Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1872)
- Date
- 1872-07-30
- Page
- Seite 610 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226884--30840-3253735- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zeit««gsuachrichteu. Deutschland. Berlin, 19. Juli. (Privatmitth.) Das hiesige Comits für die rumänischen Juden macht eine zweite Liste von Spenden bekannt im Belaufe von 6027 Thlrn., so daß zusammen bereits 12,125 Thlr. eingegangen sind. Hildesheim, 18. Juli. (Eingesandt.) Der Correspondenz von Hannover in Nr. 26 gegenüber müssen wir von hieraus constatiren, daß für dieRabbinerwahl lediglich durch die bis in die höchsten Instanzen verfolgten Proteste der zum Landrabbinate gehörenden göttinger und einiger anderer Gemeinden gegen den Fortbestand der ganzen Institution der Landrabbinate die Entscheidung verzögert worden ist und wird. Jede andere Insinuation ist unwahr, noch dazu da die Verwesung des Landrabbinats eine ungeheure Arbeitslast mit sich bringt. Hannover, 15. Juli. (Privatm.) So ungern Sie aus Polemik eingehen, so müssen Sie mir doch diesmal zur Rechtfertigung Ihres Correspondenten Folgendes gestatten.' Die von hier aus ziemlich häufig, meistens aber blos zum Zwecke der Selbstberäucherung bediente israelitische Wochenschrift enthält in Nr. 28 wiederum eine Correspondenz aus Hannover, die an Perfidie ihres Gleichen sucht. In derselben wird nämlich berichtet, daß die hiesige Gemeindevertretung nach langem Schwanken (soll dieser Ausdruck etwa als Compliment für letztere gelten?) sich entschieden habe, durch Anstellung eines neuen Oberlehrers die hiesige Religionsschule zu reorganisiren, den bisherigen Oberlehrer vr. Wiener... mit vollem Gehalte zu penstoniren und den Dr. Koreff an dessen. Stelle zu berufen. Hierauf schreibt der Correspondent — was derselbe über die Beschaffenheit der hiesigen Religionsfchule wie über den Anspruch, den vr. Wiener auf Pension haben dürfte, faselt, lasseich vorläufig unerörtert — wörtlich: „Daß Vr. Wiener urtter so günstigen Bedingungen in Ruhestand versetzt ist, ist ein Fall, der wohl seiner Seltenheit wegen Erwähnung verdient und ohne Widerrede unserer Gemeinde zu hoher Ehre gereicht. Daß der hiesige Correspondent der A. Z. d. I., der sonst so manches zu berichten weiß, dieses zu erwähnen vergessen hat, ist den Hiesigen freilich erklärlich. Schwerer erklärlich ist die nicht ganz gerade (sie) Darstellung, welche die jüngste Correspondenz des erwähnten Blattes über die Rabbinerwahl in Hildesheim gegeben hat." Die Perfidie des Correspondenten besteht nun darin, daß er durch seine Darstellung glauben wachen will, ich hätte die ganze den vr. Wiener betreffende Angelegenheit mitzutheilen absichtlich und aus einem nicht ganz lauteren Motive unterlassen, während er, der ja die Vorgänge in der hiesigen Gemeinde bis auf die hinter den Coulissen kennt, wissen mußte, daß dem vr. Wiener noch niemals, und selbst bis auf diesen Augenblick noch nicht, eine amtliche Mittheilung darüber geworden ist, daß er in Pension treten solle und daß ein Anderer zu seinem Nachfolger berufen sei, so daß eine betreffende öffentliche Mittheilung von meiner Seite eine Jndiscretion gewesen wäre, deren sich schuldig zu machen dem Correspondenten der Wochenschrift Vorbehalten blieb. Wenn der letztere also berichtet, daß vr. Wiener in Ruhestand versetzt sei, so ist dies für den Augenblick eine Unwahrheit, da derselbe noch bis zur Stunde als Oberlehrer thätig ist, und für die Zukunft eine Täuschung, da vr. Wiener, so lange ihn nicht „körperliche Invalidität" daran verhindert, sicher nicht in Ruhe verharren wird; dafür bürgt die ihm innewohnende Energie. Darin, daß Ihr Referent so Manches über hiesige Zustände zu berichten weiß und zwar mehr als dem gedachten Correspondenten lieb sein dürste, hat letzterer vollkommen Recht, und darum behalte ich mir auch vor, in nicht gar zu langer Zeit die Ursachen zu erörtern, aus denen die hiesige Religionsschule „sich schon seit Jahren in einem wenig befriedigenden Zustande befindet" und den Nachweis zu liefern, auf welcher Seite eine Pflichtvernachlässigung stattgefunden hat. Freilich wird dann vor einer, solchen Erörterung der Nimbus schwinden, durch welchen man eine geraume Zejt hindurch die U r t h e i l s u n f ä h i g e n zu täuschen verstanden hat. Ganz komisch aber ist es, daß, während jener Correspondent mir den Vorwurf macht,' daß - ich einen wegen seiner Seltenheit wohl erwähnens-, werthen Fall zu. erwähnen vergessen hätte, gerade et e8; ist, den dieser Korwrnch, in weit höherem Grade trifft/ da.er..den,Hicht,chlosFeltenen,. sondern, ^,so viel ich weiß/ noch niemals, dagewesenen Fall mitzutheilen versäumt/ daß! man an die Stelle, eines 24 Jahre lang wirkenden