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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-08-13 · Heft 33 (13.8.1872) · p. Seite 645

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 33 (13.8.1872)
Date
1872-08-13
Page
Seite 645 (sequence 3)
Language
German
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des letzteren spricht sich die unparteiische Ueberzeugung aus. Er erkennt daher gleich anfangs die Verzüge der hebräischen Staats- und Volksverfaffung an, die eine durchaus patriarchalische ist. Er sagt: „Unter dieser Berwaltungsart, welche bedeutend höher als die von Indien und Aegypten stand, war die Verpflichtung der erblichen Gewerbe nicht auferlegt. Die Masten waren hier nicht einer Menge Demüthigungen, Erschwerungen und unwürdiger Behandlungen ausgesetzt, um die zahlreichen Vergünstigungen aller Art zu schonen, damit sich für einige Individuen das Wohlbefinden hoch über das Elend der Masten erhebe." Die mosaischen Gesetze erklärt er daher für „allerdings nicht vollkommen", da sie doch der Zeit und den Verhältnissen des Volkes angemessen fein mußten, und überhaupt nicht als Ideale, sondern zur praktischen Verwirklichung sofort auftraten, aber unter diesem Vorbehalt erscheinen sie ihm der höchsten Bewunderung würdig. Was zunächst die Aufmerksamkeit des Verfassers aus sich zieht, ist die Dauerhaftigkeit dieser Gesetzgebung, der noch jetzt die Juden in vielfacher Beziehung anhängen, so daß selbst die Sprache jener noch ihren Gottesdienst ausfüllt. Als die angemessenste Maßnahme Mose's, um diese Dauerhaftigkeit zu bewirken, erscheint dem Verfasser die Einsetzung des Levitenstammes, worunter er zugleich die Priesterfamilie versteht. Die besonderen Aufgaben, die Moses diesem Stamme als Priester, Richter und Lehrer (ohne die beiden letztern Functionen auf ihn zu beschränken) ertheilte, und die Vergünstigungen, die er ihm gewährte, machten ihn geschickt, die Religion und Gesetzgebung Mose's aufrecht zu erhalten, und, im Bunde mit den Propheten, den Königen gegenüber zu vertheidigen. Ferner bemühte sich Moses, das Volk mit Muth und Unerschrockenheit zu erfüllen und ihm ein unerschütterliches Vertrauen auf Gottes Beistand im Kampfe einzuflößen. Anstatt eine Kriegerkaste zu bilden, machte er die ganze Nation wehrhaft, und ließ auch Priester und Leviten nicht davon yusschließen, wie die Geschichte wiederholt beweist. Andererseits wollte Moses das Land für fremde Eroberer nicht eben begehrungswerth machen, und seine Intentionen gingen deshalb dahin, die Aufhäufung von Reichthümern bei feinem Volke zu verhindern. Seine Verheißungen gehen daher immer nur auf einen gesegneten ländlichen Zustand, auf einen Ueberfluß der nothwendigen Lebensmittel, aber nicht weiter. Jndeß beschränkten sich hierauf seine Absichten nicht, denn er sah den Reichthum auchals einen Feind strenger Sittlichkeit, als die Quelle von Leidenschaften und Unruhen'an. Er sagt: „Hat der Wohlstand, ohne Ueberfluß , nichd allein den Vorzug, den beklagenswertheN Gefühlen der Eifersucht, die dem armen Menschen so natürlich sind, wenn er sich dem Reichen gegenüber befindet, allen Vorwand zu nehmen? War es damals dem ganzen Volke nicht viel leichter dem Gebote Gottes zw gehorchen, welches verbietet Neid gegen seinen Nächsten in sich zu tragen?" „Moses hat unbestreitbar der Menschheit große Dienste geleistet, indem er der erste war, der jene Gottheiten verabscheute, deren schändliche Beispiele ihre Anbeter verpflichteten, jede Art von Schamlosigkeit zu begehen; indem er laut das Dasein eines höchsten Wesens verkündete, welches sowohl das Leben wie den Tod allem verleiht, was in der Natur ist." Hingegen'glaubt der Verfasser, daß es eine für die Israeliten verhäng-' nißvolle Einrichtung Mose's gewesen sei , daß er die Trennung des Volkes in den Stämmen aufrecht erhalten, ja befestigt habe. In der Thatsache Hat der Verfasser Recht; denn das ausdrückliche Gebot, jeder Stamm müsse innerhalb seines Erblandes verbleiben und. von dem Erblande des einen Stammes solle kein Theil in den Besitz des anderen übergehen, muß ein nicht überkommenes, sondern von Moses neu instituirtes gewesen sein, weil sich sonst die von den Töchtern Zelaphchad's erhobenen Fragen (4 Mos. 27. 36) nicht hätten' daran knüpfen lassen, da im andern Falle das Verhältnis der Erbtöchter bereits durch das Gewohnheitsrecht geordnet gewesen wäre. Dahingegen geht der Verfasser zu weit, wenn er wenigstens im Texte seiner Schrift annimmt, daß die Stämme sich in der Regel nicht unter einander verheiratheten. Denn nur Erbtöchter waren wegen ihres Grundbesitzes auf die Verheiratung innerhalb ihres Stammes beschränkt. Waren also die Stämme getrennt, so hatte dies nach dem Verfasser die traurigsten Folgen/ Zwar habe Möses durch die Vertheilung der Leviten innerhalb aller Stämme ein nationales Bänd Herstellen wollen. Dazu hätten auch die Aufrichtung'eines einzigen Heiligthums und die jährlichen dreimaligen Wanderungen dienen sollen, Diese letztere Einrichtung hält der Verfasser sonderbarer Weise darum für einen großen Fehler, weil durch sie in dem einen Stamme vermittelst'des Verkehrs, den die Pilger hinbrachten) großer Reichthüm entstehen mußte, und' dadurch die Stämme eifersüchtig auf diesen wurden. Sr meint sogar, daß durch diese' Bevorzugung des Stammes * Juda, hervorgebracht durchs den von diesem durch die Pilgerungen gewonnenen Reich- 33*

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