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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-10 · Heft 37 (10.9.1872) · p. Seite 740

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 37 (10.9.1872)
Date
1872-09-10
Page
Seite 740 (sequence 18)
Language
German
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Diese jedoch ruhte nicht, und der Jude von Spandau mußte auf Monate stang in den Kerkex gehen, umx dann erst von neuem, - aber, „peinlich" verhört zu werden, 7 >'* •. Es geschah endlich, und Isaak Salomon gestand,' von Paul Fromm aus Bernau allerdings zwei Hostien gekauft, doch nur eine derselben gemißhandelt, die andern hingegen unversehrt weiter gegeben zu haben.?Ueber die; Art der Mißhandlung „peinlich" befragt, sagte er aus, die betreffende Hostie wäre von ihm auf einen Tisch gelegt, hier zuerst mit Messern gestochen und sodann M zwei Theile zerlegt worden. Auf die Frage endlich, was denn aus den einzelnen Stücken schließlich geworden wäre, gab der Gemarterte zur Antwort, daß das eine der Jude BoaS zu Brandenburg an der Havel, das andere der Jude Mendel zu Stendal ausgeliefert erhalten hätte. W ie man aber solche präcisirte Geständniffe herausbringt, wird jeder wissen, der unlängst die ganz ähnlichen rumänischen Proceßverhandlungen in diesen oder anderen Blättern gelesen hat. Wer von der schwarzen Schaar einmal - zum Opfer auserkoren -worden ist, der muß heran, der kann ihr nicht mehr entgehen. Denn böten stich auch noch so große Schwierigkeiten und Hindernisse, thut nichts , das „peinliche Gericht" Hilst über alle hinweg. Auf die Auslassungen des Juden Salomon hin hat man zuvörderst ihn selber noch tiefer eingekerkert, sodann die zwei von ihm namhaft gemachten Glaubens^ genossen in Verwahrsam genommen und endlich sammtliche übrige jüdische Einwohner der Mark unter die strengste Aufsicht gestellt. Mit den beiden neu inhaftirten Juden, dem von Brandenburg und dem von Stendal, ging man, hinsichtlich des ^peinlichen Verfahrens" ungemein rasch , wie ungemein hart zu Werke,' und es dauerte daher gar nicht lange, so war das Geständniß herausgeLracht, daß ein Stück Hostie in der Stadt Brandenburg, das andere in der Stadt Osterburg von vielen Juden arg gemißhandelt, und das letztere nach der Mißhandlung sogar nach B r a u n s ch w e i g gesandt worden wäre. Nach einer andern Quelle soll die Angabe betreffs der „Sendung nach Braunschweig" von Isaak Salomon hem Spandauer gemacht worden sein und auf die u n v er seh r t gebliebene Hostie sich hezogen haben. Doch dem sei übrigens wie ihm wolle, in jedem Falle ist Braunschweig, weil außerhalb des havelländischen Bisthums gelegen, von dessen Arm nicht erreicht und daher auch die dortige Judenschaft in keiner Weise belästigt worden. Desto schlimmer und trauriger aber ist es den Juden in der Kurmark Brandenburg ergangen. Die Zahl der Verhafteten und Eingekerkerten belief sich, Paul Fromm abgerechnet, auf 3 5 Köpfe. Alle mit einander wurden sie nun nach Berlin gebracht, wo sie in einem Gesammtverhöre nochmals alles das als Geständniß niederlegen mußten, was sie bisher, einzeln, jeder an seinem Orte und in seinem Kerker, von sich selber und Andern ausgesqgt hatten. Man verurtheilte sie sämmtlich zum Feuertode, gab ihnen hierbei aber zu verstehen, daß jedem, der seinen Glauben abschwöre und das Christenthum annähme, die Strafe erleichtert werden würde. Nicht mehr denn zwei, ließen sich taufen, .und die Milderung ihrer Strafe bestand darin, daß sie nicht mit Feuer, sondern mit dem Schwerte vom Leben zum -Tode gerichtet wurden. Die übrigen 33 Opfer bestiegen den Scheiterhaufen. Ein Chronist erzählt, man habe auf dem Neuenmarkte in Berlin ein Gerüste aufgebaut, drei Mannslängen hoch, und an demselben die zum Feuertode verdammten Juden in zwei Reihen so über einander aufgehangen, daß die obern nach unten und die untern nach oben hin fehen konnten und mußten. Sechs zehn Köpfe sah man so zwischen siebzehn andere gesteckt. In dieser eigenthümlichen Stellung sind sie sämmtlich auf einmal »6 majorem Dei gloriam verbrannt worden. Paul Fromm als Hauptmiffethäter ward bis zur halben Nacktheit entkleidet und mit Ketten auf einen niedrigen Wagen gebunden, zuerst durch die belebtesten Straßen von Berlin und Cöln geführt und dann auf den Neuenmarkt gebracht, um Hierselbst, nachdem man seinen Körper mittelst glühender Zangen furchtbar verstümmelt und an einen Pfahl genagelt hatte, gleichfalls den prasselnden Flammen des Holzstoßes übergeben zu werden. Aus den vielen uno langen „peinlichen" Verhören aber, denen die Delinquenten unterzogen worden waren/ wollte man, außer deren eigenem Schuldbekenntnisse, noch dasjenige herausgebracht haben, daß die jüdischen Insassen der Kurmark Brandenburg auch zu denjenigen gehören, die sich zu verschiedenen Malen des Verbrechens schuldig gemacht hätten, „Christenkinder zu erkaufen, ihnen das Blut abzuzapfen und dasselbe mit Gewürzen vermischt zu genießen." Und da endlich noch herausgebracht und conftatirt wurde, daß selbst die, welche am Verbrechen direct sich nicht betheiligten, wenigstens zu dem Gelde, das zu dem Ankäufe der Kinder nöthig sei, ihren Beitrag niemals vorenthalten, so decretirte man, daß sämmtliche kurmärkisch-brandenburgische Juden des Landes verwiesen seien. Nachdem die hiervon Betroffenen die Urfehde abgeschworen, d. h. die eidliche Versicherung gegeben hatten, keinerlei Rache zu nehmen, ward besagtes Decret an ihnen vollzogen. Der Bericht von allem bisher Erzählten ist, wieder Chronist Beikmann mittheilt, im Jahre 1.511 hier in Frankfurt m deutscher Sprache gedruckt und mit Holzschnitten versehen worden. Er fügt hinzu, daß aus eben diesem Berichte der berühmte Professor und Geschichts-

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