Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-17 · Heft 38 (17.9.1872) · p. Seite 748

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 38 (17.9.1872)
Date
1872-09-17
Page
Seite 748 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226891--30985-3253887
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Religionsunterricht ertheilem Doch waren diese -Einrichtungen nur provisorisch und zum Dhoil sehr mangelhaft. Ganz anders war es, als ich diesen Sommer den freundlichen Badeort wieder besuchte: ein schön geleiteter, der Zeit entsprechender Gottesdienst in einem geräumigen freundlichen Locale mit starkem Besuche (denn die Gemeinde zählt bereits über 50 Familien). Der Gottesdm.c wird mit Choreinrichtung ganz nach der Ordnung des stuttgarter Gebetbuches von Dr. Maier abgehalten. Aus der Provinz Preußen, 1. September. Im Lause des vorigen Muters hat die „Nationalzeitung" nähere Mittheilungen über das den Grundsätzen des Rechtes und der Billigkeit gleichmäßig widersprechende Verfahren gebracht, welches von dem damaligen Ministerium Mühler dem schneidemühler .Gymnasium gegenüber beobachtet worden war. Diese, von der Stadt Schneidemühl ganz aus eigenen Mitteln gestiftete und unterhaltene Lehranstalt war nämlich später der staatlichen -Verwaltung gegen Uebernahme eines Theiles der jährlich immer höher gestiegenen Unterhaltungskosten übertragen worden. Anstatt aber die eben so stiftungs-, wie sachgemäße Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichtes aufrecht zu erhalten, wurde derselbe durch einfache Verfügung der Schulbehörde geradewegs aufgehoben. Ja, dem jüdischen Religionslehrer wurde sogar die weitere Bezahlung des Gehaltes aus der Gymnasialcasse verweigert, so daß die Stad Nasse für dieselbe einzutreten sich genöthigt sah. Die an Herrn von Mühler.gerichteten Beschwerden blieben selbstverständlich erfolglos. Dagegen wurde eine sehr ausführliche, hem Abgeordnetenhause eingesandte Petition von Seiten der Unterrichtscommission dem Hause selbst mit dem Anträge überwiesen, das Ministerium zur Berücksichtigung derselben aufzufordern. Inzwischen trat per Ministerwechsel ein, und diesem Umstande ist es zuznschreiben, daß im Plenum des Hauses kein Majoritätsbeschluß in dieser Sache zu Stande kam. Man vertraute nämlich, zumal nach den von dem Negierungscommissarius abgegebenen Erklärungen, so sehr den Intentionen des neuen Ministers, daß innerhalb der liberalen Parteien keineswegs allseitig das Bedürfniß der Einigung über einen bestimmt formulirten Beschluß empfunden wurde. Jndeß ist dies Vertrauen nicht getäuscht worden. Das PropMicckschulcollegium zu Pofey hat in diesen Tagen auf Anordnung des Unterrichtsministexs die schneidemühler Gymnasialcasse zur Wiederauszahlung des in Rede stehenden Gehaltes vom l. Januar d. I. ab angewiesen. — Auch in Jnow-raclaw war aus gleichen Gründen eine ähnliche Beschwerde erhoben worden und, wie wir hören, ist auch auf diese in derselben Art entschieden worden, wie auf die schneidemühler Beschwerde. Schneidemühl, 1. September. -tP. Z.) Die Angelegenheit des jüdischen Religionsunterrichts am hiesigen königlichen Gymnasium, die auf Grund einer Petition des hiesigen Corporationsvorftandßs im März c. eine resultatlose Debatte im Abgeordnetenhause hervorgerufen hat, ist endlich zu ihrem Abschluß gekommen. Was unter dem Regime des Herrn von Mühler weder die langwierige Verfolgung des Jnstanzenzuges noch wiederholte Petitionen beim Landtage zu erreichen im Stande waren, hat Herr Minister Falk im Anschluß an jene Verhandlungen nun glücklich zum Austrag gebracht. Im Laufe voriger Woche wurde dem Herrn Rabbiner Brann durch den Ghmnasialdirector mitgetheilt, .daß in Verfolg einer Verfügung des Provincialschulcollegiums die königliche Gymnasialcasse angewiesen ist, das Honorar für den jüdischen Religionsunterricht fortan in derselben Höhe, wie dies früher von Seiten der städtischen Behörden festgesetzt war, auszuzahlen. Die Zahlung des Honorars von Seiten der königlichen Casse wird vom. 1. Januar c. an datirt werden. Für das Gymnasium in Jnowraclaw soll dieselbe Verordnung getroffen sein. So wäre denn wieder eine Schranke gefallen und, Dank den rastlosen Bemühungen des hiesigen Corporationsvorstandes, endlich ein Princip glücklich zur Geltung gebracht, welches die staatliche Anerkennung des Judenthums als gleichberechtigter Religionsgenossenschaft facüsch involvirt. OefterreiGischungarische MonarMe. Pest, 4. September. (Privatmitth.) Paister nicht mehr ungarischer Cultusminister! Das ist das Neueste und Erfreulichste, Pas heute von - hier aus zu melden ist. Zu seinem Nachfolger ist August von T rsfort ernannt, ein hochgebildeter, geistvoller Mann, in dessen GesiyMngstüchtigkeit ein um so größeres -Vertrauen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.