Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1872)
- Date
- 1872-07-23
- Page
- Seite 588 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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heiligen und gottgefälligen, zu machen , bleibt das Gelübde doch nur eine Geburt der Berechnung und Absichtlichkeit, unfrei in seinem Entstehen wie in seinem Fortwirken, unnöthig zur Belebung des religiösen Sinnes. Durch das Auslösungsgesetz hat die Gotteslehre den geringen Werth bekundet, den sie dem Gelübde beilegt durch welches Menschen in den heiligen Bannkreis eintreten, und diesem Gelübde jede Kraft entzogen, auf ewig zu binden und die freie Entschließung zu verhindern, jederzeit aus dem besonderen Gemeinwesen wieder auszuscheiden. Selbstredend mußte diese Auffaffung auf die Bildung und den Bestand größerer Gemeinschaften, die unter der Weihe eines Gelübdes zusammentraten, wesentlich einwirken, da mit der Freiheit des Rücktritts des Einzelnen die Sicherheit des Ganzen unvereinbar blieb. Und in der That scheint daran die Entwickelung von Orden und religiösen Körperschaften im Judenthume gescheitert zu sein. Zu Anfang des zweiten Jahrhunderts tauchte freilich der Esfäerorden auf, der auf ganz bestimmten Ordensregeln beruhte, und vor Allem das Nasiräergelübde zu seiner Unterlage hatte. Es ist dabei gleichzeitig beachtenswerth, daß dieses Gelübde, verschieden von dem biblischen, damals den Charakter eines lebenslänglichen, unlösbaren, annahm (ob-is Ttt *)). Allein ein Jahrhundert später ist dieser Orten bereits, verschollen, so daß man sein Wesen nicht mehr kennt, und wir hören nicht, daß andere entstanden wären. Die Theorie des Gelübdes nimmt im Thalmud einen breiten Raum ein, der Praxis des. selben wandte er jedoch deutlich seine Ungunst zu und bezeichnet es geradezu als Versündigung. „Sünder, lautet der Ausspruch des Rabbi Simon, waren jene, die das Nasiräergelübde thaten^; -nm rn© Tii D’sam. -) Wir gehen nicht irre, wenn wir annehmen, daß der Thalmud, besten Grundsatz in dieser Beziehung lautet: ^jb imrn "pss:» ©np „Uebe deine Heiligkeit in-dem, was die Religion für die Gesammtheit als erlaubt erachtet," aus dem Leben und den Bewegungen geschöpft hat, die sich unter dem Streite der religiösen und nationalen Parteien, vollzogen. Wir haben Grund anzunehmen, daß er, durch die Erfahrung belehrt, das- Gelübdewesen überhaupt als etwas Ungesundes, das Wahre und Reine der Religion Trübendes, jede Gemeinschaft aber, die sich unter der Macht des Gelübdes eine Son-!) Nasir 4 a. — 2) Jerusch. Nedarim 3 a und Nasir 5b; Babli Nasir 19a und 22a. Verstellung gegenüber dem großen Gemeinwesen gründete, als bedrohlich ansah, welche geeignet wäre, die Ordnung der Gesellschaft zu durchbrechen und ihren Frieden zu gefährden. Ja, als im Christenthume das Ordenswesen immer mehr um sich griff und vielleicht auch unter den Juden die Sucht nach religiösen Gelübden und Orden sich zeigte, schwingt der Thalmud feine schärfste Geißel über diese Zustände, und Rabbi Nathan ruft mtö:1) vh? a^p» rrin 1^82 w'pBirr nnv ib^s hnifi „Wer ein Gelübde thut, der errichtet einen Götzenaltar, und wer es erfüllt,, bringt Götzenopfer dar." Dieser Geist des Thalmud ging wie ein reinigender Strom durch die jüdische Welt und bewahrte sie vor manchen Einrichtungen, die auf dem Boden anderer Bekenntnisse immer festere Gestalt annahmen und mit dem Geiste der fortschreitenden Zeit in Widerspruch geriethen. Die fromme Neigung zu religiösen Gelübden kehrte auch unter den Bekenner» des jüdischen Glaubens wieder und hat sich bis in die Gegenwart erhalten. Mein sie bleibt nur eine individuelle Erscheinung und vermochte niemals zur Bildung größerer Gemeinschaften und Orden durchzudringen, da sie des dogmatischen, wie des geschichtlichen Anreizes entbehrt. i) Nedarim 22 a. Dr. Tobias Cohn. Literarischer Wochenbericht. Bonn, I. Juli. „Schulgesetzgebung und Methodik der alten Israeliten, nebst einem geschichtlichen Anhänge und einer Beilage über höhere israelitische Lehranstalten von Phil. Dr. M. Duschak. Wien, Wilhelm Braumüller 1872." Der Verfasser giebt bei weitem mehr, als der Titel verspricht. Denn indem er die altjüdischen Vorschriften über Schule und Unterricht nach Paragraphen aufstellt, fügt er in weitläufigen Erläuterungen und Anmerkungen Betrachtungen darüber, namentlich vom Standpuncte der Gegenwart, hinzu. Wir billigen solche Vermischung des Alten und Modernen nicht, denn sie verwischt das geschichtliche Gepräge und die geschichtliche Auffassung gänzlich; sie giebt dem Alten in apologetischer Weife Vorzüge, die es nicht besessen, und zieht es von der anderen Seite in die Controversen der neueren Zeit hinein; während die faktischen Verhältnisse völlig am dere geworden sind. Hierzu kommt; daß der Verfasser