Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1872)
- Date
- 1872-05-28
- Page
- Seite 427 (sequence 3)
- Language
- German
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Hause, der geachteter oder achtungswürdiger wäre als die Mitglieder jüdischen Glaubens? Die Frage ist nun aber, was ist zu thun? Das Beste, was die Mitglieder jüdischer Cvnfession Englands thun können, ist einen Appell an die öffentliche Meinung der civilisirten Welt zu machen. Es könnte eingewendet werden, was vermag die öffentliche Meinung? Ich antworte darauf mit den Worten Lord Palmerstons, um so bedeutungsvollere Worte, als Lord 'Palmerston, wie man behauptete, eine andere Politik vertrat: „Man könnte allerdings fragen, was sind Meinungen gegen Waffen? Meine Ansicht ist, daß Meinungen stärker als Waffen sind. Meinungen, wenn sie auf Wahrheit und Gerechtigkeit gegründet sind, müssen schließlich über die Bajonette der Infanterie, das Feuer der Artillerie, und die Angriffe der Cavallerie obsiegen." (Beifall.) Ich glaube, daß die öffentliche Meinung Europas zuletzt auch die ungerechten Gesetze und die verfolgungssüchtige Praxis Rumäniens besiegen wird. Würden die Juden Europa's an die christlichen Gewissen der Nationen appelliren, so würde darauf eine solche Antwort folgen, die nicht verfehlen könnte diejenigen, welche ihre 'Brüder so verfolgt haben, mit Entsetzen und Schrecken zu erfüllen. Jedenfalls hoffe ich, daß dieses Haus heute Abend unzweideutig beschließe, und daß es verstanden werden wird, wenn wir ein Betragen verwünschen, von welchem mit Lord Stanley gesagt werden kann: „obschon es die Juden sind, welche leiden, so sind es die Christen, die dadurch entehrt werden." tLebhafter Beifall.) Der Unterstaatssecretär im auswärtigen Amte, Lord Enfield, erging sich hierauf in Zustimmungen zu den Auslassungen der Vorredner und legte besonderes Gewicht darauf, daß die englische Regierung es war, welche die andern Schutzmächte zum Einschreiten aufforderte, ersuchte aber Herrn Goldsmid, auf die Vorlegung der desfallsigen Papiere jetzt noch nicht dringen zu wollen. Viele Redner ließen sich noch vernehmen und hoben besonders hervor, daß „diese Frage nicht als eine jüdische, sondern als tue der Menschheit" betrachtet werden müsse. Mt großer Energie sprach auch Herr Sergeant (Kronanwalt) Simon, unser Glaubensgenosse, der unter anderm die Freiheit und den Rechtsschutz betonte , welche die Juden als Unterthanen des türkischen Sultans genießen, wählend sie in einem von den christlichen Großmächten geschaffenen und geschützten Staate so unmenschlich behandelt werden. Ein bestimmtes Resultat hatte die Debatte allerdings nicht. Dem englischen Unterhause in dieser Angelegenheit nachzufolgen, ist also, wie wir bereits bemerken, der deutsche Reichstag bestimmt. Bis jetzt ist freilich, soweit wir wissen, der Antrag noch nicht eingebracht. Unterdeß aber war eine Petition der Synagogengemeinde zu Lyck bei dem Reichstage ein gegangen und wurde am 13. Mai von der Petitionscommission berathen, eine Petition, dahin gehend, das deutsche Reich möge seinen Einfluß geltend machen auf Beendigung der Judenverfolgung in Rumänien. Referent vr. von Bimsen stellt den Antrag, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen', unter Anerkennung derjenigen Schritte, welche seitens des Reichscanzlers bisher zum Schutze der seit Jahren in verschiedenen Theilen Rumäniens verfolgten Israeliten geschehen sind, und im Vertrauen, daß der Reichscanzler nichts unterlassen werde, was geeignet erscheint, die Würde und das Ansehen der fürstlichen Regierung zu kräftigen. — Der Correferent schlug vor, die Petition für ungeeignet' zur Erörterung im Plenum zu erklären, weil der Reichstag für die Angelegenheit nicht competent sei. — Der Vertreter der Reichsregierung . Geheimerrath Abeken erklärte etwa folgendes: Trotz des lebhaften Bedauerns wegen der Mißhandlung der Juden in Rumänien konnte die Reichsregierüng sich nicht für eine Einmischung in die inneren Verhältnisse entscheiden, besonders auch, da ihr kein Recht zu wahren oblag, denn es stand fest, daß kein einziger Angehöriger oder Schutzbefohlener des Reiches mißhandelt worden war, sondern meist Oestreicher. Es konnte sich nur um Geltendmachung von Humanitätsrücksichten handeln auf dem Wege internationaler Schritte und aus dem Gesichtspuncte der Theilnahme für Glaubensgenossen oder Nationalitätsangehörige, im weiteren Sinne von Angehörigen des deutschen Reiches. In diesem Sinne hat die Reichsregierung ihren Vertreter am 5. Februar durch eine Note instruirt. Eben so hat später, die Reichsregierung die Begnadigung der verurteilten Juden befürwortet, sie hat aber nur eine Milderung der Strafe erlangt. Es ist aber nicht Sache des deutschen Reiches, sich in innere Verhältnisse anderer Staaten einzumischen und eine Aenderung der inneren Gesetzgebung derselben zu verlangen. Insbesondere ist das vom Referenten vvrgeschlagene zweite Motiv durchaus unzulässig, da hierin eine bedenkliche Einmischung in die Verhältnisse 22*