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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-11-19 · Heft 47 (19.11.1872) · p. Seite 928

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 47 (19.11.1872)
Date
1872-11-19
Page
Seite 928 (sequence 6)
Language
German
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überflüssig, nachzuweisen, was sich in so vielen Staaten thatsächlich bewährt hat, daß, sobald man den Juden die Rechtsgleichheit mit ihren christlichen Mitbürgern verliehen hatte, sie in kurzer Zeit sich dem bürgerlichen Leben adaptirten, und in jeder Beziehung in das Staats- und Culturleben des Volkes aufgingen. Auch in Rußland Haben die erleuchtetsten Männer diese Ueberzeugung gewonnen, und die kaiserliche Staatsregierung geht auf dieser Bahn vorwärts, wovon auch die Erfolge sich bereits zeigen. Vor aller Welt liegen aber die Mißhandlungen, welche die rumänischen Juden wiederholt erlitten haben, die immer enger gezogenen Rechtsbeschränkungen, denen sie unterzogen werden, und die gesetzwidrigen Bedrückungen, welche die Beamten gegen sie üben, offen vor Äugen. Diese sind es, welche das Mitgefühl der ganzen civilisirten Welt, und besonders das aller Glaubens- und Stammesgenossen der Leidenden und Verfolgten weckten, und um so mehr entflammten, als eine Umkehr von dem gegen die Juden beschrittenen Wege nicht gewahrt wird. Die Befürchtung, daß an jedem nächsten Tage die Gewaltthaten und das von rumänischen Geschworenen und Tribunalen sanctivnirte Unrecht sich wieder erneuern können, ist bis heute durch Nichts beseitigt oder nur vermindert worden. Deshalb sind die Delegirten der Hülfscomitss für die rumänischen Juden zusammengetreten. Wir wollen nicht die Auswanderung der Juden aus Rumänien. Der Jude ist der Sohn seines Vaterlandes so gut wie irgend ein Bewohner desselben von einer anderen Religion. Er hat sein natürliches Recht an ihm, und sein ganzes Herz hängt an demselben. Einzelne mögen ans allen Ländern auswandern; aber eine ganze Volksclasse will niemals aus ihren Heimathsstätten vertrieben sein. Lieber läßt sie mannichfaches Ungemach über sich ergehen und harrt der Zeit, wo Gerechtigkeit und Humanität zum Durchbruch und zur Herrschaft gelangen. Was wir daher im Namen dieser Gerechtigkeit^ und Humanität, und in Uebereinstimmung mit der ganzen civilisirten Welt von der rumänischen Regierung, vom rumänischen Volke und dessen Vertretern verlangen, ist: 1) daß den rumänischen Juden Sicherheit des Lebens und des Eigenthums wie allen anderen Bewohnern Rumäniens geschafft, jede Mißhandlung derselben mit aller Kraft verhindert, und nach strengstem Rechte an den Uebelthätern bestraft werde; 2) daß, wenn gegenwärtig die volle Gleichberechtigung auf dem Wege der Gesetzgebung nicht zu erlangen wäre, die bürgerlichen Rechte wenigstens in ihrem ganzen Umfange den Juden gleich den anderen Angehörigen des rumänischen Staates gesetzlich gewährt und gewährleistet werden. — Wenn Rumänien durch die Verträge sich eines hohen Grades der Selbstständigkeit erfreut, wenn es eine Verfassung besitzt, die sich den freisinnigsten anschließt, so ist es eine krankhafte Anomalie, einen nicht unbeträchtlichen Theil der Bevölkerung mit dem Banne der Unfreiheit und Rechtslvsigkeit zu belegen, eine Anomalie, .eine Krankheit, die sich an der Gesammtheit rächt, weil sie das Rechtsgefühl und die Achtung vor dem Gesetze, diese beiden Palladien jedes, und am meisten eines freien Staates, immerfort untergräbt. Wir unsrerseits sind entschlossen, unsre Glaubensgenossen in Rumänien auf dem Wege der Volksbildung und Cultur möglichst zu fördern und zu unterstützen, sie zur Gründung von Schulen aufzufordern und zu subventioniren. Aber die Wirksamkeit dieser Mittel und die Hebung ihres socialen Lebens ist bedingt durch die Sicherheit und den Rechtsschutz, welche der Staat ihnen gewährt. Jeder wahrhafte rumänische Patriot muß einsehen, daß die Entwickelung und Hebung seines Staates und Volkes wesentlich hieran betheiligt ist, und hiervon abhängt, und daß Rumänien weder im inneren Gedeihen , noch nach Außen Achtung gewinnen kann, so lange diese Schäden nicht gründlich und dauernd geheilt sind. Im Angesichte der ganzen civilisirten Welt treten wir mit dieser Kundgebung vor die rumänische Regierung, und sie kann deshalb dieselbe nicht unberücksichtigt lassen. Aus dem Geiste des Friedens und des Rechts ist sie erflossen, und mit der unwiderstehlichen Kraft dieses Geistes wird sie ihr Ziel erreichen.->— So ungefähr hätte das Memoire lauten müssen, wie es aus der Thalsache der Versammlung logisch erfließen mußte. Man wende nicht ein, daß es sehr fraglich fei, ob es Etwas genützt hätte. Wenn man sich entschließt, einen Schritt zu thun, so muß man auch den zweiten thun, der sich nothwendig an den ersten schließt. Und sicherlich, er wäre nicht erfolglos geblieben , schon dadurch, daß es den Standpunct dieser Angelegenheit der civilisirten Welt klar zum Bewußtsein gebracht hätte. Was übrigens die Conferenz nicht gethan hat, stände dem Executivcomits frei, wenn nicht etwa ein bestimmter Beschluß der ersteren Dem entgegenstünde.

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