Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1872)
- Date
- 1872-08-06
- Page
- Seite 627 (sequence 5)
- Language
- German
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Mangels an statistischem Material unentschieden gelassen. Nehme man das Bedürfniß besonderer jüdischer Schulen an, so müsse durch den Staat auch die Ausbildung von Lehrern übernommen werden, damit aber fielen dem Staate auch die Rechte zu, welche er hinsichtlich aller anderen Seminare besitze (Richter). Geh. Oberregierungsrath Stiehl machte in Folge dessen die Mittheilung, daß die jüdischen Aeltern ihre Kinder zwar in christliche Schulen schicken dürften, der Staat sie indessen dazu nicht nöthigen könne, und daß in den alten preußischen Provinzen im Jahres864 381 öffentliche jüdische Schulclassen bestanden haben, welche nach dem Verhältnisse, wie es bei christlichen Schulen ermittelt ist, die Ausbildung von etwa 20 Candidaten jährlich erforderten; die Zahl der Candidaten werde bei den jüdischen Schulen vermuthlich höher als bei den christlichen sein müffen, und zudem sei auch die Ausbildung von Privatlehrern mit zu berücksichtigen. Zur Befriedigung dieses Bedürfnisses dürsten etwa zwei Semi-' nare nöthig sein.*) Bon Anderen wurde bemerkt, daß die Juden nach dem Gesetze von 1847 verpflichtet seien, ihre Kinder in die Schule zu schicken, im übrigen aber das Bedürfniß jüdische Lehrer in Seminarien auszubilden anerkannt (Horwitz, Meyer, Techow, Schirm), da den jüdischen Aeltern nicht zugemuthet werden könne, ihre Kinder in Volksschulen mit religiösem und sogar cvnfessionellem Charakter zu schicken und die deshalb erforderlichen jüdischen Lehrer in besonderen jüdischen Seminarien herangebildet werden müßten. Ferner wurde anerkannt, daß die Rechte des Staats demselben unverkürzt auch über die jüdischen Seminarien, wie über die christlichen zustehen sollten, und die Grün- *) Die im Obigen gegebene Berechnung müssen wir durchaus als irrig bezeichnen. Denn neben den 381 Elassen der öffentlichen jüdischen Schulen steht eine wohl § doppelte Zahl von Classen jüdischer Elementarschulen, die nicht den Charakter als öffentliche haben. Hierzu kommt, daß das Gesetz vom 23. Juli 1847 vorschreibt, daß nur ein Lehrer, welcher die Staatsprüfung als Elementarlehrer gemacht hat, von den Gemeinden als Religionslehrer angestellt werden darf. Ein solcher Lehrer muß nothwendig eine seminaristische Bildung erlangt haben. Hieraus stellt sich das Bedürfniß nach seminaristisch gebildeten Lehrern um das vier bis fünffache der oben angenommenen Zahl heraus. Wir machen die bestehenden jüdischen Seminarien hierauf aufmerksam, damit sie ihre Petitionen um Stäatsunterstützung genau mvtiviren können. Red. d. A. Z. d. I. düng von einem oder zwei Seminarien für das gesammte Gebiet der Monarchie erforderlich sei. Es wurde verlangt, daß den jüdischen Privatseminarien dex staatliche Charakter ertheilt, die Lehrer definitiv und mit Pensionsberechtigung angestellt, denselben die Qualität öffentlicher Beamten sowie das Recht, ihren ~ Zöglingen Entlassungs- und Anstellungszeugniffe auszustellen, gewährt werde und der Staat die jüdischen Seminarien durch Geldzuschüffe unterstütze. Die Juden, wurde gesagt, trügen gleiche Lasten mit den Christen, deshalb müßten ihnen auch gleiche Vortheile gewährt werden, die jüdischen Gemeinden, welche meist klein seien und den engen Anschluß an einander mieden, hätten bei der Errichtung und Unterhaltung von Schulen deshalb mit besonder» Schwierigkeiten zu kämpfen, welche einen Staatszuschuß wünschenswerth machten; die Einrichtung und Unterstützung der Seminarien werde dazu beitragen, dem Staate' tüchtige Arbeiter heranzubilden, und die jüdischen Lehrer, deren Zahl in gemischten Districten wie Posen und Elsaß-Lothringen stets verhältnißmäßig groß sei, würden günstig für die Kräftigung und Ausbreitung des deutschen Elements und der deutschen Sprache als „Pioniere des Germanenthums" wirken (Horwitz). Von einer andern Seite wurde dagegen protestirt, daß die Juden als „Pioniere des Germanenthnms" gelten sollten; christlich-germanisches Wesen decke sich mit dem Judenthum keineswegs. Es wurde zwar anerkannt, daß der Staat jüdischen Seminarien Bedürfnißzuschüsse gewähren möge, aber gegen die Verpflichtung des Staates, jüdische Seminarien als Staatsanstalten zu errichten, wurde Verwahrung eingelegt (von Kleist-Retzow). Die Herren vr. Horwitz und Dr. Meyer verließen hierauf die Sitzung. Literarischer Wochenbericht. Vom Rheine, 18. Juli. „Die Weltanschauung Leibnitz' und Schopenhauers; eine Studie über Optimismus und Pessimismus, von vr. Georg Jellinek (Inauguraldissertation). Wien 1872." Die großen Gegensätze in der Anschauungsweise, welche die ganze Menschheit durchziehen, die optimistische und die pessimistische, sieht der Verfasser dieser kleinen lehrreichen und anregenden Schrift in der Neuzeit vor ■ 7 ■