Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1872)
- Date
- 1872-06-25
- Page
- Seite 506 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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für die Juden und Dissidenten nichts Indessen hatten doch diese äußersten Ansichten nur wenige Anhänger. Am meisten wurde die Ansicht verfochten , daß zwar die einclassige Schule den confessionellen Charakter bewahre, daß aber der Unterricht in allen Fächern von einem und demselben Lehrer gegeben, der Religionsunterricht jeder Confession, auch der jüdischen, von der Schule besorgt und von der Schulgemeinde bezahltwerde. Diese Ansicht wurde daher folgendermaßen formulirt: „5. Für den Religionsunterricht wöchentlich vier Stunden; die einclassige Schule hat einen confessionellen Charakter, die mehrclassige ist, wo die confessionellen Verhältnisse der Schulgemeinde es erfordern, eine Simultanschule; für die Minderheit der einer andern Religionsgesellschaft angehörenden Kinder besorgt die S ch u l g e me i n d e den Religionsunterricht; Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses schließt von der Aufnahme nicht aus." Was die im Artikel 24 der Verfassung vorgesehene Leitung des Religionsunterrichts durch die Religionsgeseüschaften betrifft, so war man in der überwiegenden Mehrzahl darüber einig, daß die Leitung nicht gleichbedeutend sein könne mit Aufsicht, die nach Artikel 23 allein dem Staate zustehe, daß ferner der Religionsunterricht üt der Schule nur durch den Lehrer ertheilt werden dürfe, und daß nicht etwa eine directe Einmischung der Religionsgesellschaften durch beliebige Revisionen und directe Weisungen an den Lehrer zu gestatten sei. Ueber die Art der Ausführung gingen die Meinungen sehr auseinander. In der vierten Sitzung (am 14.), wo insbesondere über die Lehrerbildung, also über Seminare - verhandelt werden sollte, erschienen auch , vom ' Minister als Vorsteher jüdischer Seminare berufen, Rector Horwitz aus Berlin und Landrabbiner Dr. Meyer aus Hannover. Das nähere im nächsten Berichte. Potsdam, im Juni. (Privatm.) Zwei unserer Gemeindemitglieder sind für ihre Verdienste um die freiwillige Krankenpflege mit dem Kronenorden vierter Classe mit dem Johanniterkreuze decorirt worden , die Herren Sanitätsrath vr. B. Zielenziger und Stadtrath A. Arndt. . Elberfeld; 10. Juni. Die „Elberf. Ztg." bringt folgendes Eingesandt vom 3. Juni: „In der hiesigen Realschule werden wöchentlich, theils vor Beginn, Heils am Schluffe des Unterrichtes, drei Andachten abgehalten, und zwar getrennt für die evangelischen und katholischen Schüler der Anstalt. Die die Schule besuchenden israelitischen Knaben wurden angehalten, sich an der evangelischen Andacht zu betheiligen, von welcher sie nur auf den ausdrücklichen Wunsch der Aeltern befreit werden konnten. Obgleich nun früher solch einzelnen Dispensationsgesuchen Folge gegeben wurde, so blieben dieselben doch in letzterer Zeit unberücksichtigt, und wurde den Schülern erklärt, daß eine fernere Befreiung nicht stattfinden könne. — In Folge dessen wandten sich im Februar die Aeltern an den mit der Ertheilung des Religionsunterrichtes betrauten Prediger der Gemeinde, welcher das Directorium, unter der Bemerkung, daß die betreffenden Angaben der israelitischen Schüler wohl nur auf mißverständlicher Auffassung seitens derselben beruhten, um allgemeine Dispensation derselben von diesem confesfionellen Acte ersuchte. Da in der Antwort des Directoriums gesagt wurde, daß von diesem gemeinsamen Gebet kein Schüler dispensirt sei , auch dem Prediger die Berechtigung fehle, solche allgemeine Fragen zu verhandeln , so bat derselbe bei der Vorgesetzten Behörde unterm 24. Februar um Abhülfe, unter Beilegung der Correspondenz. Am 8. Mai antwortete das Provincialschulcollegium, es könne wegen fehlender Legitimation auf die Eingabe nicht eingehen, und auf die nun unterm 22. Mai erfolgende Beschwerde seitens des Vorstandes der israelitischen Gemeinde, in welcher hervorgehoben wurde, wie in der beregten Andacht aus dem Evangelium gelesen, entsprechende Vorträge gehalten, geistliche Lieder gesungen, wurde eröffnet/ daß bereits unterm 8. Mai auf anderweitige Veranlassung die Direcnon darauf hingewiesen worden, - daß es unstatthaft sei, israelische Schüler zur Theilnahme an irgend welchen in der Schule vorckommenden gemeinsamen Andachten zu nöthigen, oder dazu direct oder indirect zu veranlassen, und würde die Eingabe wohl bereits ihre Erledigung gefunden haben.— Bis heute ist indeß keinerlei Eröffnung erfolgt und somit an dem bestehenden Verhältnisse nichts geändert. -Das Urtheil über diese Angelegenheit unterbreiten wir der öffentlichen Meinung." 1 ' " v Wie vereinbart sich dies mit dem jüngsten Erlaß über Dispensation katholischer und evangelischer Schüler von: Religionsunterrichtder Schule auf das Ansuchen der Aeltern? Soll 'etwa der Zwang, der den KaHMen