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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-21 · Heft 21 (21.5.1872) · p. Seite 414

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 21 (21.5.1872)
Date
1872-05-21
Page
Seite 414 (sequence 10)
Language
German
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der'Garantiemächte, worin sie über das ihnen angethane Unrecht klagen und um permanenten Schutz der auswärtigen Mächte bitten. — Sir Moses Montestore geht nach Persien, um den Juden persönlich Hülfe zu bringen; er wird auch das verunglückte Antiochia besuchen. Donaufürstenthümer. . Bukarest, 6. Mai. Die Nachrichten von hier sind noch durchaus nicht sicher. Von einer Seite meldet man, daß die vier Juden von Fürst Karl begnadigt und in Freiheit gesetzt sind, und bemerkt dabei: „Der mitverurtheilte Rabbiner ist östreichischer Unter- Lhan, und den energischen Vorstellungen der östreichischungarischen Regierung ist es vorzugsweise zu danken, daß die armen Märtyrer rumänischer Schmachjustiz nicht länger die unverdiente Criminalstrafe erdulden." - Von der anderen Seite wird gemeldet: „Fürst Karl hat zwei der verurtheilten Juden begnadigt, drei anderen die Strafe gemildert." (Was wir hiervon denken sollen, können wir nicht sagen. Die Ueberzeugung, daß die sämmtlichen verurtheilten Juden unschuldig sind, steht unerschütterlich fest , denn der rumänische Oberstaatsanwalt hat es selbst erwiesen,' indem er sie erstlich aus der Untersuchungshaft mit völliger Schuldloserklärung entließ, und dann bei dem Geschworenengerichte selbst auf ihre Freisprechung antrug. Es läßt sich also gar nicht absehen, warum zwei begnadigt und zweien die Strafe nur gemildert worden sein soll. Heißt dies nicht dennoch eine Schuldhaftigkeit dieser beiden letzteren anerkennen? Wir vermögen es uns nur dadurch zu erklären, daß die Regierung des Fürsten Karl zu schwach ist oder sich zu schwach fühlt, um stricte das Verbrechen der Geschworenen zu Buzeu anzuerkennen und auszugleichen; die beiden begnadigten sind wahrscheinlich östreichische Unterthanen, die frei zu lassen das energische Einschreiten Oestreichs nothwendig machte und dem verblendeten Volke gegenüber entschuldigt, während man den beiden anderen die Strafe nur wildert, um das Land nicht zu sehr vor den Kopf zu stoßen. Von einem wirklichen Gerechtigkeitsgefühl der Regierung ist allerdings hierin nichts zu finden.) Uebrigens ist es bemerkenswerth, daß außer der „rumänischen Post" und dev „Presse" alle rumänischen Blätter sich für die Geschworenen von Buzeu aussprechen , und zwar in heftigster Weise. Man lese nur folgende Aeußerung des „Poporul": „Ist die Jury zu tadeln, daß sie die Christen freigesprochen hat? Ist es denn nicht wahr, daß der Angriff von Seiten der Juden ausging? Ist es nicht wahr, daß die in Ismail begangene That kein einfacher Diebstahl, sondern eine frevelhafte Entheiligung der christlichen Religion ist? Warum werden also die- Herren Consuln so ungehalten? Das Volk von Ismail hat in „gerechter sittlicher Empörung gehandelt", als es gegen die Juden einschritt. Wir geben unsere volle Zustimmung zu dem Verbiete der Jury zu Buzeu. Wir wollen damit der Rebellion, der Barbarei und den religiösen Verfolgungen durchaus nicht das Wort sprechen. (!) Gibt es eine größere Rebellion, als die herrschende Religion zu entheiligen? Gibt es eine größere Barbarei, eine größere religiöse Verfolgung, als der ismailer Diebstahl? Kein Christ hat noch eine Synagoge so geschändet. Die religiöse Verfolgung geht also von den Juden aus!" Jede Zeile hiervon ist eine Lüge oder eine Verdrehung der Wahrheit. Ein Land, in welchem schon so viele Synagogen nicht bestohlen, sondern geplündert, nicht entweiht, sondern zerstört, die Gesetzesrollen zerrissen und ihr Material zum niedrigsten Gebrauche verwendet wurde, ein Land, in welchem man das Gegentheil behauptet, das'kann nur Rumänien sein. Bukarest, 7. Mai. Die heutige Nummer der „Rum. Post" enthält folgendes: Karl I. Von Gottes Gnaden und durch den Willen des Volkes, Fürst der Rumänen.j Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Heil; Infolge des Rapportes unseres Ministers Staatssecretärs am Departement der Justiz, Nr. 5,300; In Anbetracht der Uns unterbreiteten Empfehlung; Kraft der Uns durch den Art. 93, Abschn. V. der Constitution, eingeräumten Prärogative; Haben Wir verordnet und verordnen Wir: Art. I. Wir begnadigen David Goldschläger und Rabbiner Alter Brandes von der Gefängnißstrafe, zu der sie von demSchwurgerichtshof'e zu. Buzeu, durch die Sentenz Nr. 9,1872, verurtheilt sind. Art.ll. Wir verwandeln die Zuchthausstrafe; zu der Israel Vaißmann, Abraham

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