Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1872)
- Date
- 1872-06-11
- Page
- Seite 468 (sequence 8)
- Language
- German
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religiöser und frommer Gemeindeanstalten und. Stiftungen, und daß. folgegemäß auch jeder: selbstständige Israelit im Lande zu den hierdurch erwachsenden Kosten nach gleichem Maßslabe beitragen und deshalb einer Gemeinde des Landes angehören muß. Dabei wurde indessen allgemein die Voraussetzung ausgesprochen, daß Hiernach wohl jeder Israelit im Lande berechtigt sein müsse, an dem öffentlichen Gottesdienste und Religionsunterrichte in ordnungsmäßiger Weise Theil zu nehmen, und. die sonstigen Gemeindeanstalten in bestimmungsgemäß^ Weise mit zu benützen , daß aber kein Israelit seitens der kirchlichen Gemeinden und der kirchlichen Behörden zu solcher Teilnahme und Mitbenützung gezwungen werden dürfe. Die Verhandlung ging nun auf einzelne beanstandete Bestimmungen des Statuts über. ' Kirchenvorsteher Rechtsanwalt Lämmle von Laupheim machte zunächst geltend, daß ihm der die Kir- . chengemeindeangehörigkeiten und damit auch die Steuer- Pflicht regelnde § 9 des Statuts nicht präcis genug gefaßt scheine; denn der Inhalt desselben schließe es nicht aus, daß, wie dies im Großherzogthum Baden borgekomwen sei, Israeliten, um sich der kirchlichen Skeuerpflicht? zu entgehen, 'ihren Austritt' ttus^dö'Reli'gionsgemeinschaft erklären, nach wie vor aber Js- Äeliten bleiben' und sich in ihrem ganzen religiösen Gebühren als solche bethätigen; es seien hiergegen specielle Bestimmungen in das Statut aufzunehmen. Von ^anderer Seite wurde entgegengehalten, daß solche Bestimmungen leicht die Veranlassung zu inquisitorischem Worgehen gegen die einzelnen wegen ihres 'religiösen Verhaltens, geben könnten, was unter allen Umständen . vermieden werden sollte, und daß es ohnehin für die Behörden im einzelnen Falle nicht schwer - werden WK/'UNter Anwendung her allgemeinen Rechtsgrund- ' MWezüglich der Simulation die richtige Entscheidung gegenüber , von Scheinerklärung zu treffen. .' i-M warde .gegen § 9 des Statuts weitet von mehreren'Seiten hervorgehoben, daß in demselben für Msländ.ische .Israeliten.sowohl ijr. Beziehung auf den Beginn-als» auf-das Maß ihrer Steuerpflicht besondere " BMMMUNgen getroffen seien, daß-aber ein Grund hierfür; um so weniger eingesehen werden könne, .als ja nqchden Reichsgesetzen jedenfalls Israeltten Ms., andern deutschen Staaten.nicht, mehr als Ausländer betrachtet.werden dürfen, r. r,. .:::s?/. /.'v ' In Beziehung aufdiese beiderlei.Beanstandungen würde sodannvom Mchenvorsteher DreifnßinMlm der Antrag gestellt und-solcher von den Anwesenden einstimmigangenommen,?es. solle derzweiteMbfatzdes § 9 gänzlich aüsfallen, und dem ersten. Absatz'die fol-, gende Fassung gegeben werden : - Die Kirchengemeindeangehörigkeit wird durch den Wohnsitz der Art' bestimmt, daß jeder' im: Lande wohnende Israelit, 'von' selbst: Mitglied ' der i am Orte seines Wohnsitzes bestehenden Kirchengemeinde ist. Ein nicht blos vorübergehender Aufenthalt steht dem Wohnsitze gleich. ' , , Zu den §§ 34—46. des Statuts:'wurde von. den Kirchenvorstehern von Ulm. unter ausführlicher Motivirung der Antrag -gestellk, dieselben dahin abzUandern: r . a. dtzWie im engeren MAe? der Oberkirchenbehörde stMden vier OberkircheÄvrsteher immer nur auf sechs Jahre ernannt werden; . b. daß die Zahl der Delegirten für den weiteren Rath der Oberkirchenbehö-de auf zwölf erhöht wird, von welchen je; zwei ML.. Stellvertretern in jedem Wahlkreise, zu v. daß ausdrücklich festgesetzt wird, e'LMHn Rabbiner. als Delegirte'.nicht, gewählt'werden;t 7 : ü. daß aber d r ei: Rabbiner des Landes besonders in den weiteren Rath in der Weise berufen werden-, .daß in jedem Wahlkreise drei Rabbiner' wie die Delegirtengewählt' werden und diejenigen -drei. Rabbiner berufen: gelten, welche bei.Zusammenrechnen der? Stimmen, in allem Wahlkreisen die meisten Stimmen erhalten Habens - v -. e. daß zur Beschlußfähigkeit^des? WeiteremRaths der Oberkirchenbehörde die Anwesenheit von Mehr als dermalste der Deleg.i.rte n -nach, vorausgegangener Ladung aller .Mitglieder, erforderlich äst. ".. Diese sämmtlichen .Anträge _ erhielten mach .eingehender Erörterung derselben die Zustimmung .der Versammlung und zwar, wurden diejenigen? , unter Litera. & und, e einstimmig, -diejenigen unter Litera b bis ä Mt.'großer StimMenmchrheiL. angenommen.. .'? Gegenstandder.nunmehrigenBerachüng war;-auf .Anregung der Kirchenvorsteher von Göppingens!die Frage wegen des Anschlusses der. Gemeinden Würtemden Grund von Vorträgen der Rabbiner Her^won Göppingen:.und vr. Silberste.rn:von.BütttuMfen wurden? die Zwecke.-und-Mittel..des; GeMeindebÜndes.