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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-06-25 · Heft 26 (25.6.1872) · p. Seite 508

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 26 (25.6.1872)
Date
1872-06-25
Page
Seite 508 (sequence 8)
Language
German
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508 Abschätzung äufhebe und dafür nach dem Einkommen- resp. Classensteuermodus die Abgaben einführe; bisher aber wurden solche Gesuche ablehnend beschieden. Aber nicht' nur bei den Steuern werden alle möglichen Chikanen aüsgeübt, s ondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Am 10. Mai verschied nach längerem Leiden der Kaufmann Jakob Zimmt, ebenfalls Cultusmitglied. Das mühsam erworbene und jedenfalls nicht allzubedeutende Vermögen fiel der Hinterbliebenen Wittwe zu,welche auf Beschluß der Repräsentanten in Abwesenheit des Vorstehers 40 Thaler Begräbnißkosten zahlen sollte. Diese beauftragte ihren Schwager mit der Auszahlung der geforderten Summe, und als' dieser das Geld dem Vorsteher einzuhändigen im Begriff war, verwarf letzterer den Beschluß der Repräsentanten und verlangte 80 Thlr., widrigenfalls die Leiche nicht bestattet werden dürfe. Der betrübte Bruder des Verblichenen entfernte sich, um von der neuen Forderung der Frau und den übrigen Verwandten Kenntniß zu geben, welche über das unbillige Verlangen , nicht wenig entrüstet waren. Der weise Herr Vorsteher sollte aber diesmal die Rechnung ohne den Wirth gemacht 'haben. Auf Anrathen einiger Freunde ließ die Frau sich bestimmen, die sterbliche Hülle' ihres Gatten nach ihrem Geburtsorte Xions zu bringen, woselbst unter zahlreicher Betheiligung dortiger und schrimmer Glaubensgenossen am 12. Mai Vormittags die Beerdigung stattfand. Hoffen wir 'mm, daß eine neue Beschwerde diesmal nicht ohne Erfolg bleiben wird, zumal ein Oberpräsidialerlaß ausdrücklich bestimmt, ~ daß, wenn Parteilichkeit bei der Abschätzung > im Spiele ist, diese nach dem Einkommen- resp. Claffensteuersystem umzuwandeln, ist. Hannöver, 28. Mai. (Privatmitth.) Das Repräsentantencollegium der hiesigen Gemeinde ist gegenwärtig 'mit der Beräthung eines das Abgabenwesen betreffenden Statuts beschäftigt, nach welchem zur Entrichtung der Gemeindeabgaben jedes Gemeindemitglied sowie jede im Bezirke der Synagogengemeinde sich niederlasfende oder länger als ein Jahr aüfhaltende Person jüdischer Confession, welche das 21. Lebensjahr überschritten hat, verpflichtet sein soll. Auch unverheirathete junge Leute, welche hier als Procuristen leben und ein Einkommen von mehr als 800 Thlrn. habensollen herangezogen werden. Aufgebracht werden i sollen die Gemeindeabgäben theils 'durch ' einen allgemeinen, von" jedem Abgabepflichtigem zu - entrichtenden Beitrag von 10 lThlrm/ theils dlttch eine in 15Claffen, von denen die erste 5 —10 und die letzte - 330—360 Thlr. zählt, zerfallende und von einer besonderen Einschätzungscommission züfixirende Classensteuer, und falls in zwei auf einander folgenden Jahren die Gemeindeausgaben die Einnahmen übersteigen , soll auf Beschluß des Repräsentantencollegiums der Mehrbedarf durch einen gleichmäßigen, nach- Berhältniß der Abgaben zu bemessenden Zuschlag von den Abgabepflichtigen erhoben werden. Dieses Statut, welches noch mehrere Paragraphen in Betreff etwa zu' erhebender Reklamationen enthält , soll unter Aufhebung des Abgabenre'gulativs vom 9. August 1802' mit dem nach erfolgter obrigkeitlicher Genehmigung eintretenden 1. Januar in Kraft treten. Die Einnahmen für den Unterstützungsverein für die Wittwen und Waisen jüdischer Lehrer in unserer Provinz vermehren sich fortwährend in erfreulicher Weise, indem nicht allein die Spenden beim Aufrufen zur Thora reichlich fließen, sondern auch von auswärtigen Hannoveranern ansehnliche Beiträge eingehen. So hat jüngst, nachdem schon vorher von dem Banquier Carl Coppel in Berlin und dem Commerzräth Georg Rosenthalin Amsterdam je 160.Thlr. bei-, gesteuert worden waren, Banquier August Frensdorff in Hamburg die ansehnliche Summe von 500 Thlrm eingesandt. Banquier Eduard Neuhaus Hierselbst ist noch nachträglich mit dem eisernen Kreuze, und der Dichter Julius Rodenberg in Berlin in Anerkennung seiner literarischen Verdienste mit dem Kronenorden vierter Classe decorirt worden. : ' ' - > ' Auf der letzten Generalversammlung der mechanischen Weberei zu Linden bestimmte der' Verwaltungsrath, aus dem Fonds für Arbeiterzwecke verschiedenen Instituten und Vereinen, - welche zur Beförderung des Wohles der. Arbeiterbevölkerung eine besonders segensreiche Wirksamkeit entfalten, Unterstützungen zu gewähren, und wurde bei dieser Gelegenhein der jüdische Frauenverein zu Hannover mit 50 Thlrn. bedacht. In Hildesheim ruht die Rabbinerwahl noch immer, da sich Vorstand und -Gemeinde' überden zu wählenden Candidäten bis^jetzt uoch nicht^aben einigen können. Dieser Umstand-kommt dem', hiesigem Ländräbbiner, der einstweilen' auch das'-MndMbinät

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