Seitens des hiesigen : Magistrats verfügte Aufhebung des Schulgeldes in der Communalschule sich als eine äußerst wohlthätige' : Maßregel bewährt hat. Dresden, 13. Novbr. Aus Anlaß der goldenen Hochzeit haben der König und die Königin eine Stiftung errichtet zu Gunsten hilfsbedürftiger und würdiger Ehepaare, welche 50 Jahre ehelich verbunden gewesen sind. Ein Capital von 10,000 Thalern ist zu dem Zwecke aus dem königlichen Privatvermögen überwiesen, dessen Zinsen zu solchen Unterstützungen ohne alle Rücksicht auf die Verschiedenheit des Standes, der Religion oder Confession verwendet werden sollen. (Wir theilen diese Nachricht aus den öffentlichen Blättern mit, um darauf als ein Charakteristikum unsrer Zeit aufmerksam zu machen, wie gegenwärtig die Fürsten auf ihren Thronen, mögen sie selbst, welcher Confession es sei, angehören, in ihren öffentlichen Kundgebungen alle religiösen Berücksichtigungen schwinden lassen müssen. Es bezieht sich dies nicht blos auf die Juden, sondern auch auf die verschiedenen christlichen Confessionen. Es war nicht immer so. Der evcckgelische Fürst hatte für seine katholischen Unterthanen, ‘

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.