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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-07-30 · Heft 31 (30.7.1872) · p. Seite 612

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 31 (30.7.1872)
Date
1872-07-30
Page
Seite 612 (sequence 10)
Language
German
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wetdö/ um-das große humanitäre Werk Msetzen zw können.' ' - Crefeld/ im Iuli. (Privatmitth.) Als langjähriger Leser M daß Sie, die mächtige treibende Kraft der Association anerkennendeigentlich' ein größerer Freund von Vereinen innerhalb kleinerer Gränzen, etwa der Bezirke odep Provinzen' sindals weitgreifender über ganze Länder sich-erstreckender Verbindungen, weil für abgegränzte Gaue sich leichter die Kräfte zur Ausführung finden, und es zuletzt doch auf die reellen Wirkungen ankommt, die erzielt werden. Deshalb gestatten Sie mir, einiges Nähere über einen Verein zu berichten, der hier am 22. Mai b. I. gegründet worden und in diesem Blatte bereits erwähnt ward. Ich' meine den, vom' hiesigenOberrabbiner Herrn Dr. Horowitz projectirten und nunmehr errichteten-„Verein 'zur Förderung und Ueberwachung des jüdischen Schulwesens im Crefelder Rabbinatssprengel." Die hauptsächlichsten. Bestimmungen der Statuten sind folgende: ,,§ 1. Zweck des Vereins ist, durch moralische und Materielle Unterstützung das jüdische Schulwesen im crefelder Rabbinatssprengel zu pflegen, zu Heben und zu fördern. § 2. Mitglied des Vereins ist jeder, der einen Jahresbeittag Won mindestens' 15 Sgr. zahlt. § 13.- Aus den regelmäßigen und freiwilligen Beikrägew sollen die Unterstützungen (§14) geleistet und alle Kosten für die UeberwachNng des Schulwesens (§§ 20, 24) wie überhaupt für die Verwaltung des Vereins bestritten werden. ' § 14. Unterstützungen können erhalten : a) Gemeinden für alle Schulzwecke (für Anstellung und Gehaltserhöhung eines Lehrers und für Anschaffung von Büchern und sonstigen Schulrequisiten)- b) Einzelne: Aeltern (oder 'Vormünder)- für die ' weitere Ausbildung ihrer Kinder und namentlich ' . für Heranbildung zu Elementarschullehrern, jedoch . nur soweit es die, von den unter a) genannten Zwecken erheischten Mittel gestatten. §15. Mr diejenige Gemeinde kanw Anspruch auf Unterstützung erheben, welche — sei es für sich allein oder sei' es durch Vereinigung mehrer benachbarten Ortschaften — mindestens fünf dem Vereine angehörende Familien M fntrlzehn schulpflichtigen Kindern aufzuweisen hat..'Jedoch bleibt es dem Vorstände unbenommen / unter -Prüfung der Verhältnisse, sowie der wott der beantragenden ^Gemeinde für den.Verein geleisteten Beiträge eine Ausnahme > von der hier genannten Zahl eintreten zu lassen. ' §16. Das Maß der an eine Gemeinde zu löisten-! den Unterstützung kann nie den dritten Theil aller für die Unterhaltung der betreffenden Schule erforderlichen Kosten überschreiten. ’ : - - i: ‘ § 20. Die Ueberwachung des Schulwesens geschieht iNdirect durch den Vereinsvorftand, resp. den Vorsitzenden (§ 3), sowie durch die betreffenden Bezirksvorstände, direct durch die Localschulvorstände.- § 21. Für jede Gemeindeschule hat, nach Aufforderung des Vereinsvorstandes, -der betreffende Bezirksvorsteher die Wahl eines Schulvorstand es, - wo ein solcher noch nicht vorhanden ist, zu veranlassen, der je nach Bedürfniß aus ' 1—3 Mitgliedern besteht. ' § 22. Es ist wünschenswerth, .daß . der Schulvorstand aus Mitgliedern benachbarter Gemeindenbestehe, eventuell sich ergänze. § 23. Dem Schulvorstande liegt es ob, das Interesse seiner Schule in jeder Weise zu wahren und zu fördern. Er ist vor-' allem gehalten, mindestens einmal in zwei Monaten die Schule während-der Unterrichtsstunden, zu besuchen, über die pünctliche Führung der Versäumnißlistett zu wachen, für Instandhaltung und zweckmäßige Einrichtung des Schüllocals, sowie für Beschaffung von Schulreqüisiten unter besonderer Berücksichtigung -der bezüglichen Anträge und Wünsche des Lehrers nach Möglichkeiten sorgen. . : § 24. Auswärtigen Mitgliedern des Schulvorstandes (§ 22) werden auf Verlangen ihre Reisekosten mit 7V2 Sgr. pro Meile aus den Vereinsmitteln erstattet'. § 25. Es liegt im Interesse einer jeden Gemeinde, von einer eintretenden Lehrervacanz den Vereinsvorstand sofort in Kenntniß zu'- setzen und in dem zu beschleunigenden Coneurrenzausschreibe'nden Bewerbern frei» zustellen, ihre Meldungen auch an den Vereinsvorftand zu richtend Gemeinden, die für das- Lehrergehalt' von dem Vereine subventiottirt werden, ist-eine solche Rück-' sichtsnahme auf - den Vereinsvorftand geboten -und darf nur ein von diesem empfohlener Lehreracceptirt werden/- Der Verein hat, wie'bereits gemeldetworden, im ganzen Sprengel den -lebhaftesten Anklang gefunden, und hoffe ich mit-der Zeit im-Stande zu sein,- Ihnen recht günstige Erfolge berichten zu -können. ■ - •; r ■ J * " .c ..5

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