Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1872)
- Date
- 1872-10-08
- Page
- Seite 810 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226894--31050-3253955- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
der Confessiön? Nach den Kriegen von' 1813—' 1815 spielte, wie wie wissen, dieselbe Geschichte, l RedactivnH \ Oesterreichischungarische Monarchie.! Wren/^ 27. Sept. (Privatmitth.) Sie werden bej -reits im Besitze der Actenstücke sein, welche betreffs der j rumänischen Judenverfolgungen in dem eben ausgej 'gebenen Rothbuche enthalten sind. Nicht minder chaj rakteristisch aber sind die allerdings kurzen Auslas-; sungen, welche der Graf Andrässh über denselben! 'Gegenstand in der Versammlung der Delegationen,; als er seine ganze Politik zu rechtfertigen Hatte, gab.' Er - bemerkte, „daß die sögenannten Judenhetzen dort! wohl in Verbindung mit der Agitation einer Partei: zu stehen scheinen, welche der Regierung Verlegenheiten - bereiten wolle. Die dortige^ Regierung thue wohl das; Mögliche, und man müsse doch im Auge? behalten, j nicht durch den Schein einer zu starken auswärtigenj Pression ihr im Lande selbst Verlegenheiten zu bereiten. dlebrigens hatte ' die östreichisch-ungarische Regierung j der israelitischen Unterthanen sich warm angenommen, 'i und den Schritten der auswärtigen Regierungen in dieser Richtung sich angeschlossen. Es y)ä§en auch wünschenswerthe Resultate erzielt worden. Zeuge dessen, daß bei Gelegenheit des letzten Osterfestes die befürchteten Ausschreitungen gegenüber den Juden durch die rechtzeitige" Vorsorge der Regierung hintangehalten wurden." — Man sieht leicht ein, daß diese' Politik des Grafen eine sehr schwachgeistige war, und jetz't nur mit Worten gedeckt werden soll. Es handelt sich hier um Volksaufständeum Plünderung und Mißhandlungen, und diesen gegenüber darf keine Regierung schwach sein , die Schuldigen unbestraft, die Unschuldigen unentschädigt, ja von Untersuchungsrichtern martern, und von schamlosen Geschworenen verurth eilen lassen. Hätte die rümänische Regierung sich hierin stark, vorurtheilslos und gerecht gezeigt, so wäre es allerdings ein grober Fehler gewesen, noch; von Außen her interveniren zu wollen. Dies hätte der Negierung das Verdienst ihrer Stärke und Festigkeit genommen. So aber that die rumänische Regierung das' Gegen-- theil, die Intervention' war geboten und mußtet nun aber auch, sollte sie Erfolg haben, energisch sein. Nein! Nicht! die Vorsichtsmaßregeln der rumänischen Regierung^ sondern die Intervention der! Großmächte hat die weitere Verbreitung dieser Hetzen verhindert! Die" Maßregeln der rumänischen Regierung haben vielmehr seit ' Jahren dem Pöbel die Meinung eingeflößt, daß er ungestraft die Juden mißhandeln dürfe. Die 'Argumentation des Mnisters ist um so weniger stichhaltig/ als die englische und andere Regierungen jä' doch einschritten, und es sich nun darum gehandelt hätte, die bei den Rumänen verbreitete Meinung von -der Bedeutungslosigkeit dieser diplomatischen Proteste durch eine nachdrückliche Sprache und die Benutznng derjenigen Rechte, welche die Capitülätionen den Mächten einräumen, endlich zu beseitigen. Die Sache liegt leider nun so, daß man Alles ruhig gehen läßt, bis, was Gott verhüte, eine neue Verfolgung stattfindet. — Ich vermisse in Ihrem Blatte die Mittheilüng, daß, vor Monaten schon, die kleine sich orthodox nennende Gemeinde, wenn man sie „Gemeinde" nennen darf, als sie auf -Eigenthum der hiesigen Gemeinde Anspruch machtevom Ministerium abgewiesen worden ist. Pest, 14. Sept. (Privatm.) Folgender „Aufruf an die israelitischen Lehrer Ungarns" ist von hier verbreitet wörden: „Das löbliche Präsidium der ungarisch-israelitischen Landescanzlei hat an den Ausschuß des ungarisch-israelitischen Landeslehrervereins die angenehme Mittheilung ergehen lassen, daß sie die Bestimmungen der §§ 36 und 37 des vom ungarisch-jüdischen Congresse ausgearbeiteten Schulstatutes b e zu gl ich der ,Pensionirung der vaterländisch-jüdischenLehrer nunmehr zu realisiren gedenkt. Zu dem Zwecke wird der am 20., 21. und 22. Qctober l. I. hierorts abzuhaltenden Generalversammlung des ungarisch-israelitischen Landeslehrervereins das hierauf bezügliche Statut zur eingehenden Berathung, resp. zur etwaigen Modification vorgelegt werden. Die löbliche Landescanzlei, die, wie eben dieses Vorgehen klar beweist, den Lehrern gegenüber vom besten Willen beseelt ist, wünscht in dieser, für den gesummten vaterländisch-jüdischen Lehrerstand so wichtigen Angelegenheit die Meinungen der zunächst Jnteressirten zu vernehmen, um berechtigten Wünschen und Forderungen nach Möglichkeit entsprechen zu können. - Es ist anzunehmen, daß die vaterländisch-israelitischen Lehrer, die Wichtigkeit der einzuführenden Normen erkennend, die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen werden , ihre Ansichten und Wünsche bei dieser Generalversammlung vorzubringen. - i j; -