Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1872)
- Date
- 1872-05-28
- Page
- Seite 430 (sequence 6)
- Language
- German
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Zeituugsuachrichteu. Deutschland. Bonn, 16. Mai. -(Privatm.) Das „Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" bringt in seinem eben ausgegebenen Aprilheft das Verzeichniß der Lehrer- und Lehrerinnensewinarien des' preußischen Staates. Hiernach bestehen 57 evangelische, 22 katholische Lehrerseminarien, 3 evangelische und 2 katholische Lehrerinnensewinarien. Vielleicht zum ersten male werden unter 6. auch angeführt: „zur Ausbildung jüdischer Elementarlehrer die Seminarien: 1. zu Berlin, Rector: Herr Horwitz, 2. zu Hannover, Dirigent: Herr Oberlehrer vr. Frensdorf, 3. zu Münster, Dirigent: Herr vr. Kroner. 4. zu Cassel, Direktor: Herr Landrabbiner vr. Adler." Freilich werden jene 84 Seminarien durch Staatsmittel erhalten, während die 4 jüdischen ihre Existenzmittel selbst schaffen müssen, mit Ausnahme des zu Hannover, welches einen Zuschuß aus der Provincialcasse erhält. Dasselbe Heft enthält auch folgendes Ministerialrescript, an welchem freilich , der gegenwärtige Cultus-; minister noch keinen Antheil hat. - 109) Festsetzung und Aufbringung des Gehalts jüdischer Elementarlehrer. Berlin, den 21. Februar 1872. Der königlichen Regierung lasse ich die Eingabe der jüdischen Lehrer N. und Consorten vom 1. Febr. er. zur weitern Erwägung zugehen. Ich trete der königlichen Regierung darin bei, daß kein gesetzlicher Grund vorliegt, die Gehälter der jüdischen Lehrer denjenigen der christlichen Lehrer gleichzustellen, es vielmehr darauf ankommt, den jüdischen Elementarlehrern ein den dortigen Lebensverhältnissen entsprechendes Einkommen zu sichern, rc. Die Competenz der königlichen Regierung, die Gehälter auch der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen festzusetzen, ergeben die §§. 60. ff. des Gesetzes vom 23. Juni 1847, und scheint auch von der königlichen Regierung selbst nicht in Zweifel gezogen zu werden. Verpflichtet zur Aufbringung der Gehälter ist allein die jüdische Schul - resp. Shnagogengemeinde. Ein eventuelles Unvermögen derselben, auch den Lehrern an den sechs Elementarclassen auskömmliche Gehälter zu gewähren, würde dahin führen müssen, auf die Einschränkung des jüdischen Schulwesens, und zwar zunächst durch Eingehen der gehobenen Mädchenclasse oder -Schule Bedacht zu nehmen. Unter Benutzung dieser Gesichtspuncte wolle die königliche Regierung in der Sache weiter beschließen. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Im Aufträge: Keller. An die königliche Regierung zu N. ü. 4845. Von der gesetzlichen Verpflichtung der städtischen Communen zu den Kosten der öffentlichen jüdischen Schulen beizutragen wird hier völlig Umgang genommen. Bonn, 17. Mai. (Notizen.) Es ist nicht immer möglich, kleine, wenn auch interessante Vorfälle in der umfänglichen Beschreibung mitzutheilen, in welcher sie uns bekannt gegeben werden. Wir werden daher derartige Notizen unter dieser gemeinsamen Rubrik geben. — Aus Strehlen in Schlesien wird die Ueberfiedlung des Herrn vr. Joseph Samostz, praktischen Arztes, nach Breslau wahrhaft bedauert. Als städtischer Armenarzt, als Stadtverordneter, als Vorsteher der jüdischen Gemeinde hat er sich wesentliche Verdienste erworben. Als Zeichen der Anerkennung wurde ihm von den städtischen 'Behörden der Ehrenbürgerbrief, kalligraphisch vortrefflich ausgeführt, und von Seiten der Gemeinde ein werthvoller Silberkasten überreicht. — In Trier hielt der Oberrabbiner Kahn am Sabbath chol Hammoed eine eindrucksvolle Gedächtnißrede auf den verstorbenen Kosch. — Vor kurzem verabschiedete sich der Lehrer und Cantor Laubheim von der Gemeinde Solingen, wo er sechs Jahre trefflich gewirkt hatte. Die gesammte Gemeinde versammelte sich, um ihm ein herzliches Lebewohl zu sagen, und der Vorsteher überreichte ihm im Namen der Gemeinde eine werthvolle goldene Uhr, mit -einer passenden Inschrift versehen. Ein solches Verhältniß zwischen Gemeinde und Lehrer wünschten wir aller Orten anzutreffen.