Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1872)
- Date
- 1872-07-02
- Page
- Seite 529 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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ja wiederholt, auch nach Monaten noch einmal, wo ihnen die Wahrheit nicht zweifelhaft sein konnte. Geben Sie uns keine Räthsel auf, Herr Minister, wo kein Räthsel vorhanden sind! Diese Consuln wollen sich nicht dazu hergeben, die Wahrheit zu entstellen oder abzuschwächen, offenbare Thatsachen zu läugnen oder zu verringern,. Unrecht zu beschönigen und dem Herrn Minister in der Vertuschung und Verkleisterung zu helfen. Dies wird ihm eben so wenig durch seine Agenten bei den europäischen Regierungen gelingen. Der Herr Minister hätte aber wahrscheinlich klüger gehandelt, wenn er nicht so diplomatisch schlau verfahren wäre. Hätte er die Wahrheit unumwunden zugestanden und den festen Willen der rumänischen Regierung bekannt, die Dinge nicht wieder so weit kommen zu laffen, dann hätte sein Bittgesuch, man möge die Schwierigkeiten erwägen, mit denen die rumänische Regierung zu kämpfen hat, jedenfalls einen stärkeren Eindruck gemacht. So bleiben aber folgende Thatsachen fest und fallen erdrückend auf die Circulärnote des Herrn Ministers: 1. die Vorenthaltung der bürgerlichen Rechte betreffs der Juden; 2. die immer wiederholten Verfolgungen der Juden seit 10 Jahren; 3. die Mißhandlungen in Ismail u. s. w.; 4. die Freisprechung der Excedenten und deren Rädelsführer; 5. die Verurtheilung und Bestrafung der vom Generalstaatsanwalt für schuldlos erklärten Juden. Hiergegen mag nun Herr Kostaforu behaupten, die Juden in Rumänien hätten unangenehme, ja schädliche Eigenschaften — als ob die Herren Rumänen sich durch Thätigkeit, Mäßigkeit, Reinlichkeit, Ehrlichkeit und Bildung auszeichneten daß ihrer eine große Anzahl vorhanden wäre, daß sie in mehreren Städten die Mehrheit bildeten — aber auch da haben sie noch niemandem etwas zu Leide gethan — u. s. w. Der Herr Minister hätte Thatsachen anführen sollen, und dies wäre ihm nicht schwer geworden, wenn das Material wirklich vorhanden wäre: aber mit solchen vagen Beschuldigungen ist nichts erwiesen. Die Circulärnote nun lautet folgendermaßen: Bukarest, 27. April (9. Mai) 1872. Herr Agent! Das kühne und frevelhafte Verbrechen, welches gegen Ende des Monats December in der Kathedrale zu Ismail begangen wurde, und neuerdings die Leidenschaften des Volkes in Ismail sowohl, als auch in Vilkow und Kahul gegen die Israeliten aufgestachelt hat, ist von dem Assisenhvfe zu Buzeu entschieden worden, und zwar verhängte derselbe eine fünfjährige Zuchthausstrafe über den Haupturheber, Moses Samson alias I. Silbermann, und eine dreijährige Zuchthausstrafe über die Israeliten Israel Weißmann, A. Preismann, Haim David, Goldschläger und ven Rabbiner Alter Brandes, die der Mitschuld bezüchtigt waren. Die Regierung, welche gleich im Beginne dieser unglücklichen Affaire nicht ermangelt hat, die energischsten Maßregeln behufs Wiederherstellung und Aufrechthaltung der Ruhe gegen Wiederholungen neuer Angriffe zu treffen, ha! auch in diesem Falle, wo die Justiz sich ausgesprochen hat, einen neuen Beweis ihrer Gerechtigkeits¬ und Versöhnlichkeitsgefühle gegeben , indem sie, durch Dazwischentreten des Begnadigungsrechtes, die strengen Wirkungen eines endgiltigen Urtheilsspruches milderte. Ueber einen motivirten Rapport des Justizministers, wovon Copie beigeschloffen, gewährte Se. Hoheit der Fürst, unser erlauchter Souverain, zweien der Berurtheilten die Gnade und verwandelte die Strafe der drei anderen, denen nur einfache correctionelle Strafen gebührten. Der Haupturheber allein wird die ganze gegen ihn ausgesprochene Strafe zu verbüßen haben. Ich will nun, Herr Agent, Ihre Aufmerksamkeit auf die verschiedenartigen Beurteilungen lenken, welche, meist aus unrichtige Informationen gestützt, zur Folge hatten, .daß die jüdische Frage, welche, so oft sie agitirt wird, anscheinend dazu bestimmt ist, für die Sicherheit des Landes beunruhigende Dimensionen anzunehmen, wieder auf's Tapet gebracht wurde. In der That, sowie ein Factum von gewisser Wichtigkeit von Seiten der in Rumänien wohnhaften Juden zu Klagen Anlaß giebt, bemächtigen sich die Journale sofort desselben, beulen es aus, indem sie seine Natur und Tragweite übertreiben, und die falschesten Nachrichten, indem sie die erleuchtetsten Geister gegen das Land und die Regierung erregen, finden schließlich selbst bei den Cabineten der Großmächte Eingang. Dieses System dauert seit mehreren Jahren fort, und trotz der von der Regierung gegebenen Versicherungen und ihrer unausgesetzten Mühewaltung, welcher es seit 1869 gelungen ist, die Ruhe zwischen den christlichen und jüdischen Einwohnern herzustellen, ermangelt man nicht, alle ungünstigen Umstände zu dem Zwecke zu benützen, um den guten Glauben der Regierung in Zweifel zu ziehen, und von der auswärtigen Intervention die Regelung des Schicksals der Israeliten zu verlangen. Es ist daher erforderlich, Herr Agent, zuvörderst die Wahrheit in Bezug auf die jüngst in Ismail stattgehabten