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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-14 · Heft 20 (14.5.1872) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 20 (14.5.1872)
Date
1872-05-14
Page
Seite 392 (sequence 8)
Language
German
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die Ausgaben auf 671 Thlr., durch den Ueberschuß wurde der Vermögensfonds vermehrt, der gegenwärtig 2325 Thlr. beträgt. Verliehen wurden sechs Jahresstipendien von 50 bis 80 Thlrn, vier halbjährige Stipendien von 20 bis 35 Thlrn., acht Subventionen von 10 bis 35 Thlrn. Unter den Subvenirten waren zwei Zöglinge der israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Berlin; ein dritter des Schulamtes Beflissener soll jetzt im israelitischen Lehrerseminar in Hannover untergebracht werden. — In diesen Tagen wurde auch der sechste Bericht über die Religionsschnle der hiesigen Synagogengemeinde ausgetheilt. Es wurde dieselbe von 218 Zöglingen besucht. ,Dem Schulberichte voran geht ein anderer, welchen wir vielen weitläufigen Abhandlungen, mit denen Schulprogramme eingeleitet zu werden Pflegen, vorziehen; nämlich der zweite Bericht des „Bekleidungsvereines für arme Zöglinge der Religionsschule," welcher 1869 begründet wurde. Dieser Verein nahm 252 Thlr. ein und gab 261 Thlr. aus. Fürth, im April. (Privatmitth.) In der hiesigen Gemeinde wurde schon lange, wiefast überall, das Bedürfniß gefühlt, dem von Geschlecht zu Geschlecht sich fortpflanzenden und vermehrenden Bettel nachdrücklich entgegenzutreten. Die Nachtheile dieser Un- ' sitte zu schildern, kann ich mich wohl überhoben be- ' trachten, nachdem dies schon so oft geschehen ist. Es bildete sich deshalb hier ein Verein, um den Durchpassirenden eine Unterstützung zu reichen, hingegen die Bettelei von Haus zu Haus zu verbieten. Dieser Verein hatte sich des besten Erfolges zu erfreuen, ohne jedoch das Nebel mit der Wurzel ausrotten zu können. Der Vorstand ging daher noch einen Schritt weiter, wie das folgende Circular am besten selbst darlegt, so daß ich nur hinzufügen will, wie der Verein nach Erlaß desselben durch Beitritt andrer Gemeindemitglieder gewachsen ist und seine Mittel sich dadurch um 500 fl. jährlich vermehrt haben. — Das Circular lautet: „Aus Nummer 46 des hiesigen Tageblattes werden die verehrlichen Vereinsglieder ersehen haben, daß der ~ Vorstand des Vereins bei dem Stadtmagistrate Hierselbst um Mitwirkung der Polizei zur Abschaffung oder doch möglichsten Verhinderung der großen Belästigung der israelitischen Einwohner durch immer mehr überhand nehmenden Hausbettel seitens russisch-polnischer Israeliten nachgesucht, und daß diese Behörde dem Gesuche in der magistratischen Sitzung vom 22. l. M. auch stattgegeben hat. „Hiernach wird bei der jedesmaligen Gabenvertheilung im israelitischen Hospitale ein Polizeidiener anwesend sein,, um von den unterstützten Individuen Kenntniß zu erhalten zum^Behufe specieller Ueberwachung derselben. „Die Pässe der Unterstützten werden von dem Vertheilungscommiffar mit einem blauen Stempel versehen werden, zum Zeichen, daß der Betreffende von dem Vereine bereits Unterstützung erhalten habe; die Polizeimannschaft erhält ein Berzerchniß der Unterstützten an jedem Vertheilungstage; sie wacht darüber, daß die Unterstützten am Tage nach der Unterstützung die Stadt verlassen, beziehungsweise, wenn dieser Tag ein Sabbath oder sonstiger hoher jüdischer Feiertag ist, am Sonntage oder dem nächsten jüdischen Werktage nach dem Feste, und erhält für ihre Bemühungen eine Gesammtremuneration' von jährlich 80 fl. aus den Vereinsmitteln. ■., . „Wenn nun auch diese Maßregeln dem Hausbettel seitens der betreffenden Claffe von Durchreisenden nicht wenig steuern werden, so läßt sich doch dem Uebel nur dann vollständig abhelfen, wenn die Vereinsglieder auch ihrerseits Mitwirken, indem sie die zudringlichen Hausbettler abweisen. „Da die Vereinsglieder durch ihre Beiträge zur Linderung der Noth der fraglichen Armenclasse schon nach Kräften beitragen, so kann in der Zurückweisung dieses lästigen Bettels um so minder eine Härte gefunden werden, als dem Wohlthätigkeitssinne der Vereinsglieder keine Schranke gesetzt ist, und wenn dieselben ihre Beiträge erhöhen, der Vorstand mit Freude Veranlassung nehmen wird, auch , die Unterstützungsbeiträge in dem bisherigen Verhältnisse zu erhöhen. „Dabei trifft nach einer getroffenen - polizeilichen Maßregel die Unterstützer des läsügen Hausbettels noch die Unannehmlichkeit, bei der strafgerichtlichen Abwandlung der ergriffenen Bettler Zeugniß unter Verhandgelübdung vor der Behörde ablegen zu müssen, welcher Unannehmlichkeit dieselben nur durch Verweigerung der Uebung eines falschen Mitleids entgehen können. „Der Vorstand gibt sich nach alle dem der Hoffnung hin, daß die bisherigen Vereinsglieder einem Vereine,, der so viel gutes gewirkt hat und fortwährend wirkt , ferner treu anhängen, auch keine Gelegenheit versäumen werden, bemittelte hiesige Glaubensgenossen

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