Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1872)
- Date
- 1872-09-03
- Page
- Seite 708 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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angehörigen Vorstehern gestattet ihre sociale Stellung, sich sowohl auf der Straße wie in ihren Wohnungen vor der Zudringlichkeit der Wanderbettler abzusperren. Nur daher mag es kommen, daß gerade Vorsteher von Klein- und Mittelgemeinden am lautesten und in der mahnungsreichsten Weise über die Wanderbettelei klagen, daß gerade von ihnen jedes Mittel zur Abhülfe dieses Uebelstandes mit besonderer Freude und Lebhaftigkeit begrüßt wird. Trotzdem ist eine darauf-hinstrebende Agitation für Großgemeinden noch viel werthvöller und früchtereicher, und eine Corporation, die sich die Befriedigung dieses schweren Bedürfnisses zur Anfgabe gestellt hat, müßte gerade auf die Förderung der Großgemeinden vorzugsweise rechnen dürfen. IV) hat sich der Gemeindebund „Anbahnung eines gleichmäßigen Systems der. Penstonirung von Gemeindebeamten und der Fürsorge für deren Hinterbliebene" zur Aufgabe gestellt. Die Großgemeinden sind nun freilich selbst in der Lage, für die Pensionirung ihrer Gemeindebeamten in ausreichendem Grade zu sorgen und bedürfen keiner unterstützenden Fürsorge eines Gemeindebundes, um dieser unabweisbaren Aufgabe Genüge zu leisten. Aber darf es deswegen den Großgemeinden gleichgültig sein, ob auch die Klein- und Mittelgemeinden in dieselbe günstige Lage versetzt werden? Wir haben schon oben sä II) darauf aufmerksam gemacht, daß in den praktischen Vorbildungsschulen kleinerer Religionsverbände den Großgemeinden tüchtige Beamte heranwachsen , und schon deswegen liegt es im Jntereffe der letzteren, die sociale Stellung der Beamten auch in den kleineren Cullusverbänden entsprechend zu heben. Dazu kommt, daß die Großgemeinden nicht bloß ihre Beamten, sondern sogar eine nicht unerhebliche Zahl contributionsfähiger Gemeindemitglieder aus den Klein- und Mittelgemeinden bekommen. Durch Zuzug werden die Großgemeinden begünstigt, die Kleingemeinden durch Abzug beeinträchtigt. Sollte nicht schon diese naheliegende Erörterung genügen, um die Nothwendigkeit gemeinschaftlicher Thätigkeitcentralistrt in einer wohlgegliederten Vereinigung, auch für die Großgemeinden mit entscheidender Ueberzeugungskraft darzulegen? V) bezweckt der Gemeindebund: „Förderung und Unterstützung der Bestrebungen der allgemeinen israelischen Allianz." Wenn wir hier einfach darauf, daß die Allianz in Deutschland nur 1B00 Mitglieder zählt, hintveisen , so wird uns jeder Unbefangene zugeben, daß jedenfalls die Bestrebungen der Allianz augenblicklich noch keine genügende Förderung gefunden haben, und daß daher eine Genossenschaft, die mit der autoritativen Bedeutung eines Gemeindebundes bekleidet ist, einem allgemeinen Bedürfniß abhilft, wenn fie sich jener Bestrebungen mit aller Thatkraft und Ernsthaftigkeit annimmt. Es ist damit durchaus nicht gesagt, daß sich der Gemeindebund auch derselben Mittel' bedienen müßte, wie sie etwa von dem leitenden Comitö der Allianz in einzelnen Fällen ihren Mitgliedern an die HüNd gegeben werden. Aber ihre Bestrebungen fördern, ihren Zwecken Eingang verschaffen, heißt nichts anderes, als die Interessen der gesammten Judenheit fördern, und dazu werden vorzugsweise Großgemeinden ihre Unterstützung nicht versagen können. VI) endlich will der Gemeindebund eine „Fürsorge für gesicherten Fortbestand des Rechtsverbandes der Einzelgemeinden" übernehmen. Die Richtung, die er hier verfolgt , ist übersichtlich und lichtvoll in den Verhandlungsberichten vom constituirenden Gemeindetag vorgezeichnet. Es handelt sich vor allem darum, eine Gemeindeverfaffung auszuarbeiten, in welcher gegen die Minoritäten entsprechende Billigkeitsrücksichten geltend gemacht werden, denn nur so wird es gelingen, der separatistischen Zersplitterung entgegenzuarbeiten, die immer drohender den Verwaltungsorganismus , vieler Gemeinden anzugreifen scheint. Daß diese vielbeklagten Uebelstände aber hauptsächlich in Großgemeinden zum Durchbruch gekommen sind, weiß jeder aufmerksamere Beobachter der gegenwärtigen Gemeindeentwickelung, und so verspricht auch in diesem letztern Puncte der deutsch-israelitische Gemeindebund gerade den so spröde fernbleibenden Großgemeinden einen hervorragenden Nutzen. Somit stellt sich nach jeder, einzelnen Richtung hin. heraus, daß der zeitige Vorsitzende des Gemeindebundes mit vollstem Recht bemerkt hat: > „Für den Beitritt zum Gemeindebunde ist keine Kleingemeinde zu klein und keine Großgemeinde zu groß." O. Bl :