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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-07-02 · Heft 27 (2.7.1872) · p. Seite 528

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 27 (2.7.1872)
Date
1872-07-02
Page
Seite 528 (sequence 6)
Language
German
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Nie Circulärnote an die Ägenten Rumäniens im Äuslande vom Minister fiir anLmäriige Ängelegenheiten Kostaforu. Nicht weil dieses ofsicielle Schriftstück irgend neue Thatsachen enthielte, und nicht weil wir ihm eine Wirksamkeit auf die öffentliche Meinung und die Staatsregierungen zuschrieben, Heilen wir es hier mit; vielmehr weil es durch seine Bemühungen die Wahrheit zu entstellen öder doch abzuschwächen, zu einem Curiosum oder einem wahren Kunststück geworden ist, und den Geist auch des jetzigen rumänischen Ministeriums hinlänglich erweist. Nicht die Zusicherung bestimmter Maßregeln, sowohl um zukünftige Unruhen und blutige Mißhandlungen zu verhindern, nicht Verheißungen einer besseren Rechtspflege, damit nicht auch fernerhin der Unschuldige verurtheilt und der Schuldige freigesprochen werde, nicht die Garantie, daß nicht auf diese Weise das Verbrechen belohnt, die Uebelgesinnten zu neuem Frevel aufgemuntert werden, sind in diesem Schreiben des. Herrn Ministers gegeben oder nur in bestimmte Aussicht gestellt; denn die Absicht mit der rumänischen Kammer eine Verbesserung über die Gesetze der Geschworenengerichte ein^ mal berathen zu wollen, kann schwerlich dafür gelten. Vielmehr ist es die bereits abgenutzte Anschuldigung, es bestehe in Europa eine Art Verschwörung gegen den rumänischen Staat, welche jede Gelegenheit wahrnehme ihn anzuschwärzen, die Anschuldigung, daß die Presse, namentlich die jüdische, jeden Vorfall übertreibe, um die öffentliche Meinung und die Regierungen gegen Rumänien zu reizen, dies ist es, wovon der Minister in seiner Note ausgeht, und was er immer wieder als seinen Untergrund hinstellt. Beide Behauptungen find bereits lächerlich geworden. Rumänien hat sich seitens Europa's nur wohlthätiger Unterstützung und vielfacher Begünstigung zu erfreuen gehabt; nirgends ist ihm eine Feindschaft entgegengetreten, als in seinem eigenen Schoße, in den schlechten Leidenschaften seiner Söhne, in dem Zwiespalte, welchen diese anstiften und erhalten. Auch die jüdische Presse will nichts weiter als Sicherheit des Lebens und des Eigenthums und den gesetzlichen Rechtsschutz für ihre Glaubensgenossen, und würde Rumänien mit dem herzlichsten Lobe preisen, wenn es dies gewähren wollte. Es ist also, reiner Dunst, den der rumänische Minister vormachen will, aber nicht kann. Er verräth nur seine eigene Schwäche und seinen -bösen Willen, wenn er sich auf solche nicht vorhandene Feindseligkeiten beruft. Auf dieser Grundlage kann er kein Gebäude der Wahrheit und der Gerechtigkeit aufbauen, sondern nichts als ein Kartenhaus falscher Insinuationen. Zuerst thut er, als ob die Affaire in Ismail u. s. w. die erste und letzte Judenverfolgung in Rumänien gewesen sei. Was seit zehn Jahren in Bukarest, Fokschan, Bvttuschan, Gallatz, Buzeu und so. vielen anderen Orten geschehen ist, scheint er gänzlich vergessen zu haben. Dieselbe Gedächtnißschwäche plagt den armen Herrn, wenn er vergißt, daß der wirkliche Verbrecher Silbermann kein Jude, sondern der griechischen Kirche angehörig ist; er vergißt, daß die Untersuchung die angeschuldigten Juden freigesprochen hat, daß sie nur in künstlicher Weise noch einmal vor Gericht gezogen worden sind; er vergißt, daß der Generalstaatsanwalt selbst sie vor dem Geschwornengerichte für unschuldig erklärte; er vergißt, daß es notorisch ist, wie Silbermann und die angeschuldigten Juden nur durch Martern und Torturen, jener zur Denunciation, diese zur Selbstanklage gezwungen worden sind, und diese sofort zurück genommen haben, sobald sie von den Torturen frei waren. Alles dies vergißt das schwache Gedächtniß des Herrn Ministers um wenigstens einige Juden als schuldig zu haben, und um so mehr die Aufregung der sonst so guten und friedfertigen Menschen in Ismail, Kahul und Vilkow betonen zu können. Hier gilt es nun zweierlei, diese Aufregung möglichst als moralisch erklärlich zu schildern, und die geschehenen Mord- und Raubthaten abzuschwächen. Beides versucht der Minister, aber mit schlechtem Erfolge. Die Thatsachen sprechen zu laut. Wir haben Zeugen, unparteiische Zeugen, Zeugen, gegen welche auch die rumänische Regierung keinen Zweifel erheben darf — das sind die diplomatischen Agenten der auswärtigen Mächte. Die Consuln Deutschlands, Frankreichs, Englands, Italiens, Oestreichs, Griechenlands und Hollands sind keine Juden, sind keine Feinde Rumäniens, sind keine Sendboten feindlich gesinnter Mächte; ihr Zeugniß kann in keiner Weise angesochten werden; auch sind sie dem Schauplatze der Unthaten so nahe, daß ihnen ein gerechtes Urtheil nicht abgesprochen werden darf. Herr Kostaforu fühlt dies selbst, und spricht nun seine Verwunderung darüber auS, daß diese Agenten der fremden Mächte sich in so bestimmter Weise gegen das Verfahren des rumänischen Volkes, der rumänischen Gerichte und der rumänischen Regierung aussprächen. Nun, diese Herren thaten dies.

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