Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1872)
- Date
- 1872-09-24
- Page
- Seite 765 (sequence 3)
- Language
- German
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einiger Zeit darum petitiönirt wurde, fand dies selbst ist jüdischen Kreisen heftige.Opposition. Ändererseits ist es bekannt, daß die jüdischen Relrgionsschulen an der Willkür ihres Besuches, selbst seitens der Zöglistge, die in sie eisttreten, schwer kranken, und durch die vielfachen Schulveksäumniffe in ihren Erfolgen unsicher und schwach gemacht werden. Was nun die Volksschule betrifft, so haben wir nicht zu vergessen, daß da, wo die jüdische Elementarschule den Charakter eiüer öffentlichen hat, dieses' Obllgatörium äüch für den in ihr erteilten jüdischen Religionsunterricht bereits besteht und zu keiner Klage geführt hat. sobald die öffentliche Volksschule den jüdischen Religionsunterricht als einen ihrem Lehrplane angehörigen Gegenständ aufgestellt hat, muß sie äüch daß Obligätoriutn für ihn beanspruchen, da sie nicht zugeben kann, irgend einen ihrer LehrgeMstände dem Äeüeben der Äeltern und dein VersäümNiß der Zöglinge anheim zu geben. Dähistgegest hat bereits ein Mnisteicialertaß nachgegeben, daß Äeltern Dispensation von einem bestimmten Religiönsunterrichle ist der schule für ihre Kinder erlangen können, sobald sie die Grtheiluüg eines anderweitigen Religionsunterrichts Nachweisen. Äüf dieses Zugestänöniß Muß äüch für den jüdischen Nelrgiönsunt'erricht gehalten, in jeder astderen Veziehüstg aber das Obligütoriüm auch für den jüdischen Religionsunterricht in der öffentlichen Volksschule beansprucht werben. 6) Hür die Ertheilüng des jüdischen ReligionsünMrichts in der Volksschule muß der Lehrer von der Schule in einem ängeniessenen VerhÄtniß besoldet werden'. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Volksschule für den jüdischen Religionsunterricht nicht einen Lehrer besonders anstellen und auskömmlich besolden kästn. Dahingegen ist es ein sichtlich, daß, da die jüdisch e G emeinde einen Cultusbeamten überhaupt, der astch Religiönslöhter derjenigen Kinder ist, welche die Volksschule nicht besuchest, wozu ja die jüdische Gemeinde z. V. in Preußen durch den angeführten Paragraphen 62!. c. verpflichtet ist, änzusteüen Hat, dieser auch den jüdischen ReligiöstSunlerricht in der. öffentlichen Volksschule zü ertheilen habe , und M diesen' TM seiner' Leistuügen von" der Schule besEt werde. Ich brauche nicht zu berstetke'st, daß alle die hier ausgestellten Forderungen an die Völksschule durch die Leistungen der jüdischen Bürger zu best Ortssteüern und namentlich zu den Schüllästest völlig gerechtfertigt sind, und' daß die bisherige oM äüch zA künstige NichtetsÄüüg' eine schwere BertchW deV berechtigüüg estthäkt, Welche letztere, abgesehen dost detst Staatsgrustdgesetze, aus den gleichest Pflichten üstd Leistungen erfließt. 7) Deshalb hat bei der Wühl üttd Mtafsüstg jüdischen Lehrers iü alleü Fällest, wb der! jüdW Religionsunterricht ist der öfföntlichest Vdlksschüle Ün übigest Weise erthtzilt wird, der Vorstand dieser Sihüle stebdtt dem Wahl- und Entläffüng'srSchte der jüdischest Gestresste ein ZustiMmüstgsrecht. Düß das letztere bestimrül normirt werdest mW, liegt ist der! Sstche. Die jüdische Gemeinde kann sich ihr Wahlrecht sticht entziehen lassen. Ebensöwenig kaust der Schule zugemüthet werden, jedweden Lehrer sich stellen öder nehmest zü lüsten'. 9'ndetz wird die Vereinigung beider Rechte kürte Schwieiigkelt haben, dü die allgemeinen Gchulgesitze hierfür stortnativ sein werden. Andererseits wird .es nur zum Vortheile dienen, westst däs Recht der jüdischen Gemeinden ihre Lehrer nach Beliebest zü eritlässen, in etwas geschMlert wird; denn sie haben bekannter Weife vielfach mit bieseüi Rechte eistest Mißbrauch getrieben , der nicht blos best Lehretst und dem güstztn Lehrerstande, sondern stoch rstiht ihnen selbst und der Erziehung ihrer Kinder zM Schäden - gereichte. 8) Die Stellung des jüdischen Religidnstehrörs H Schule ünb im Lehrkörper ist dieselbe wie die Ms chiistlichest Religiöstslehrers, der lediglich den Religiönsustterricht erthM Ae MMMerMg dtr Süden ÜM RuMMMein durchaus irriger Vorschlag» Wir häbsst bereits gemeldet, düst best stdMstterW stische Gensrakconsül ^ü VstMest, Hört B'estjüm'in F. Peix okto, ün dw rüistäüische Wgierüstg W Ästftsttz'e gerichtet hät, öd sie die ÄüswünsterUng rüistäiirscher Invest , falls sich zst diesem Zweüe eine GPilschast dön Menschenfreunden bildest würde, fördern üüd üstterMtzen würde. Wir köststck jetzt dM Wörtlaui des betresftstdön Schreibests gebest. Es lasttete nach' der „Rüm. Pstst^ 'fülgendertstäßen: „Herr Minister. EM Ästzähl mestscheststeündlicher Vutgei! der vereinigten StaKten, tief sympäthisirend mit' der krcWgbu Lage der JsrMten im Orient, föwchl was Wn nümerischen, als auch ihren pslitischest/ KistiW M MiÄest Stätüs bettifft , haben W wich eiM BMf MichtÄ,