Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1872)
- Date
- 1872-06-04
- Page
- Seite 448 (sequence 8)
- Language
- German
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Männer, eine staatsmännische Politik zu treiben und zwar in der Art der Cabinette. Die ganze Debatte lief dahin aus, wie viel der Reichstag durch seinen Beschluß sagen solle (wie viel oder wie wenig!) , um die Herren Rumänen nicht noch mehr aufzubringen, und sie in ihrem Haffe gegen die deutsche .Nation nicht zu bestärken. Der gegenwärtige deutsche Reichstag hat auch hier gethan, was er überall, was er in der Jesuitenfrage und in allen schwierigen Fragen thut: er flüchtet sich hinter den Reichskanzler und birgt sich in deffen Schatten! So geht der Beschluß des Reichstags nur darauf aus, dem Reichskanzler für das zu danken, was er bis jetzt in dieser rumänischen Frage gethan hat, und kaum konnte er sich zu der Aufforderung, ferneren Gewaltthätigkeiten möglichst vorzubeugen, ermannen. Es lag also eine Petition vor, welche der Vorstand der Synagogengemeinde zu Lyck in Ostpreußen an den deutschen Reichstag gerichtet hat, in welcher derselbe gebeten wird, „dahin zu wirken, daß das deutsche Reich seinen Einfluß in Rumänien geltend'mache, den unaufhörlichen Judenverfolgungen daselbst ein Ende zu setzen." Die Commission beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: unter Anerkennung derjenigen Schritte, welche seitens des Reichskanzlers bisher zum Schutze der seit Jahren in verschiedenen Theilen Rumäniens verfolgten Israeliten geschehen sind, „über die Petition des Vorstandes der Synagogengemeinde zu Lyck in Ostpreußen zur Tagesordnung überzugehen." '. Bamberger stellt folgenden Antrag: „Der Reichstag wolle beschließen, unter Anerkennung der bisher in Sachen der Juden in Rumänien gethanen Schritte auch ferner alles zu thun, was statthaft ist, um für vie Zukunft einer Wiederholung ähnlicher Vorgänge, wie der neuerdings statt gehabten, nachdrücklich vorzubeugen." vr. Bamberger ergreift das Wort, und nach Berichtigung einiger Jrrthümer im Commissionsberichte und unter Voraussetzung , daß die Vorgänge bekannt sind, läßt er sich weitläufig auf die Frage ein, ob der Reichstag competent sei , in auswärtigen Dingen eine solche Aeußerung zu thun. Er untersucht die Frage, ob man in Deutschland dem rumänischen Staate gegenüber auch ein solches Recht habe, weist den Einwand zurück, daß, weil jetzt in Rumänien ein deutscher Fürst regiere — wenn man hierbei von regieren sprechen darf — man sich jedes Urtheils enthalten müsse. Man fürchte ferner die orientalische Frage anzuregen, dies werde aber nicht der Fall sein. Hierauf warnt Miquel vor jeder Kundgebung des deutschen Reichstages,-weildadurch die Rumänen gegen die Juden noch mehr erbittert , würden. Es wäre darin schon zu viel gethan. L a s k e r weist den Gedanken einer Intervention völlig ab; es gebe aber andere Mittel,- um die Erfüllung der Ansprüche der Civilisation durchzusetzen. In dem Antrag Bamberger wird nichts anderes gewünscht, als die Anwendung dieser gesetzlichen Mittel, z. B. unter Betheiligung aller übrigen Großstaaten, vor allem Rußlands. In demselben Sinne hat man sich in England, in Nordamerika ausgesprochen. Die Juden als die geborene Minderheit und als die Schwächsten sind es, welche für alles büßen müssen, was die Eingeborenen gegen Ausländer aufbringt; es ist also Pflicht aller Ausländer, sie zu schützen,' so viel es möglich ist, und daß dies durch wiederholte Vorstellungen der europäischen Welt geschehen kann, hat sich bereits gezeigt. Windthor st (Meppen) erklärt sich dafür , „daß man im Interesse der Humanität energischer gegen die Rumänen auftreten müsse", und stimmt für Bambergers Antrag. Herr von Kusserow schlägt einen Zusatz für den Commissionsantrag vor: „Und in dem Vertrauen, daß derselbe (der Reichskanzler) keine Gelegenheit zu ähnlichen Schritten versäumen werde." Bundescommiffar geheimer Legationsrath vr. H e p k e: Anknüpfend an die Worte des Herrn Vorredners muß ich doch erklären, daß die Formulirung dieses Antrages, namentlich in ihrer letzten Wendung, welche Herr Laster nicht berührt hat, nämlich in dem Ausdrucke: „Der Herr Reichskanzler möge aufgefordert werden ... Ausschreitungen u. s. w. vorzubeugen", Bedenken erregen dürfte, dem Anträge beizustimmen, ohne die Erklärung über diejenige Auffassung zu geben, welche das auswärtige Amt mit dem Antrag in dieser Formulirung verbindet. Ich erlaube mir zurückzugreifen auf die Sachlage überhaupt. Es liegen meiner Ansicht nach zwei verschiedene Dinge vor, nämlich: 1. ein Antrag auf Erledigung einer bestimmten Petition, - 2. ein Antrag, der noch hinzukommt und in die Folge hinübergreift. Was den ersten Antrag betrifft, Uebergang zur Tagesordnung, mit dem Ausdruck der Anerkennung, so erlaube ich mir, daran zu erinnern, daß in Bezug auf diesen Antrag der Vertreter des auswärtigen Amts -in der Commission ausdrücklich gesagt hat, daß mit denjenigen Schritten, welche von der Reichsregierüng veranlaßt wordensind, in deM vorliegenden Falle alles erschöpft worden sei," wozu Veranlassung Vorgelegen habe. Ich kann zu