Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1872)
- Date
- 1872-05-14
- Page
- Seite 391 (sequence 7)
- Language
- German
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Ulm, den 23. Aprill Am Sonntag dem 1. d. M. versammelten sich Hier die Vertreter der Rabbinate und Ki-'rche n v o rstehe r ä m ter des Donaukreifes, um den vom königlichen Culiusminifterium Herausgegebenen „Vorläufigen Entwurf eines Verfassungsstatuts für die israelitische Kirche" zu berathen und eine Collectiverklärung darüber an die israelitische Oberkirchenbehörde abzugeben. Sämmtliche israelitische Gemeinden des Donaukreises, die den 4. Theil der israelitischen Landesbevölkerung ausmachen, waren durch 25 Vorsteher, worunter 4 Rabbiner und 3 Vorsängervertreten. Der Entwurf nimmt in Betracht: 1) die fortdauernde Anerkennung der israelittschen Kirche in ihrer Eigenschaft" als öffentliche Corporation rc.; 2) die rechtliche Stellung der Oberkirchenbehörde; 3) die Ernennung und Entlassung der Rabbiner; 4) die Abänderung der bestehenden Kirchengemeinde- und Rabbinatsbezirkseintheilung; 6) Aufhebung der Personalsteuer; 7) die Strafgewalt der Kirchenvorsteherämter. Die Versammlung wählte den Herrn Oberjustizprocurator Heß zu ihrem Vorsitzenden. § 9 des Statuts wurde zuerst in Berathung genommen und einstimmig die Fassung beschlossen: „Die Kirchengemeindeangehörigkeil wird durch den Wohnsitz der Art bestimmt, daß jeder im Lande wohnende Israelit von selbst Mitglied der am Orte seines Wohnsitzes bestehenden Kirchengemeinde ist." In der sogenannten Domicilantenfrage gingen die Vertreter der Städte Göppingen und Ulm mit denen der vier übrigen vier Gemeinden nicht einig; erstere wollen, daß die Domicilanten den ganzen Steuerbetrag am Wohnsitze bezahlen, während die übrigen den siebenjährigen Uebergangsmodus des Statuts aufrecht erhalten wissen wollen. Bei § 34 wurde, vom Statut abweichend, vorgeschlagen, daß die Mitglieder des engern Raths der Oberkirchenbehörde vom König auf 6 Jahre, nicht ständig ernannt werden. Der weitere Rath soll aus 12 Laien und drei Rabbinern von den Israeliten des Landes gewählt bestehen. Sonst war keine wesentliche Abänderung des Entwurfs beantragt. Das Protokoll der Versammlung wird allen israelittschen Kirchenvorsteherämtern des Landes zugestellt werden. Zur Orientirung werden wir das Protokoll auch in diesen Spälten veröffentlichen. — Die erste Arbeit des neu ernannten Regierungsassessors Bictor Steiner wird wohl das Referat über die einzelnen Aeußerungen der Kirchenvorsteherämter betreffs des neuen Berfassungsstatuts sein. Er wird gewiß zwischen den beiden extremen Parteien, den Hyperorthodoxen und den Indifferenten, die ein Cartell zur Auflösung des Gesammtverbandes der Israeliten des Landes, zur Aufhebung der israelittschen Oberkirchenbehörde und zur völligen Anarchie in Cultsachen geschlossen haben, Stellung nehmen und den weifen Erfahrungen des Herrn Präsidenten von Schmidt folgen, der auch-als Präsident des katholischen Kirchenraths den goldnen Mittelweg zwischen den Extremen gefunden und unsrem engeren Vaterlande den konfessionellen Frieden bewahrt hat. Königsberg, im April. (Privatmitth.) Der hier domicilirende „israelitische Studienverein für Ost- und Westpreußen" hat seinen dritten Jahresbericht (für 1871) veröffentlicht. Wir heben aus demselben folgende Stelle hervor: „Was die eine Seite unserer Thätigkeit, die Unterstützung Studirender anlangt, so dürfen wir hier ausdrücklich constatiren, baß uns kein einziger Fall bekannt geworden ist, in welchem ein unserer Provinz angehörender Stipendiat des Vereins sich an die Privatwohlthätigkeit zu wenden genöthigt gewesen wäre, und so ist, was wir bei Begründung unseres Vereins vornehmlich in das Auge gefaßt haben, einer sowohl das Publicum belästigenden als auch den Studirenden selbst demüthigenden Situation durch unsere Bemühungen ein Ende gemacht. Außer den unseren Stipendiaten, nach Maßgabe ihrer Würdigkeit und ihrer sonstigen Beneficien zu bemessenden, bewilligten regelmäßigen Stipendien und außergewöhnlichen Subventionen haben wir den Gesammtbetrag der Zwischenexamina in jedem einzelnen Falle bestritten und zu den von mehreren Stipendiaten abgelegten Schlußexamen und Promotionen erhebliche Zuschüsse bewilligt. „Zu dem auf Kosten des Vereins seit drei Jahren sich ausbildenden Lehramtspräparanden ist im Laufe dieses Jahres ein zweiter gleich strebsamer Seminarist getreten, und wird in diesen Tagen ein dritter Knabe auf unsere Kosten das Lehrerseminar zu Hannover beziehen." Hieran knüpft sich eine dringende Mahnung zum Beitritte ent diejenigen Gemeinden der Provinz, welche sich dem Vereine noch nicht angeschlossen haben , und deren sind nicht wenige, da von diesen circa einhundert Gemeinden nur 32 in der Liste des Vereins vertreten sind. Die Einnahmen beliefen sich auf 1299 Thaler,