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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-07-30 · Heft 31 (30.7.1872) · p. Seite 607

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 31 (30.7.1872)
Date
1872-07-30
Page
Seite 607 (sequence 5)
Language
German
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verhandelt oder dergleichen. Wir wollen hier die Motive nicht'weiter untersuchen , aus denen sich die deutschen Rabbiner u. s. w. verleiten lassen, einem falschen Mitleid zu folgen; genug, die Thatsache besieht und ist von den nachtheiligsten Folgen. VW man also den nächsten Schritt zur Besserung thun, so muß dieses ganze System von Zeugnissen an der Wurzel abgeschnitten werden: Vorstände und Rabbiner mästen sich verpflichten, keine Zeugniffe auszustellen oder Lu bekräftigen. Es ist dies eine Beschränkung, die zum Heile des Ganzen notwendig ist, und die Rabbiner selbst werden froh sein, wenn sie die zähen und beharrlichen Bettler mit diesem Verbote abweisen können. Daß für bestimmte Fälle, z. B. arme Badereisende, eine Ausnahme zu statuiren sein würde, versteht sich von selbst. Aber auch hier hat sich ein Uebelstand eingeschlichen. Es ist constatirt, daß es z. B. in Berlin einen oder zwei Aerzte gab, welche für ein kleines Honorar jedes beliebige Krankheitsattest ausftellten. Man-muß solche Unterschriften daher wohl besehen. 2) Es muß in allen deutschen Gemeinden das Armenwesen sorgfältig geregelt werden, und zwar ungefähr nach folgenden Grundsätzen: aus einem Zuschüße der Gemeindecaste und aus freiwilligen Beiträgen wird eine ■' Armencaste gebildet, welche zu einem Theile die örtlichen Armen, zum andren Theile die Armen aus der nächsten Umgebung mit regelmäßigen Unterstützungen, zum dritten Theile durchreisende Arme mit einem kleinen Viaticum versieht, das eben genügt, den Betreffenden bis zum nächsten Orte zu spediren; dahingegen ist es allen Mitgliedern der Gemeinde streng untersagt, irgend wem eine Unterstützung zu reichen, es sei denn, daß in einem außerordentlichen Falle der Vorstand selbst eine Bitte stellt, die aber niemals über das Weichbild des Ortes hinausgelangen darf. Diese einfache Ordnung der Dinge ist bereits in einer Anzahl von Gemeinden hergestellt und hat die besten Erfolge erwiesen. Wir können dies z. B. aus Magdeburg Nachweisen, aus der Zeit als wir daselbst im Amte waren, und ebenso aus Bonn, wo seit drei Jahren diese Einrichtung getroffen ist. Jndeß eine vollständige Wirkung kann diese Veranstaltung nur dann haben, wenn sie mindestens in der großen Mehrzahl der Gemeinden getroffen und eine längere Zeit ernstlich durchgeführt worden sein wird. Dann bildet sie einen wirklichen Eordon gegen die Bettlerschwärme, die durch ein breites, weites Land ohne bedeutende Unterstützung nicht gelangen könnten. Niemand ist von den Einrichtungen und Leistungen eines Ortes bester unterrichtet, als die Bettler, unter denen sich die desfallsige Kunde schnell verbreitet. Wie gesagt, auf zwei Momenten beruht die Wirksamkeit und der Bestand eines so geregelten Armenwesens: auf der gleichen Einrichtung in allen oder doch in der Mehrzahl der Gemeinden, und auf dem strengen Einhalten seitens der Privatpersonen, die Bettler unnachsichtig ab und auf die Armencaste zu verweisen. Wird das letztere sorgfältig beobachtet, so hört der Bettel an dem betreffenden Orte auf , aber auch nur in diesem Falle. Denn wissen die Bettler, daß sie von Privatpersonen dennoch Gaben erhalten, so behelligen sie sofort wieder alle Privatpersonen. Wissen sie aber, es giebt außer der kleinen Gabe von der Armencaste nichts weiter an diesem Orte, so holen sie sich jene und fahren sofort weiter. Wir können es aus eigenster Erfahrung versichern. Ist dies aber erst durch alle Gemeinden in einem großen Landstriche eingeführt, so meiden jene Schwärme diese Provinz oder passiven sie auf's schnellste. Wenn an manchen Orten die geschilderte Einrichtung bereits eingeführt war und mit der Zeit wieder verfiel oder aufgegeben wurde, so liegt dies theils darin, daß von Seiten der Privatpersonen die Regel nicht consequent eingehalten wurde, theils verminderte sich der Zudrang der Bettler nicht, weil sie in den anderen Gemeinden rings umher noch all zu viel Nahrung für ihre Raubzüge fanden. Lediglich in der Allgemeinheit dieser Organisation liegt ihre Befähigung, die Wanderbettelei nach und nach, aber unaufhaltsam zu beseitigen. Die Sache liegt doch sehr klar. Die Bettelei wie jedes Gewerbe blüht dann und da, wann und wo sie einträglich ist; hört sie auf dies zu sein, so hört sie selbst auf. Wer die Bettelei fördert, hat sich nicht über die Bettler, sondern nur über sich selbst zu beklagen, denn er ruft die Bettelei erst recht in's Leben. Wir halten es daher für die nächste Aufgabe des Gemeindebundes, die beiden gedachten Mittel möglichst zu verwirklichen, durch unaufhörliche Ansprachen, durch directe Aufforderungen, durch einen Entwurf der-G rundzüge solcher Organisation diese durch ganz Deutschland zu verbreiten und allgemein zur Annahme und Ausführung zu bringen. Dennoch ist dies mehr die Betrachtung dieser wichtigen Angelegenheit von der negativen Seite; erwägen wir sie nun noch in einem zweiten Artikel von der positivem.

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