Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1872)
- Date
- 1872-07-02
- Page
- Seite 527 (sequence 5)
- Language
- German
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der jüdischen Lehrerbildung gegenüber auch in materieller Beziehung freundlicher erweisen sollen. Er hätte damit auch dem Staatszwecke große Dienste geleistet. Keine Gemeinde hat die Lastpflicht für eine andere Gemeinde, also auch nicht für Lehrerbildung. Ein anderer Verpflichteter steht nicht hinter den Gemeinden. Größere Organisationen und Verbände bilden sich schwer unter den Juden, weil die Eifersucht auf die volle Staatlichkeit selbst berechtigten, dem Begriffe einer Religionsgesellschaft zukommenden Veranstaltungen oft hinderlich ist. Da sollte der Staat, so lange für ihn einmal der Confesstonalismus da ist, auch ein offenes Auge für die Juden haben, das entspräche der Gerechtigkeit und seinem eigenen Vortheil. Allem bis auf den heutigen Tag werde in dieser Beziehung vieles ignorirt, was die wesentlichste Beachtung verdiene. Ein neulich veröffentlichter Revisionsbericht über die Volksschulen in der Provinz Posen beklagt das Zurücktreten des deutschen Elements in vielen Theilen dieser Provinz. Der zahlreichen jüdischen Bevölkerung dieser Provinz geschieht keine Erwähnung. Und doch ist jeder posensche Jude ein deutscher Colonisator, und doch ist jede jüdische Schule in der Provinz Posen eine Pflegestätte germanischer Cultur. Die Beziehungen zwischen den posenschen Juden und der deutschen Cultur wurden in schlagender Weise in'S Licht gestellt. Der Staat arbeite also nur für sein eigenes-Interesse, indem er den Juden gegenüber volle Rechtsparität übt. Auch ein Hinweis auf die neuerworbenen gemischten Provinzen mache ihm das zu einer politischen Pflicht. Herr Landrabbiner Dr. Meyer konnte von dem Verhältniß des jüdischen Seminars zu Hannover Günstigeres berichten, da bekanntlich die Juden in Hannover eine vom Staate anerkannte Religionsgesellschaft waren, in Betreff deren er sein jus circa saera durch die Landesrabbiner übt, die von den Gemeinden gewählt und vom Staate bestätigt werden. Einen wesentlichen Theil dieser sacra macht das Lehrerseminar aus, das gegenwärtig, nachdem es eine Uebungsschule erhalten, mit seinem paritätischen Rechte rücksichtlich der Entlassung und des Staatszuschusses kaum einen Wunsch nach Veränderung des bestehenden Verhältnisses habe. Denn dieses Institut genieße alle Beneficien einer Staatsanstalt und doch wiederum — für seine innern religiösen Angelegenheiten — die Autonomie einer Privatanstalt. Eine aus Juden und königlichen Beamten zusammengesetzte Jmmediatcommission setzt den Lehrplan fest und befindet über alle Interna. Das Bedürfniß nach jüdischen Lehrern wurde vom vr. Meyer wie schon früher vom Rector Horwitz durch statistische Nachweise in unzweideutiger Weise klar gelegt. Ebenso wurde von beiden Rednern die eigenthümliche Stellung der jüdischen Lehrer in ihren Gemeinden hervorgehoben, wie die von dieser Stellung bedingte über das Durchschnittsniveau hinausgehende Vorbildung derselben. Die Juden seien eben meist Städter, und die oft sehr kleinen Gemeinden sähen in ihrem Lehrer den alleinigen Träger und Mittelpunct ihres gesummten religiösen und cultuellen Lebens, ja auch den Träger ihrer Gesammtbildung. Theilnahmßvolle Pflege und Unterstützung sei also hier von allen Seiten geboten. In den Darlegungen beider Referenten sind sachlich wesentliche Differenzen nicht zu Tage getreten, nur daß der Vertreter aus Berlin, mehr von staatlichen Gesichtspuncten und von der vollen Rechtsparität ausgehend, nicht bedenklich schien dem Staate neben einer neuen Lastpflicht auch das volle Aufsichtsrecht zuzuerkennen, während der Vertreter aus Hannover die Interna in der bisherigen Weise geschützt wissen wollte. Die mehrstündige gründliche Erörterung der Lehrerbildungsfrage hatte nach den resümirenden Worten des Herrn Ministers in erster Reihe ergeben, daß die Bedürfnißfrage unzweifelhaft sei. Im alten Preußen hatten sich im Jahre 1864 381 jüdische Schulclassen befunden, das mache einen jährlichen Bedarf von 40 Lehramtscandidaten nöthig. Wenn aber Lehrer nöthig seien, so müsse auch für Lehrerbildungsanstalten gesorgt werden. Daß der Staat auch diesen Anstalten seine Fürsorge zuwenden müsse, habe sich als allgemeine Ansicht herausgestellt. Eine feste Form für das Verhältnißdieser Anstalten zum Staate sei noch nicht als unzweifelhaft hervorgetreten. Soweit das objective Material der Verhandlung, selbstverständlich nur in allgemeinen Andeutungen. Aus die Frage: Was. wird dabei herauskommen? ist zu antworten: Es ist bereits Wesentliches dabei herausgekommen. Der neue Minister, der mit dem besten Willen und in aller Unbefangenheit an die Sachen herangeht, ist nunmehr auch in einer sonst ignorirten Angelegenheit gut unterrichtet. Daraus aber folgt weiter, daß diese Informationen auch zu erfreulichen thatsächlichen Resultaten führen werden. Schließlich ist noch zu bemerken, daß die beiden Herren Referenten gleich den übrigen Conferenzmitgliedern von dem Herrn Minister zur Tafel geladen wurden.