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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-08-06 · Heft 32 (6.8.1872) · p. Seite 630

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 32 (6.8.1872)
Date
1872-08-06
Page
Seite 630 (sequence 8)
Language
German
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Aerzte erkannten auf Vergiftung, und es wurde Behufs größerer Gewißheit Herr Professor Sonnenschein gerufender die Reste des Essens als mit Phosphor versetzt befand. Das Dienstmädchen wurde in's Verhör genommen und gestand, daß es eine Partie Streichhölzer ihres Phosphors entkleidet und denselben dem Essen beigemischt habe, weil es die Juden hasse und sie vernichtet sehen möchte. Einen ebenso mißlungenen Versuch will es bereits' früher in einer andern jüdischen Familie gewacht haben. Die Verhaftung ist erfolgt. Berlin, im Juli. (Privatmitth.) In einem jüngst in Ihrer Zeitung gegebenen Artikel wird auf die Gefahren aufmerksam gemacht, denen der Staat durch, die geringen Maße der seinen Beamten gewährten Gehälter entgegengeht, während sich für alle tüchtigen geistigen Kräfte eine Menge praktischer Sanieren eröffnet^ hat, die ganz andere lucrative Vortheile gewähren und doch eine gründliche wissenschaftliche Bildung vöraussetzen und geistige Thätigkeit erfordern. Es würde bald dahin kommen, daß, was nicht Subalternämter sind, nur sehr begüterte Männer bekleiden könnten, da jedes höhere Amt auch eine Repräsentation nach Außen verlangt, welche bei den maßlos gesteigerten Preisen aller Lebensbedürfnisse bedeutende Geldmittel erfordert. Kommt es doch hier schon öfter vor, daß eine noch immer sehr beschränkte Wohnung die Hälfte des' ganzen Gehaltes absorbirt. Ich brauche es aber nicht erst zu sagen, daß die tüchtigen Geisteskräfte sich immerfort aus der Masse des Volkes recrutiren müssen, und daß die Neichen meist ihrer Erziehung nach nicht zu den fleißigsten und ausdauerndsten Arbeitern gehören. Wenn ich das an dieser Stelle - ausspreche, so geschieht es, um diesen an sich nicht unbekannten , aber in der Regel von Jünglingen und Aeltern wenig beachteten Zustand unfern Glaubensgenossen bewußt zu machen. Für diese kommt nämlich hinzu, daß es noch überaus lange Zeit währen wird, bis man sie zu höheren Staatsämtern, zu solchen, die über das Mittelmaß nur irgend hinaus gehen, zulassen wird. So lange es gedauert hat, bis man sie z. B. vom Kreisrichteramte nicht mehr ausgeschlossen hat, so lange wird es dauern , bis man sie darüber hinauskommen läßt. Ich spreche dies nicht aus irgend einer bösen Laune heraus; aber ich habe aus andern Branchen Beispiele vor mir, wo erprobte Fähigkeiten und langjährige Dienste vor einer gewissen Stufe stehen bleiben mußten - und trotz der gerechtfertigtsten Ansprüche nicht weiter kamen. Da man in so wichtigen Angelegenheiten, wie die Wahl des Lebensberufesgroße Vorsicht gebrauchen muß, und sich blinden Illusionen nicht hingeben dar, so hielt ich es für eine Pflicht, Obiges einmal auszusprechen. — Wenn ich jetzt alle Augenblicke andere öffentliche Aufforderungen zu Gründungen gemeinnütziger Anstalten im Gebiete des Judenthums hervortreten sehe, so kommt mir oft der talmudische Spruch in den Sinn : In einer leeren Büchse macht schon eine kleine Münze (ein Stater) viel Lärm, und um den Lärm ist es frommen Leuten oft am meisten zu thun. Ich meine besonders den hier seßhaften Dr. Hildesheimer. Kaum hat er seinen Aufruf zur Gründung jüdischer Ackerbaucolonien in Palästina erlassen, so läßt er einen Aufruf zur Gründung von Waisenanstalten in Palästina folgen , und tritt in den nächsten Tagen wieder mit einem Aufruf zur Gründung einer frommen Rabbinerschule auf. Ich stehe nicht dafür ein, daß er nicht während derselben Zeit noch ein halbes Dutzend andere Gründungen plante und dafür Aufrufe erlassen hat , die mir entgangen sind. Das Gründerfieber in Berlin scheint den Mann in excessivem Maße, ergriffen zu haben. Da er nun die meisten seiner Aufrufe ganz ohne Folgen bleiben sieht, so kann man sich nicht enthalten zu meinen, daß es ihm nur um das Geräusch zu thun istwelches der Stater in derleeren Büchse macht. Daß auf solche Weise das öffentliche Wort gemißbraucht und in Mißachtung gebracht wird , so daß dergleichen Aufrufe bald in die Kategorie der Rabbinerzeugnisse für Hülfsbedürftige kommen werden, genirt derartige Herren wenige " Berlin, 22. Juli. Die „P. Z." schreibt: Die höchst interessante Frage, ob ein Jude, der seinen Austritt aus der Gemeinde erklärt, und einem freireligiösen Vereine beitritt, dadurch der Verbindlichkeiten gegen die erstere enthoben wird , gelangte in diesen Tagen vor dem Civilsenat des königlichen Kammergerichts in Berlin zur Entscheidung. Die hiesige jüdische Gemeinde hätte gegen ein früheres Gemeindemitglied, das wegen seines Uebertritts zur freien Gemeinde die Zählung der Beiträge verweigerte, anstatt von seinem Rechte executtvischer Einziehung Gebrauch zu machen, den Weg der Klage gewählt, um die Frage

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