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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-07-02 · Heft 27 (2.7.1872) · p. Seite 532

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 27 (2.7.1872)
Date
1872-07-02
Page
Seite 532 (sequence 10)
Language
German
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Form und bedrohender Inhalt nicht von der Natur sind, um sie in ihren Anstrengungen zu ermuthigen. Dieser Act ist in allen Journalen erschienen, und wir enthalten uns, ihn zu erörtern. Aber wir können den directen Angriff, welchen er aus die Würde der Macht enthält, nicht mit Stillschweigen übergehen. Noch mehr, dieser Act ist nicht begründet und wenigstens unnütz. In der That kannten die Herren Agenten schon die energischen Maßregeln, welche die Regierung durch ihre eigene Initiative gegen die Wiederkehr der Ruhestörungen ergriffen, und wenn es Ihnen nothwendig geschienen hätte gemäß den erhaltenen Instructionen zu interveniren, so hätten Sie sich wenigstens enthalten können, an uns unverdiente Vorwürfe zu richten. Selbst die Verspätung der Mittheilungen, worüber die Unterzeichner des vorerwähnten Schriftstückes sich beklagen, -ist gerechtfertigt, da ich mit meiner Note vom 7. (19.) Februar l. I. mir Vorbehalten hatte, ihnen das Resultat der Instruction mitzutheilen, und nicht die Enquete, wie Sie sagen, welche eher zum Zweck hatte die Regierung über das Benehmen ihrer Beamten zu informiren. Indem die Instruction der Processe die zum Verhöre mehrerer hundert Zeugen nöthige Zeit gedauert und erst ganz letzthin vervollständigt wurde, mußte die Regierung nothwendigerweise den Ausspruch der Justiz abwarten, um den Herren Agenten das allgemeine Resultat der Instruction aller Processe, von denen einer noch heute vor dem Schwurgerichte in Braila abgeurtheilt wird, mitzutheilen. Die gegenwärtige Regierung hat niemals ihre Pflichten gegenüber den Repräsentanten der fremden Mächte außer Acht gelassen. Sie war auch ebenso berechtigt, mehr Rücksicht Ihrerseits zu erwarten. Angesichts der täglichen Thatsachen, welche vor den Augen der Herren Agenten vor sich gehen, hätte das Ministerium von den fremden Cabineten unterstützt werden sollen, namentlich in den Fragen, wo es gegen die feindlichen Tendenzen derjenigen zu streiten hat, welche weder die Wahl der Waffen schonen, noch fürchten der Jmpopularität einer Situation die Streitmittel zu entlehnen, welche ihnen auf dem Terrain der Loyalität und Wahrheit abgehen. Die Herren Agenten der garantirenden Großmächte, die sicherlich das Recht haben, die Aufmerksamkeit der Regierung Rumäniens auf die Fragen von allgemeinem Interesse, welche die civilisirte Welt beschäftigen, zu lenken, sollten doch nicht vergessen , daß in Folge gewisser voreiliger Acte, deren Richtigkeit, sowohl vom Gesichtspunkte der Form als des Grundes, sich ihrem Scharfsinne hat entziehen können, sie, ohne es zu wissen, und ihren Instructionen zuwider, nur die Aufreizung der Geister nähren, und uns so zwingen, neue Streitkräfte bedauern zu müssen, welche nur aus die Länge unsere Energie schwächen könnten. Beliebigen Sie zu genehmigen u. s. w. G. Kostaforu. Wir lesen nachträglich eine Correspondenz aus Bukarest in der „N. fr. Pr." vom 19. Juni, welche den schlechten Willen des Herrn Ministers Kostaforu tadelt und dessen Unwahrheiten nachdrücklich darthut. Schließlich wird mitgetheilt: „Der hiesige Polizeipräfect hat mehrere angesehene Israeliten zu sich rufen lassen und sie aufgefordert, einen Protest zu unterzeichnen, worin sie die ausgesprengten Gerüchte über schlechte Behandlung der Juden dementiren sollen. Selbstverständlich wiesen sie diese infame Zumuthung entrüstet von sich. Es sollte mich übrigens nicht wundern, wenn einige mauvais sujets in die Falle des Herrn Polizeipräfecten gingen." Herr Kostaforu hat auch geläugnet, daß nennenswerthe Plünderungen vorgekommen seien. Es ist jetzt nur aus den Ismail umgebenden Dörfern der Werth des geraubten Geldes zusammengestellt, der sich auf 39,500 Franken beläuft. Dies allein aus sieben Dörfern! In vielen Dörfern ist es den Inden bis heute noch nicht möglich gewesen, in ihre Wohnungen zurückzukehren. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 20. Juni. (Privatm.) Es ist immerhin bemerkenswerth, welche Stellung bei dem in der Sitzung des deutschen Reichstages vom 17. Juni votirten Gesetze, welches den Jesuitenorden innerhalb der Gränzen des deutschen Reiches verbietet, die Reichstagsmitglieder jüdischer Nation eingenommen haben. Von diesen, vier an der Zahl, haben die Herren Bamberger, Lasker und Sonnemann mit einem Theile der Fortschrittspartei gegen das Gesetz gestimmt, und der vierte, Herr Dr. Wolfson aus Hamburg, enthielt sich der Abstimmung.

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