Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1872)
- Date
- 1872-07-23
- Page
- Seite 587 (sequence 5)
- Language
- German
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seine Träger dem großes Verbände der Menschen entfremdet, mit ihren Interessen in einen gewissen Gegensatz stellt und so ihrer großen geistigen und sittlichen Arbeit eine Summe hervorragender Kräfte entzieht. 9a, der Jesuitenorden, dessen Stiftung in die Zeit nach der Entdeckung der neuen Welt fällt, und zu dessen Mitgliedern — nach einem Aüsspruche Leckh's — einige der aufgeklärtesten Geister der Zeit gehören, schwört sein Gelübde aus die Grundregel des Ordens: „den Oberen dem Heiland gleich anzuerkennen (Art. 31.) und im Gehorsam sich wie ein Leichnam und wie ein Stab leiten zu lassen" (Art. 36). Wie nun verhält sich das Judenthum zu solchen religiösen Gelübden? Welche Gunst oder Ungunst wendet es der Sonderstellung derer zu, die durch Gelübde sich aus dem großen Zusammenleben seiner Bekenner zurückgezogen haben? Es ist das Charakteristische in der mosaischen Lehre und dem späteren Gesetze des Judenthums, allen heiligen Uebungen, welche bestanden und woran, die Seele sich zu erheben und zu begeistern vermochte, einen gewissen Raum, eine äußerliche Aufnahme zu gestatten. Mit einem tiefen Verständniß der Menschennatur, die nur gezwungen von alten Gewohnheiten und überkommenen Bräuchen sich lossagt, knüpft die mosaische Lehre überall an das Bestehende an; aber sie geht über dasselbe hinaus und führt die so gewonnene und in ihren Anschauungen geläuterte Seele M freiere Bahnen, in lichtere Crkenntniß, weiht sie mit ihrem Geiste und erzieht sie zu ihrem Dienste. Das ist auch ihre Auffassung von dem Gelübde, der Maßstab, welchen sie an die Sitte der Gelübde anlegte, die sie im Volke vorfand. Wenn der Mensch zum Bewußtsein seiner Sünde gekommen ist, dann empfindet er wohl das Verlangen, seinen sündigen Trieb zu züchtigen und einzuschränken, und er thut das Gelübde , die Vorschriften der Religion willkürlich zu schärfen und in ihren weitesten Consequenzen zu seinem Lebensprincip zu machen. In Krankheit und Gefahr geloben wir wohl, den Kreis der religiösen Forderungen zu erweitern und durch die erschwerte, strengste Erfüllung der übernommenen Pflichten uns des göttlichen Erbarmens werth zu machen. In allen diesen Fällen reicht die mosaische Lehre die Hand dazu, weil sie jeden heiligen Funken, wo er glimmt, zu nähren bestrebt ist, und so oft ein religiöser Zug im Menschen sich bemerkbar macht, ihn kräftigt. Deshalb stellt sie den Grundsatz auf: *) „Wer das Gelübde thut, sich Entbehrungen auszuerlegen, der beobachte für die übernommene Zeitdauer sein Gelübde" und2): „Wer ein Gelübde ablegt vor Gott, einen Schwur thut, entweihe sein Wort nicht, sondern erfülle, was er gesprochen." In der That begegnen wir in der jüdischen Geschichte, und besonders zur Zeit der Richter, Gelübden verschiedener Art, die zum Theil von den Aeltern für ihre Kinder schon vor deren Geburt gethan wurden, und unter deren Macht diese ihr ganzes Leben hindurch standen. Allein wäh-' rend die Gotteslehre ausdrückliche Bestimmungen über das Nasir- und andere Gelübde anordnet, legt sie gleichzeitig mit einer gewissen Absichtlichkeit die Hand auf diese Zustände, nimmt ihnen jeden tieferen Werth, jede Liefere Bedeutung des Gottwohlgefälligen und öffnet demjenigen, der in diese Sphäre sich hineinbegeben hat, die Thür, damit er wiederum zurückkehre in die Gemeinschaft und sich anschließe dem' großen weltlichen Zusammenleben. Die Gotieslehre enthält in diesem Sinne das Auslösungsgesetz aus dem heiligen Bannkreis mit den Worten 0): „Wenn Jemand ein Gelübde ausspricht und du darauf den Werth der geweihten Person abschätzen sollst, so soll die Schätzung nach einem festen Satze geregelt sein . . . und ist diese Person zu arm, so schätze sie der Priester nach ihrem Vermögen . . Die Gotteslehre betrachtet diejenige Frömmigkeit mit einem gewissen Mißtrauen, die ihre höchste Befriedigung in der Abgeschlossenheit von der Welt findet. Sie hat den Mittelpunkt alles frommen und gottessürchtigen Seins in das Zusammenleben der Menschen gelegt; und in den Beziehungen, welche sich dadurch knüpfen, in dem Streben und Wirken, in dem Helfen und Fördern, in der Treue und Wahrheit erkennt sie gottgefällige Werke, fromme, heilige Hebungen. Was innerhalb des großen Zusammenlebens nicht zu nützen, wer innerhalb der großen Gemeinschaft nicht zu wirken und zu fördern vermag, ist nicht religiös und gottesfürchtig, sondern trägt schädliche Keime in sich, die früher oder später zu wuchern beginnen. Das Gelübde ist thatsächlich ein fremdes Element in der Religion, durch das wir uns versagen, was sie gestattet, erschweren, was sie erleichtert, fesseln, was sie befreit, und während die Religion wie der unwiderstehliche Naturtrieb des Menschen sich durch das ganze Leben hindurchzieht und an sich schon geeignet ist, dasselbe zu einem -) f B. M. 6, 2 ff. — 2) 5 B.-M. 30, 3. — ») 3 B. M. 27, 2 ff.'