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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-06-04 · Heft 23 (4.6.1872) · p. Seite 452

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 23 (4.6.1872)
Date
1872-06-04
Page
Seite 452 (sequence 12)
Language
German
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täglichen Erwerbe leben, seit drei Wochen -keine Einnahme hatten, so -daß der Ausbruch des Hungertyphus 'zu befürchten ist, wenn nicht bald Hilfe geschafft wird. Donaufmstenthümer. Bukarest, 17. Mai. Eine neue Schandthat ist geschehen, die wir am angemessensten durch die Depesche schildern, die von den jüdischen Einwohnern der Stadt Roman an den Minister des Innern gerichtet worden ist. Dem Herrn Minister des Innern. Der hiesige mosaische Cultus, welchem wir angehören, besitzt in der Stadt Roman in einer vom Mittelpunct der Stadt weit entfernten Vorstadt einen Friedhof, woselbst die Gebeine unserer Ahnen ruhen. Dieser Platz ist das Eigenthum unserer Cultusgemeinde, die denselben laut authentischer Dokumente schon -seit -hunderten von Jahren besitzt. Einige Böswillige hatten noch im Jahre 1825 es versucht, uns die Beerdigung unserer Todten auf jenem Friedhofe zu verbieten; allein über die von der Cultusgemeinde damals erhobene Beschwerde wurde ein fürstliches Decret erlassen, welches in unseren Händen ist, wodurch uns der ungestörte Besitz dieses Friedhofs gesichert wurde. Als im Jahre 1846 die Stadt Roman ihre Lehnspflicht ablöste, bezahlten auch wir für diesen Ort die dafür entfallende" Ablösungssumme laut der in unseren Händen befindlichen Urkunde Nr. 1018. Bei der im Jahre 1862 'durch die Localbehörde vorgenommenen Vermessung der Stadt wurde auch dieser unser Friedhof abgegränzt > und von uns nach Anweisung des städtischen Ingenieurs eingezäunt. Jedoch seit wehr als 40 Jahren wird auf diesem Friedhof niemand wehr beerdigt, weil wir noch einen anderen Friedhof außerhalb der Stadt haben. Im vorigen Jahre haben wir auf Verlangen der Primarie außer den auf jenem alten Friedhofe bereits vorhandenen Bäumen noch über 2000 neue Bäume dortselbst auf unsere Kosten setzen lassen und das Material angeschafft, um nach Anweisung des städtischen Ingenieurs ein Gitter ringsum zu ziehen. „Jedoch am 18. (80.) April d. I., Morgens 3 Uhr, erschien der Herr Primär Fundacesku mit seinen Gemeinderäthen und den städtischen Pompiers auf diesem alten Friedhofe, verletzte und vernichtete denselben, indem er alle Monumente, unter welchen die Gebeine -unserer Ahnen ruhen, mit Beilen und Hacken zerschmettern, die alten Grabsteine zertrümmern und hinaus werfen, die alten , sowie die neu.angepflanzten , Bäume und Gesträuche aushacken und alle Gebäude unseres Cultus zertrümmern ließ. Sodann wurde der ganze Platz offen gelassen , so daß jetzt das Vieh die Gebeine der Todten aufwühlt, zum.Skandal und zur Schande der Lebenden, die so etwas sehen müssen. „Das ist aber nichts als religiöse Verfolgung, denn wir schen, daß andere Glaubensgenossen ihre Todten auch heute noch selbst mitten im Centrum der Stadt beerdigen. Mt Schmerz im Herzen und mit Thränen auf den Angesichtern, haben wir diese Scenen gesehen, während gleichzeitig unsere Seelen vor Entsetzen bebten, daß es auch uns so ergehen könnte, wie unseren Religionsgenossen in Ismail und Kahul es unlängst ergangen ist. „Der Herr Primär und seine Räthe haben den Schutz verletzt, welchen die Gesetze Romaniens jedermann verleihen; dieselben haben den Artikel 14 verletzt und die Freiheit untergraben, die der Artikel 21 der Verfassung des Landes einem jeden Bewohner desselben gewährleistet. Wir haben beim Herrn Präfecten Beschwerde geführt, und wir appelliren an Ihre Humanität und Ihren Gerechtigkeitssinn. Wir bitten, daß man uns erlaube das Gitter um den Friedhof zu ziehen, und daß man uns Entschädigung gewähre für die uns von Herrn Fundacesku verursachten großen Verluste. Für die Cultusgemeinde der Stadt Roman Gez. Mosku Weiß mann. Nachtrag. Berlin, 22. Mai. (Privatmitth.) Die Jesuitendebatte und Ireren Schlußabstimmung hat überall großes Interesse erregt, ohne jedoch demjenigen, der etwas Consistenteres als Worte fordert, irgend ein Genüge zu schaffen. Der Reichstag hat nichts als seine Gesinnung gegen die Jesuiten kund gethan; mit Gesinnung und Wort hat man aber noch niemals Jesuiten aus 4>ern Felde geschlagen. Nachdem man die Jesuiten als so überaus staatsgefährlich gekennzeichnet hatte, war das Resultat: „Nun Staatskanzler , mach'-ein Gesetz, , das diese Staatsgefährlichkeit einschränkt." Bis dahin, bis ein solches Gesetz erdacht, votirt und aus-

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