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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-21 · Heft 21 (21.5.1872) · p. Seite 412

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 21 (21.5.1872)
Date
1872-05-21
Page
Seite 412 (sequence 8)
Language
German
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stmter des Donaukreifes, wie in sechs Gemeinden den vierten Theil der israelitischen Landesbevölkerung repräfentiren, haben sich am,21. April d. I. in Ulm versammelt, um eine Collectiverklärung über den neuen Entwurf abzugeben. Es waren 25 Vertreter, darunter 4 Rabbiner anwesend. Zu gleichem Zwecke tagte am 14. April eine Versammlung in Heilbronn, die fast gleichmäßige Beschlüsse wie die ulmer faßte. „Wir sehen hier natürlich davon ab, den ganzen Entwurf zu besprechen; aber den Cardinalpunct desselben, die Gemeindeangehörigkeit, müssen wir doch Hervorheben, 'weil von seiner Fassung der ganze Bestand der israelitischen Gemeindeverfassung abhängt. * ... „Der § 9 lautet: „Die Kirchengemeindeangehörigkeit wird durch den Wohnsitz der Art bestimmt, daß jeder der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörige Inländer von selbst Mitglied der am Orte seines Wohnsitzes bestehenden Kirchengemeinde ist rc." , „Aber die Praxis hat gelehrt, dH-die Behörde jedem einzelnen Israeliten es überläßt, zu erklären, ob er als der „israelit. Religionsgemeinschaft angehörig" sich betrachte oder nicht. So ist dem Disfidententhum Thür und Thor geöffnet. Wir kennen Fälle, wo ein Israelit die Cultsteuer in seiner Heimathgemeinde nicht mehr bezahlen wollte und erklärte, er stehe nicht auf dem religiösen Standpuncte seiner früheren Glaubensgenossen, und wurde von der höchsten Instanz von jeder Verbindlichkeit freigesprochen. Ein. anderer entzog sein Kind dem Religionsunterricht der öffentlichen Schule, es kam zur Klage, der Vater erklärte sich mit den Lehren des bestehenden Judenthuws nicht einverstanden und der Entscheid erfolgte, das Kind sei vom Religionsunterrichte dispensirt. Ja der § 23 Zfs. 9 spricht selbst von „einer dissentirenden Minderheit in der Gemeinde" und räumt dieser die Mitbenützung der Synagoge ein. Unter solchen Umständen ist der ganze Entwurf überflüssig, dann lasse man die jüdische Kirche ihren Auflösungsproceß ohne Gevatterschaft des Staates machen, dazu bedarf man keines kostspieligen Apparates. Die Gewissensfreiheit ist nicht so aufzufassen, daß es jedem Individuum freistehen kann aÄ.Keligionsstifter sich zu geriren; der eine aus INdifstrentismus, der andere aus Sparsamkeit, weil er die Cultkosten scheut, der dritte aus Hyperorthodoxismus, Heil. die eingesührte Orgel beim Gottesdienst ihm em.Gräuelistunder den Gott Israels wie früher in der „Indenschul" lobpreisen möchte. Beim, .neugegründeten deutsch - israelitischen Gemeindetag in Leipzig, dem 113: der größten Gemeinden Deutschlands angehören, wurden Statuten entworfen , und eben die Gemeindeangehörigkett gab Stoff zu aufklärenden Debatten und einstimmigen Beschlüssen. Bei dieser Gelegenheit haben sich zwei anerkannte Autoritäten, vr. Philippson und Professor Dr. Lazarus, in gleichem Sinne über das Gemeindeverfassungswesen ausgesprochen. „Wenn wir daher den einheitlichen Gemeindeverband festgestellt wissen, so können wir den Entwurf ganz oder mit unwesentlichen Modificationen annehmen; aber ohne Sicherung des Gemeindeverbandes, mit den offenen Hinterthüren demselben aus Indifferenz, Zelotismus oder Geiz entschlüpfen zu können, ist das ganze Statut überflüssig." Oels, 6. Mai. (Privatwitth.) Bei der am 1. Mai Hierselbst stattgehabten Neuwahl eines Stadtverordnetenvorstehers ist ein Vorsteher der hiesigen israelitischen. Gemeinde, Herr. vr. w6ü. Reich, welcher während des jüngsten Krieges mit dem bairischen Verdienstorden decorirt wurde, gewählt worden. Oesterreichtschungarische Monarchie. Lemberg, 28. April. (Privatm.). Am 19. April verschied hier im 41. Jahre seines Alters Dr. Hermann Frenkl, Landesadvocat, Abgeordneter der Stadt Lemberg am 'galizischen Landtage, Geweinderath und Vorsteher der israelitischen Cultusgemeinde der Stadt Lemberg. Sein Verlust bleibt sowohl für seine zahlreiche Familie und seine Anverwandten, welche letzteren er durch viele Jahre reichlich und ausgiebig unterstützte, als auch für die Stadt Lemberg ein fühlbarer und schmerzlicher. Der Verstorbene genoß die allgemeine Achtung und das größte Zutrauen seiner' Mitbürger, und der Ruf seiner Biederkeit reichte weit über die Gränzen Galiziens. \ Nie haben sich Armuth und Noth an ihn gewendet, ohne Unterstützung und Hilfe zu erlangen; auch

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