Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1872)
- Date
- 1872-07-02
- Page
- Seite 525 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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katholischen Welt so allgemeine, daß Mt ihrer Entfernung aus einem Dutzend örtlicher Sitze wenig gethan ist. Dahingegen regt die Maßregel den confessionellen Hader bis zum Haffe an, und der confessionelle Friede, den man herzustellen vermeint , wird in den heftigsten Zwiespalt verwandelt. Und dies ist für uns Juden ein zweites Motiv, um das beschlossene Gesetz zu bedauern. Denn wenn dieser confessionelle Haß das Vaterland, ja die ganze Menschenwelt mit neuen Erschütterungen und Gefahren bedroht, so wiffen wir auch, daß ein wohlgeschützter bürgerlicher Bestand auch für uns nur sicher ist, wo die Confessionen in Frieden, Duldsamkeit und Gerechtigkeit brüderlich neben einander wohnen. Man fragt aber vielleicht: Ja, was sollte denn aber geschehen? Wir antworten: Gebt dem Principe, gebt der Freiheit die vollständige Verwirklichung und ihr erreicht das Ziel, ohne zur Beschränkung und Verbannung greifen zu müssen. Der Staat trenne sich wirklich'von der Kirche und überlaffe diese sich selbst in völliger Freiheit; er löse in der That seine Institutionen von denen der Kirche; er gebe jeder Religionsgenoffenschaft eigene Verwaltung, eigene Mittel, materielle wie geistliche, und trete nur da strafrechtlich ein, wo auf gerichtlichem Wege Verletzungen der Staatsgesetze, Verschwörung gegen den Bestand und das Wohl des Staates erwiesen werden. Da wo diese Forderungen des Princips und der Freiheit befriedigt sind , kann der Staat ruhig dem Gange der Entwickelung der Gesittung und Bildung zusehen. Ebenso wird die Kirche sich dabei wohl befinden, so weit sie — wir meinen hier unter Kirche alle Religionsgenoffenfchasten in ihrer äußeren Erscheinung — des Wohlbefindens werth ist. Das Judenthum, um welches als solches der Staat sich Jahrhunderte nicht kümmerte, hat dies factisch erwiesen. In dem gemischten Zustande aber, in welchem sich Staat und Kirche gegenwärtig befinden, sind sie sich einander im Wege und schädigen sich nur. Der Staat gibt der Kirche die Existenzmittel und überläßt ihr bedeutende bürgerliche Institutionen. Dafür beansprucht er Rechte, die Kirche läßt sich die ersteren gefallen, protestirt und agirt aber gegen die letzteren. Ein solcher Zustand ist nicht haltbar, und Maßregeln, wie die jetzt vom Reichstage beschlossene, vermögen nichts dagegen, ja verschlimmern die Lage noch mehr. Der constitutionelle Staat bedarf der Machtfülle innerhalb seiner Sphäre noch mehr als der absolute, weil eben in ihm die Gewalten nicht in einer Hand eoneentrirt find; die religiöse Welt aber bedarf in unserer Zeit der völligen Freiheit mehr als je, weil eben die Geistesrichtungen von größter Mannigfaltigkeit geworden sind. Deshalb müssen sich diese beiden Regionen scheiden, um nicht zur gegenseitigen Feindseligkeit gezwungen zu sein. Wie sehr diese Anschauung aus dem innersten Wesen des Judenthums fließt, ergiebt sich daraus, daß sie bereits vor 90 Jahren (1783) von Mendelssohn' in seinem „Jerusalem" ausgesprochen ward. Berlin, 21. Juni. Die Ministerialronferrn;. Die gegenwärtig unter der Leitung des Herrn Unterrichtsministers vr. Falk hier tagende Schulconferenz hatte am Freitag den 14. d. M. fast ausschließlich „die jüdische Lehrerbildung" zum Gegenstände ihrer Berathung. Zu dieser Conferenz waren seitens des Herrn Ministers der Rector Horwitz von hier und der Landrabbiner vr. Meyer aus Hannover als Sachverständige eingeladen und erschienen. Bei dem großen Jntereffe, das diese Angelegenheit unfern Glaubensgenoffen darbietet und zunächst den Lesern Ihrer geschätzten Zeitung, werden Sie aus guter Quelle herrührende Mittheilung über die vorerwähnten Verhandlungen gewiß gern entgegen nehmen. Vorauf jedoch ist die erfreuliche Thatsache zu constatiren, daß — vielleicht zum ersten Male seit unserer Existenz im Staate— eine allgemeinere Culturangelegenheit der Juden nicht in separat« und hinter verschloffenen Thüren, sondern als ein berechtigter Theil der öffentlichen Angelegenheiten zur vollen Geltung gelangte. Der Herr Minister vr. Falk — abweichend von der üblichen Jgnorirungsmethode in Judenangelegenheiten — hat in dem vorhandenen jüdischen Schulwesen einen Theil des gesammten Schulwesens Preußens erkannt, und wollte für diesen Theil nicht minder gut informirt sein als für alle übrigen Theile des Volksschulunterrichts. Diese klare Auffassung der Verhältnisse hat zunächst auf den Weg correcter Verhandlungen geführt, aus denen wiederum, wie dies ja auch von den allgemeinen Verhandlungen gehofft wird, erfreuliche Resultate fließen möchten. Ueber Inhalt und Fortgang der Verhandlung erfahren wir Folgendes: , \ 27*