Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1872)
- Date
- 1872-07-02
- Page
- Seite 526 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Rector Horwitz, aufgefordert die Verhältnisse der hiesigen jüdischen Lehrerbildungsanstalt darzulegen, mit Ausschluß der speciell pädagogischen Seite, beschränkte sich auf die Hervorhebung der historischen, kirchenpolitischen und administrativen Momente, die dem Institute zu Grunde lagen, und aus denen sich, auch ohne weitere Ausführung, rein pädagogische Eigenerscheinungen von selbst ergeben. Was nun die historische Seite anbelangt, so griff der Darsteller zurück bis zum 11. März 1812. Die zurückgeschobenen Ghettoriegel eröffneten den Juden den Weg zum Tageslicht des staatlichen Lebens. Allein die neue Lebensatmosphäre gab nicht bloß das Gefühl neuer Rechte, sondern weit mehr noch das lebendige Bewußtsein neuer Pflichten. Das Staatsbürgerthum wurde als ein Beruf erkannt, für den man sich nach allen Seiten hin geschickt und tüchtig machen mußte. Der Jude war nicht mehr und wollte nicht mehr sein das bloße Mitglied einer Religionsgesellschaft, er war auch Staatsmitglied geworden, und er wollte mit.allen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgerüstet sein, die sein erweiterter Lebensberuf erforderte. Als Beleg dafür, mit welcher Energie dieser staatsbürgerliche Beruf selbst in jüdisch-orthodoxen Kreisen erfaßt wurde, führte der Darsteller die Eingabe des Viceoberlandrabbiners Meyer Simon Weyl vom 25. Januar 1825 an den Minister von Altenstein an, welche die Anlegung eines theologisch-pädagogischen Seminars zum Zweck hatte. (Beckendorff, Jahrbücher, IV. Bd.) Unter gleichem Datum ist auch ein Aufruf an die gesammte wohllöbliche Judenschaft in den Königlich Preußischen Landen ergangen, der zur eifrigen Unterstützung dieses Unternehmens auffordert. Besonders hervorzuheben sei, daß die ursprünglich für das Talmudstudium letztwillig ausgesetzten Gelder von so conservativ-frommer Seite ohne alles Bedenken auch für die Förderung allgemeiner weltlicher Bildung hergegeben werden sollten. Ja es fand der Gedanke, daß religiöse Bildung und wahrhafte religiöse Erkenntniß nicht denkbar sei ohne organischen Zusammenhang mit allgemeiner Bildung und allgemeiner Erkenntniß, in einem weitgreifenden Lehrplan einen lebendigen Ausdruck. Es kam eine Veranstaltung zu Stande (Heinemann- Weylsches Seminar). Dieses Institut hatte etwa ein Jahrzehnt mit allen Mängeln und Gebrechen eines ersten Versuches zu kämpfen. Im Jahre 1840 erstand ein Lehrerseminar in verjüngter Gestalt. Organisation und Plan trugen das Gepräge reifer germanischer Cultur. Die neue Anstalt sollte, - indem sie unmittelbar einem besonder« Zwecke dient, mittelbar auch dem gesummten Staatszwecke förderlich sein. Denn so weit war man bereits in der bürgerlichen Cultur gediehen, daß man als Jude nur das wollte und förderte, was dem Begriffe einer Religionsgesellschaft entsprach, alles Uebrige sollte und mußte mit dem Gefammtzwecke des Staates zusammenfallen. Männer wie Leopold Zunz und Moritz Veit waren eine sichere Gewähr für die Reinheit und Klarheit dieses Verhältniffes zwischen dem Juden und dem Staatsbürger. Allein, was that der Staat? Er verhielt sich ablehnend zu dieser ganzen und vollen Hingabe. Das zunzsche Seminar war krank zur Welt gekommen. Abgesehen von der fehlenden Uebungsschule war das nicht zügestandene Recht der Entlassungsprüfung ein Todeskeim der neuen Anstalt. Trotz der löblichsten Bestrebungen seitens der Direction und der Lehrer gelangte die Anstalt — in der letzten Zeit ihres Bestehens auch von peinigenden politischen Einflüffen geschädigt — nicht über ein Jahrzehnt-hinaus. Der Confessionalismus erstarkte mehr und mehr in dem Bereiche des Volksschulwesens. Er wurde für Fremdes unnahbar. Die öffentlichen Seminarien verschlossen sich den Juden. Das eigene Bedürfniß nach Lehrern drängte zur Abhülfe hin, und so unternahm es denn derselbe Moritz Beit wiederum, diesmal lebhaft unterstützt von seinem Freunde Dr. Sachs und den betreffenden Gemeindebehörden, eine Lehrerbildungsanstalt aus Talmud-Thora-Mitteln und nach dem Lehrplan des hiesigen königlichen Seminars für Stadtschulen herzustellen. Das volle Entlaffungsrecht wurde dem Lehrercvllegium, das unter Assistenz eines königlichen Commiffarius die Prüfungscommission bildete, eingeräumt.- Die Direction wurde in die Hände des Rector Horwitz gelegt, der als gleichzeitiger Leiter der Gemeindeknabenfchule dem neuerstandenen Seminar — im Herbste 1859 — ein wohlgeordnetes Versuchsfeld für die praktischen Lehrübungen darbot. Allein schon gegen Ende des Jahres 1863 griff der Minister von Mühler das unter seinem Amtsvorgänger wiederholt ausgeübte Entlaffungsrecht der Lehrerbildungsanstalt an, und erst nach langen unerquicklichen Verhandlungen war es zu einem leidlichen Compromiß gekommen, der in der Praxis zwar wesentlich nichts geändert, im Princip jedoch jenen Grundsatz der Rechtsparität vermissen läßt, der allein dem Vollgefühl übernommener Pflichten gemäß ist. . - Dieser Rechtsparität entsprechend hätte der Staat sich