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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-03 · Heft 36 (3.9.1872) · p. Seite 707

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 36 (3.9.1872)
Date
1872-09-03
Page
Seite 707 (sequence 5)
Language
German
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die bescheidene Synagogengemeinde Lyck weitere Schritte in dieser allgemeinen Culturfrage an. Und als sich zuletzt in Berlin ein Hülfscomit6 constituirte, war es wiederum nicht der Gemeindevorstand , der die Anregung bot -- Privatpersonen mußten sich vereinigen, um dem Vorstände jene unabweisbare Gewiffenspflicht abzunehmen. Somit ist es einleuchtend, daß gerade Großgemeinden die Gelegenheit ergreifen müßten , eine für sie nicht zu bewältigende Arbeitslast, die dabei moralisch geboten ist, jn die vertrauenswerthen Hände einer Corporation niederzulegen die ihnen die Möglichkeit sichert, das Ziel zu erreichen, ohne sämmtliche Mühseligkeiten des Weges zu theilen —. einer Corporation, welche die Hauptarbeit selbst übernimmt und an Einzelgemeinden nur nach dem Princip der Arbeitstheilung einen entsprechenden Arbeitsantheil übertragen würde. II) bezweckt der Gemeindebund „gegenseitigen Austausch von Erfahrungen in der Gemeindeverwaltung." Daß dieser Austausch lediglich den Kleingemeinden zu statten käme, daß demnach die größeren Gemeinden von den kleineren Gemeinden nichts mehr lernen könnten, und daß der Berwaltungsmaschine der ersteren aus den Erfahrungen der letzteren keinerlei nutzenbringende Verbesserungen und Anregungen resultiren könnten , ist eine höchst einseitige Ansicht. Erst durch den Gemeindebund hat es sich herausgestellt, daß kleinere Religionsverbände in manchen einzelnen Verwaltungsfragen fortgeschrittener erscheinen, als Großgemeinden. So hat z. B. Hannover und Leipzig bereits Grundsteine zu einem organisirten Pensionswesen gelegt; in Aachen wurde schon vor längerer Zeit die Frage, wie die Unterstützungspflege in der gesammten Provinz zu centralisiren wäre, in Erwägung gezogen; Nordhausen hat durch, eine sehr zweckmäßige Einrichtung dem Unwesen der Wanderbettelei zu begegnen gesucht u. s. w. Es ist also durchaus nicht constatirt, daß den Großgemeinden durch jenen vom Gemeindebünde zu vrganisirenden Erfahrungsaustausch kein unmittelbarer Nutzen erwachsen könne. Andrerseits ist nicht zu laugnen, daß die Großgemeinden den kleineren eine Fülle von Instituten bieten, deren Herstellung letzteren eine. Unmöglichkeit wäre. Bedenkt man aber, daß gerade die Kleingemeinden den größeren als praktische Vorbildungsstätten von Religionsbeamten, Rabbinern, Lehrern und Cantoren einen wesentlichen, freilich bisher unbeachtet gebliebenen Nutzen gewähren, so stellt es sich zweifellos als eine moralische Pflicht der Großgemeinden herauf den Zuwachs an intelligenten, gestaltungsfähigen Arbeitskräften, den sie durch die Kleingemeinden erfahren haben, dadurch zu compensiren, daß sie allen zweckmäßigen und segenverheißenden GemeindeinstiMtionen, die sie der intellektuellen Befähigung jener neugewonnenen Arbeitskräfte verdanken, möglichst nutzenreiche allgemeine Verbreitung zu sichern streben. Und wenn ihnen der, Gemeindebund als Centralorgan die Erfüllung dieser moralischen Pflicht erleichtert, so ist er auch dadurch für die Großgemeinden von einem directen Nutzen, den nur lieblose Selbstsucht verkennen mag. . .III) bezweckt der Gemeindebund: „Verbesserung des Armenpflegewesens mit Beseitigung der Wanderbettelei."*) Die Grundideen, . die den Gemeindebund in dieser eben so schwierigen wie weittragenden Frage leiten, sind mit erschöpfender Vollständigkeit in den vom constituirenden Gemeindetag en bloc angenommenen M. Kohnerschen Resolutionen niedergelegt. Vor allem soll ein reciprokeS Zusammenwirken aller einzelnen Provincialgemeinden auf dem Gebiete der Unterstützungspflege angebahnt und in einer derartigen Organisation zweckentsprechende Defensionsmaßregeln gegen das so allseitig empfundene und beklagte Unwesen der vagabundirenden Bettelei geschaffen werden. Es wird vor allem darauf ankommen, die Opfer, die aus dieser allgemeinen Landplage erwachsen, möglichst gleichmäßig zu vertheilen: Gemeinden, die ihrer geographischen Lage nach besonders stark von den einwandernden Bettlern heimgesucht werden, müsien auf eine unterstützende Mitwirkung andrer, nicht so stark in Anspruch genommener Religionsgemeinden rechnen dürfen. Nun bilden aber gerade die Großgemeinden die eigentlichen Sammelplätze und Emporien dieser schmachvollen Bagabundenclaffe, und sicher wäre eine Organisation, die den wandernden Bettler so viel wie möglich verhindert, bis zu jenen Haupternteplätzen der Bettelei vorzudringen, gerade für Großgemeinden von außerordentlichem Nutzen. Freilich, die Herren Gemeindevorsteher empfinden jene Landplage nicht mit derselben Unmittelbarkeit, wie etwa die Inhaber offner Geschäfte, oder andre nicht so vornehm abgeschlossene Gemeindemitglieder. Denn den meistentheils der best situirten Bevölkerungsschicht *) Wie wir hören, wird schon in nächster Woche ein „Organisatiousentwurf über die deutsch-israelitische Unterstützungspflege" vom Bundesausschuß an eine Reihe erfahruugstüchtiger Männer zur Begutachtung gesandt werden. Redaction.

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