Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1872)
- Date
- 1872-10-08
- Page
- Seite 809 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226894--31049-3253954- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
über den Staat gestellt. Der Kampf, der 1840 mit dem Rückzüge des Staates abgebrochen wurde, ist jetzt wieder ausgebrochen, und muß wohl nunmehr zu Ende geführt werden. Blicken wir da auf die Geschichte des Judenthums zurück. Wie oft wurde dieses von unsren Gegnern als dem Staate feindlich, fremdartig, ihm unvereinbar dargestellt, und darum seinen Bekennern der Anspruch auf die Gleichstellung abgesprochen. Und doch hat der Staat niemals von ihm einen ähnlichen Widerspruch, eine gegensätzliche Haltung erfahren. Das alte talmudische KmDb»i km „das Gesetz des Staates ist Gesetz" hat sich durch alle Perioden und Prüfungen unsrer Seits bewährt. Es wurde niemals der Versuch gemacht, irgend ein Gesetz, welches der Staat auf uns ausdehnte, direct oder indirect ungültig zu machen. Er nahm den Juden ihre Civilgerichtsbarkeit, ihr Erbrecht, legte ihnen die Militärpflicht auf, den Schulzwang, er verbot ihnen jeden Ausspruch eines Bannes — es geschah dies zu Zeiten, wo noch alle Juden in der strengsten Uebung der Satzung lebten— sie nahmen dies Alles willig an, und versuchten nicht einmal auf irgend eine Weise diese Gesetze zu umgehen. Man sage nicht, daß die Juden das Heiligthum ihrer Religion und ihres Cultus nicht zu vertheidigen gewußt hätten. Als es unter Friedrich Wilhelm Hl. dem damaligen Ministerium einfiel, in den Cultus der Synagoge polizeilich eingreifen zu wollen, Predigt, Confirmation und Chorgesang zu verbieten, da haben sich die Juden wenig um dieses Verbot gekümmert, und nicht wenige Gemeinden führten offen und öffentlich diese Einrichtungen bei sich ein. Es war dies eben kein Gesetz, und die Behörde überschritt dabei ihre Befugniß. Die Staatsbehörde kam auch bald davon zurück und ließ ihren Jrrthum fallen. Die wahre Rechtssphäre des Staates haben die Juden immer anerkannt und gewissenhaft geehrt. — Noch etwas Anderes, was in den gegenwärtigen kirchlichen Bewegungen zum Vorschein kommt, verdient unsere Beachtung. Was stellte der eben zu Cöln stattgefundene Congreß der Altkatholiken außer der Läugnung der päpstlichen Unfehlbarkeit als das Ziel ihres Strebend in den Vordergrund? Die Befreiung der Laien von der Alleinherrschaft der Hierarchie in der Kirche, und die Geltendmachung des Rechtes der Laien an der Verfassung und Verwaltung der Kirche theilzunehmen. Ganz Dasselbe erstreben die Protestanten, soweit sie nicht dem Pietismus angehören. Nun, was diese Männer im letzten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts mit aller Anstrengung erringen wollen, ohne daß sie bis jetzt bestimmte Aussicht haben es zu erreichen, das haben wir Juden im vollen Umfange schon seit unvordenklichen Zeiten. Die jüdische Gemeinde und ihre Verwaltung besteht nur aus den Laien, und die Rabbiner haben niemals mehr als die Function der Berathung und die Autorität des Wissens gehabt. Genau genommen ist dies ein Grundzug des Judenthums seit seinem Entstehen, und selbst die Einsetzung der Priesterschaft war nicht bestimmt, und hatte noch weniger die Kraft, diesen Grundzug zu beseitigen. Moses lehrte das Gesetz dem gesammten Volke und ließ es ihm immer wiederholt vortragen, „Männern, Frauen und Kindern;" jeder Vater hatte die heilige Pflicht es seinen Kindern zu lehren und mit ihnen davon zu sprechen, „wenn er zu Hause war, oder auf dem Wege, wenn er sich niederlegte, oder ausstand." Die Richter, die Propheten, die Männer der großen Synagoge, die Talmudisten waren Alle aus dem Volke und zogen ihren Beruf nicht aus einer priesterlichen Würde. So besaßen die Juden durch alle Jahrhunderte, was die Kirche noch heute ihren Bekennern verweigert. Cassel, 24. Septbr. Die Hess. M. Ztg. schreibt: „Aus dem Kreise Melsungen theilt man uns mit, daß am Tage der Sedanfeier, als die Gedenktafeln an die in dem letzten Kriege Gebliebenen in der Kirche angebracht werden sollten, das Anbringen einer solchen Tafel für einen Gefallenen jüdischen Glaubens, wie auch schon früher in dem Kirchspiel Zierenberg, verhindert worden ist. Die empfindliche Wirkung, welche dieses Verbot auf die Pietät und den kameradschaftlichen Sinn der Hinterbliebenen auszuüben geeignet ist, läßt es bedauerlich scheinen, daß die Ehre, auf welche alle Opfer des großen Krieges gleichen Anspruch haben, diesen nicht an einem Orte erwiesen werden kann, an welchem der Unterschied des Bekenntnisses sie nicht trennt." (Die letzten Worte bedeuten: diese Gedenktafeln sollten nicht in den Kirchen aufgehängt werden , wo die Unduldsamkeit die Erwähnung eines Andersgläubigen nicht zuläßt. Was hat denn dieses Gedächtniß gefallener Krieger mit den Kirchen zu schaffen? Warum hängt man sie nicht im Rathhause auf, der eigentlichen Heimstätteder gesammtenOrtsgemeinde, ohne Unterschied