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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-07-09 · Heft 28 (9.7.1872) · p. Seite 553

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 28 (9.7.1872)
Date
1872-07-09
Page
Seite 553 (sequence 11)
Language
German
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bei dem andern sich unter der Epidermis schwarzangelaufenes Blut angesammelt hatte. Die Polizei treibt die Menge auseinander, und nimmt über die Affaire ein Protokoll auf. Das Mädchen erklärt, daß es seine Aeltern unterwiesen haben zu sagen, daß ihr die Juden haben Blut aus den Füßen nehmen, wollen. Glücklicherweise hat die Sache, keine weiteren Folgen gehabt. Merkwürdig ist aber dabei, daß die Aeltern des Kindes sowohl als auch das Mädchen selbst nicht gerichtlich eingezogen find, und daß man keine Anstalten getroffen hat, der Sache auf den Grund zu kommen." Türkei. KonstanLinopel, 20. Juni. Die Allgemeine Zeitung schreibt: „Das jüngste gleichzeitige Auftreten von Judenverfolgungen an verschiedenen Punkten der Türkei ist eine Erscheinung von höchst bedrohlichem Charakter. Ueberall tragen die wilden Wuthausbrüche dasselbe Gepräge; es ist die bodenlose Unvernunft, der Herz- und mitleidlose Glaubenswahn, welche das Banner der Verfolgung erheben. An sophistischen und schamlosen Vorwänden ist nirgends Mangel. Die Stimmung gegen die Juden ist überall unter dem griechischen Bevölkerungselemente eine andauernd gereizte und bittere. Die türkischen Behörden sind nicht immer und an allen Orten der Aufgabe gewachsen; auch sind die Rädelsführer nicht selten in den höheren Schichten zu suchen. Wenn man das Verhalten der griechischen Gemeindevorsteher sowohl als das der höheren und niederen geistlichen Würdenträger den letzten Judenverfolgungen gegenüber etwas schärfer in's Auge faßt, so bleibt als durchschlagende wirksame Maßnahme das Auskunstsmittel: bei vorkommenden Ausbrüchen des religiösen Fanattsmus die Notabeln und die geistlichen Führer der griechischen Gemeinden individuell und insgesawwt verantwortlich zu machen. Auf diese Weise würde ferneren Judenverfolgungen in der Türkei die Wurzel entzogen werden." Rußland. Warschau, Mitte Juni. (Privatmitth.) *) Wie sehr die russische Regierung Männer von Talent und Tüch¬ *) In diesen Tagen fieltm*äufäftifl Nr. 10 der literarischen Beilage der israelitischen Wochenschrift in die Hand; zu meinem Staunen fand ich da den Betigkeit ohne jede konfessionelle Rücksicht zu ehren und ihnen einen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Wirkungskreis einzuräumen gern geneigt ist, davon liegen wiederum sehr erfreuliche Beweise vor, welche um so mehr mitgetheilt zu werden verdienen, als es sich um die Beförderung von noch ganz jungen Männern zu hohen Posten handelt, die eine ganz besondere Befähigung und praktisch bewährte Kraft voraussetzen lassen. Bekanntlich zerfallen die Rechtsanwälte in Polen in drei Kategorien; die der dritten untersten Gerichtsinstanz heißen Patrone; die der zweiten , des Appellationsgerichts, Advocaten; die der höchsten, des Senats, Mäcenaten; gewöhnlich ist ein Zeitraum von 12 Jahren und darüber erforderlich, um bei hinreichender Qualification vom' Patron zum Advocaten aufzusteigen. In diesen Tagen sind aber zwei unserer Glaubensgenossen, die Herren Alexander Kraushaar und Simon Rodzhn, wenn wir recht unterrichtet sind, seit kaum 3 Jahren Patrone am hiesigen Civilgericht und noch, zu den Zöglingen der früheren warschauer Universität („Hauptschule") zählend, zu Advocaten bei der zweiten Instanz ernannt worden, — der erste Fall, daß Juristen mosaischen Glaubens in unserem Lande zu solcher Stellung gelangen. — Wir können bei dieser Gelegenheit, welche das früher und das jetzt unserer staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in-Polen selbst für das blödeste Auge erkennbar macht, eine allgemeine Bemerkung nicht unterlassen, deren Richtigkeit wohl von keiner Seite her bestritten werden dürfte. Bekanntlich werden gewöhnlich Frankreich oder seinem sogenannten zwingenden Einflüsse auf die Welt alle Verdienste um die Emancipatton der Juden aller Länder zugeschrieben. Nun sollte man doch aber meinen, daß gerade die polnische Nation, die ja zur französischen in den intimsten Beziehungen stand und steht, so zwar, daß unsere Landsleute „Franzosen des Nordens" genannt werden, die erste gewesen sein müßte, uns sowohl in politischer wie in socialer Hinsicht die angenehmste und beneidenswertheste Lage zu bereiten. Doch wie bekannt, ist das gerade Gegentheil richt über die Vorlesung des Professor Chwolson, jüdische Grabdenkmäler in der Krim betreffend, als aus den Arch. isr. entnommen angegeben, während doch nur die Allg. Zeit. d. Judenth. die Quelle — auch des französischen Blattes — gewesen sein kann. Welche literarische Sünde, lieber die ausländische zweite Quelle als die einheimische erste zu nennen! Correspondent. 28*

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