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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-06-11 · Heft 24 (11.6.1872) · p. Seite 467

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 24 (11.6.1872)
Date
1872-06-11
Page
Seite 467 (sequence 7)
Language
German
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gegen die Jesuiten erhobenen Anklagen und Drohungen mit den Judenverfolgungen in Rumänien auf eine Linie zu setzen. Der Zweck ist natürlich, den deutschen Liberalismus mit der rumänischen Barbarei gleich zu stellen. Er findet selbstverständlich die Jesuiten unschuldig , und' daß sie noch niemanden auch nur ein Wässerchen getrübt hätten. Die vielen Vorwürfe, die man den Jesuiten macht, seien alle erfunden. Dadurch freilich ist das „Mainzer Journal" gezwungen, des Vergleichs wegen, auch die rumänischen Juden für unschuldig zu erklären, was ihm gewiß schwer angekommen sein wird. Ja, es findet für beide folgende nicht ungeschickte Wendung: „Die behauptete Gemeinschädlichkeit einer bestimmten Claffe und die Abneigung des „Volkes" gegen dieselbe sollen zur Beschönigung' dienen für einen Act gemeinster Rache gegen diejenigen,. deren Prosperiren man mit scheelen Augen betrachtet, deren weitere Erfolge man im Gefühle der eigenen Faulheit und Erbärmlichkeit fürchtet, gegen die man daher statt der Waffen der freien Concurrenz die Waffen der rohen Gewalt zu Hilfe nimmt." Jndeß einen Unterschied muß es doch geben, und den findet das „Mainzer Journal" in Folgendem: „Sollen wir noch den Unterschied hervorheben, der darin liegt, daß" die Juden in der Moldau immerhin ein fremder, eingewanderter Stamm sind, während unsere Jesuiten fast durchweg Söhne des ächt deutschen katholischen Volkes'sind, daß sie ein Glied der katholischen Kirche sind, deren Freiheit und Selbstständigkeit in so und so viel Verfassungen garantirt ist?" Darin hat nun das „Mainzer Journal" das Rechte nicht getroffen. Juden wohnen in Rumänien, seitdem.Römer in Dacien gewohnt haben; die Mehrzahl der rumänischen Juden sind Eingeborene; und bekanntlich sind auch nicht alle Jesuiten in Deutschland Deutsche. Aber eines hat es ganz vergessen , und dies macht gewiß einen großen Unterschied aus : die rumänischen Juden erleiden die furchtbarsten Mißhandlungen und Beraubungen, während die Jesuiten sehr gemächlich und wohl versorgt in ihren Collegien und Klöstern sitzen. Ihre Vertreibung ist sehr fraglich, und sollte sie geschehen, so wird den Jesuiten selbst auch nicht die geringste Mißhandlung zu Theil werden. Wir brauchen nicht hinzuzufügen, daß wir uns . für den ganzen Vergleich bestens bedanken. Auö Würtemberg, im Mai. (PrivatmitchO Bei der Wichtigkeit, welche die jetzt wieder ventilirte Gemeindeverfassungsfrage in Würtemberg nicht blos für die Israeliten dieses Landes, sondern bei der engen Verbindung, die jetzt zwischen den Staaten Deutschlands obwaltet, auch für unsere gesammte Glaubensgenossenschaft im deutschen Reiche hat, gestatten Sie mir wohl, noch einmal auf die Versammlung zu Ulm zurückzukommen, da. man jetzt im Aufträge der Versammlung das Protokoll hat drucken lassen und an alle Gemeinden des Landes versandt hat. Man erkennt daraus, welches die Ansichten der erfahrenen, mit der Praxis bekannten und für den Fortbestand des Judenthums beeiferten Männer sind. Ich hebe daher aus dem Protokolle alles das hervor, was von * Wichtigkeit war und zu einem bestimmten Beschlüsse kam. „Auf Einladung des israelitischen Kirchenvorsteherawtes Göppingen traten heute hier die Rabbiner, Vorsänger und Kirchenvorsteher des Donaukreises zusammen , um gemeinsam über den vorläufigen Entwurf eines Verfassungsstatuts für die israelitische Kirche zu berathen, welcher im Aufträge des k. Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen von der k. israelitischen Oberkirchenbehörde durch Erlaß vom 12. Februar dieses Jahres den Kirchenvorsteherämtern zum Berichte hinaus gegeben wurde. Es waren neben den vier Rabbinern von Buchau, Buttenhausen, Göppingen und Laupheim und neben den vier Vorsängern aus Buttenhausen, Göppingen, Laupheim und Ulm, zwei Kirchenvorsteher aus Buchau, zwei aus Buttenhausen, zwei aus Göppingen, einer aus Jebenhausen, vier aus Laupheim und vier aus Ulm erschienen. Der Vorsitz ward dem Kirchenvorsteher, Kreisgerichtsprocurator Heß von Ulm, übertragen. Auf den Antrag des Kirchenvorstehers, Rechtsanwalts Lämm l e von Laupheim, begann die Berathung mit einer allgemeinen Debatte über den Entwurf des Kirchenverfaffungsstatuts. Dieselbe hatte das Ergebniß, daß die Anwesenden sich einstimmig mit der Grundlage des Statuts einverstanden erklärten, dahin gehend, daß die bisherige corporative Vereinigung der Israeliten des Landes, sowohl in ihrer Gesammtheit, als nach einzelnen Gemeinden, mit öffentlich' rechtlicher Stellung iw Staate bestehen bleiben soll, jedoch beschränkt auf die Zwecke der gemeinsamen Einrichtung, Ordnung und Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes und des Religionsunterrichtes, sowie sonstiger

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