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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-03 · Heft 36 (3.9.1872) · p. Seite 706

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 36 (3.9.1872)
Date
1872-09-03
Page
Seite 706 (sequence 4)
Language
German
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Stellung einnahmen und offenbar der allen vor Augen schwebenden- Organisation eine lauere Stimmung entgegenbrachten. Seitdem hat sich der Gemeindebund constituirt und consolidirt, die Richtung seiner Bestrebungen ist in einem vom zweiten Gemeindelage angenommenen -Statut mit deutungsloser Entschiedenheit niedergelegt worden , und schon ist er seinen wichtigsten Aufgaben näher getreten, wenn auch die schwerwiegende Bedeutsamkeit-der zu lösenden .Probleme ihm zur Pflicht machte, von eiligem Handeln abzustehen und erst durch planvolle und. erschöpfende Vorarbeiten alle in Betracht kommenden Fragen zur.-Reife zu bringen. Noch immer aber scheint der früher zu Tage getretene Gegensatz.in seiner ganzen Ausdehnung , fortzubestehen. Denn während zahlreiche Klein- und Mittelgemeinden aus allen Theilen Deutschlands durch ihren Beitritt bewiesen, welch zuversichtliches und hoffnungsfrohes Vertrauen sie auf die Entfaltungskrast und positive Leistungsfähigkeit, des Gemeindebundes setzen, beharrt dagegen eine gute Anzahl von Großgemeinden noch immer in ihrer kühlen Zurückhaltung, obwohl ihnen Berlin mit erfreulichem Beispiel vorangegangen ist, und oft genug hört man über dieses Verhältniß von manchen meinungstüchtigen Einzelmitgliedern solcher Religionsgemeinden charakteristische Urtheilsäußerungen. In besonders abwechslungsreichen Variationen wird die Ansicht laut, daß der Verwaltungsorganismus bedeutender Großgemeinden in sich selbst mächtig genug ist, um die letzteren vor allen den Schäden zu bewahren, deren Bekämpfung sich der Gemeindebund zur Lebensaufgabe gemacht hat, und daß daher für diese kein gebieterisches Bedürsniß vorhanden sei, dem neugeschaffenen Gemeindebunde beizutreten. Wir wollen hier nun völlig davon' absehen, daß derartige Ansichten eingegeben sind von dem Kleinigkeitsgeist egoistischer Abgeschlossenheit, der die humanitäre Bedeutung und Kraft genoffenschaftlicher Vereinigungen nicht zu erfassen vermag und sicherlich dem auf Solidarität hinarbeitenden Grundzuge des jüdischen Nationalcharakters entgegenstrebt. Nur die eine Frage wollen wir hier in Betracht ziehen, ob denn in der That der deutschisraelitische Gemeindebund für die Großgemeinden ohne unmittelbaren Nutzen ist, und ob sie denn in der That in ihrer partikularen Stellung in der Lage sind, sich aller Feinde zu erwehren, die den Gemeindebund bekämpfen, und sich alle Bortheile anzueignen, die der Gemeindebund erobern will. Als Grundlage diene uns hierbei § l ber Statuten des Gemeindebundes, worin feine Bestrebungen nach s e ch s verschiedenen Richtungen abgezweigt sind. I) wird als Zweck des Bundes bezeichnet: - „Wahrnehmung aller gemeinsamen Angelegenheiten in Bezug auf die öffentliche Rechtsstellung der jüdischen Religion und ihrer Bekenner in den deutschen Staaten." Es bedarf kaum einer Erörterung , daß die Erreichung dieses Zweckes die unmittelbarsten Lebensintereffen der gesammten deutschen Judenheit und in demselben Grade die. Großgemeinden w»ie die Klein - und- Mittelgemeinden berührtund daß daher . auch den ersteren jedes Mittel hocherwünscht fein muß,, das für. den vorgefchriebenen. Endzweck von Nutzen ist. Nun wird aber jeder einsichtsvollere Beurtheiler zu geben .müssen, daß gerade bei diesen so weit umfassenden Rechtsbestrebungen der moralische Einfluß einer großen und -organisch, gegliederten Corporation eine viel Vertrauenswerthere Bürgschaft des Erfolges ist, als ein noch so energievolles Vorgehen einzelner Gemeindevorstände. Was hat z. B. Berlin erreicht, als es vom Magistrat eine durch das. Gerechtigkeitsgefühl so augenscheinlich gebotene Subventionirung der Gemeindeschule forderte? Die Stadtbehörde wies ohne weitere Motivirung die so billige Forderung mit einigen imperatorischen Ablehnungsworten zurück, und ohne Sang und Klang verscholl die so bedeutsame Principienfrage. Gegenüber einer in vielen Städten gleichzeitig und nachdrucksvoll erhobenen Forderung eines gliederreichen Gemeindebundes wäre eine so kurz angebundene Abfertigung niemals zu erwarten gewesen. Dazu kommt aber als ein entscheidendes Moment hinzu, daß die Vorstände von ausdehnungsreichen Großgemeinden mit internen Verwaltungsgeschäften meist ganz außerordentlich überbürdet sind. Daher wird ihnen stets die Muße fehlen, um die gemeinsamen Rechtsfragen mit der erforderlichen Gründlichkeit zu studiren, und in andern gemeinsamen Angelegenheiten erfolgreich die Initiative zu ergreifen. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit und Gegenwart liefern hierfür unwidersprechliche Beweisftützen. Ging nicht — um nur weniges zu erwähnen —- aus der vielbesprochenen geigerschen Jubiläumsschrift hervor, daß gerade Berlin für die endlich durckgesochtene Emancipation der Juden am wenigsten gewirkt hat?.- Und erst kürzlich haben wir sehen müssen, daß in der rumänischen Angelegenheit nicht etwa Berlin, Frankfurt oder irgend, eine, andere jener stolzen/.Großgemeinden die Initiative ergriffen hat — nein! Zuerst wandte sich Stettin au den Reichscanzler, demnächst regte

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