Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1872)
- Date
- 1872-05-21
- Page
- Seite 411 (sequence 7)
- Language
- German
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vermehrt, allwälig bis 800 Thlr. wächst. Nach demselben Modus sind kuch die Gehälter der an jener Schule angeftellten Literaten von 500 bis 900 Thlr. bemessen. Die bisherigen Lehrer erhalten ihr Gchalt nach Berhältniß ihrer Dienstjahre, und zwar so, als ob sie die jetzt beschlossene Progression bereits durchgewacht hätten. Auö Würtemberg, 6. Mai. Der Kampf, der gegenwärtig im hiesigen Lande um die jüdische Gemeindeverfassung geführt wird, ist auch für andere Staaten von Wichtigkeit, und so müssen wir öfter ihn und seinen Verlauf berücksichtigen. Wir geben daher hier die Hauptstellen eines Artikels der „Stuttgarter Zeitung" vom 5. Mai wieder, der die Hauptfragen gut tangirt. „Die Verfassung des israelitischen Kirchenwesens in Würtemberg stand bis jetzt einzig in ihrer Art da. Eine Centralstelle, die israelitische Oberkirchenbehörde, ordnete die Cultangelegenheiten, den Religionsunterricht, kurz alles, was in den Ressort eines Consistoriums gehört. Die Bildung der Rabbiner war ähnlich wie Lei den christlichen Theologen, nur daß die specifisch jüdische Theologie noch besonders gepflegt wurde. Ein Centtalkirchenfonds von. nahezu 70,000 fl. wurde gesammelt, und dabei wurden noch Beiträge zu Rabbi- ^naten, Lehrer- und Vorsängerbesoldungen geleistet, Unterstützungen an Studirende, Künstler und Handwerker verliehen, das Schulwesen gefördert und gemeinnützige Anstalten unterstützt. Wir wollen durchaus nicht als Panegyrist der israelitischen Oberkirchen- Lehörde. Weihrauch streuen'; aber das muß anerkennend constatirt werden, daß die Verfassung der würtembergischen israelitischen Cultgenossenschaft in allen anderen Darstellungen der jüdischen Geschichte gerühmt Wird. Die Ausübung des religiösen Cultus war einheitlich. Die Synagogenordnung, welche die israelitische Oberkirchenbehörde einführte, war von orthodoxen Rabbinern approbirt und schloß sich dem Herkommen so an, daß dadurch niemand in seinem Gewissen beengt, noch weniger gekränkt wurde. Seit fast 40 Jahren war man mit den bestehenden Einrichtungen zufrieden, nur ein Bruchtheil im Norden des Landes bildete den Schmollwinkel und beklagte sich über Vergewaltigung und Gewissenszwang in seinen orthodoxen Anschauungen. „Ein anderer Umstand, die Erhebung der Landescultsteuer, erregte Unzufriedenheit bei der Mehrzahl der Israeliten. Die sogenannte Personalsteuer war das umgewandelte Schützgeld aus der Feudalzeit. König Wilhelm verzichtete auf dieses Judenschutzgeld zu Gunsten der Begründung einer israelitischen Centralkirchencasse, und so bezahlt jeder selbstständige Israelit, wenn er nicht wegen Armuth befreit ist, jährlich 6 fl. an die Landescentralkirchencasse. Der geschichtliche Ursprung der Steuer und der Modus derselben als Kopfgeld hat etwas odioses, und darum wünschte man allgemein eine andere gesetzlich angeordnete Cultsteuer. Ein weiterer Grund zur Unzufriedenheit wurde die Anordnung über die Ortscultsteuer. Jeder Israelit hat an seinem Wohnsitze, wenn er dort bürgerlich ist, die ganze, wenn er nur Beisitzer ist, die Hälfte der örtlichen Cultsteuer zu entrichten, die andere Hälfte an die frühere Heimathgemeinde. Die Stadtgemeinden, die rapid durch' den Zuzug vom Lande an Bevölkerung zunehmen, verlangen die ganze Steuer, während die Heimathgemeinden, die durch die Entvölkerung kaum mehr ihre Cult- und Schulkosten aufbringen können, die halbe Steuerquote der weggezogenen beanspruchen. „Wie in den anderen Kirchen römische und protestantische Infallibilisten den confessionellen Frieden gelockert haben, so sind auch unter den Juden unfehlbare entstanden, welche die lebendige Fortbildung des Judenthums hemmen und das Formenwesen der Tradition stabil machen wollen; ihr Organ ist der „Mainzer Israelit." Diese Richtung kämpft ebenfalls mit Anathem und Ketzergericht gegen alle diejenigen, die sich nicht vollständig ihren Postulaten unterwerfen. Mit diesen Zeloten haben, wie anderwärts in xoMvis, die politisch und religiös indifferenten ein Cartell geschlossen, und sind mit Sack und Pack in Feindeslager übergetteten, um dem Nihilismus eine Gasse zu machen. „Die israelitische Oberkirchenbehörde steht nun zwischen beiden extremen Parteien und hat die Mehrzahl der Israeliten des Landes für sich. Im December 1869 hat das königliche Cultusministerium den Entwurf eines neuen Verfassungsstatuts der israelitischen Kirche Würtembergs freigewählten Delegirten vorgelegt; derselbe wurde eingehend unter heftigen Debatten durchberathen. -Dieser Entwurf, nach jener Berathung umgestaltet, wurde an sämmtliche Kirchenvorsteherämter des Landes hinaus gegeben, damit' sie sich über die Annehmbarkeit desselben äußern. Die Kirchenvorsteher-