Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1872)
- Date
- 1872-05-07
- Page
- Seite 383 (sequence 19)
- Language
- German
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ficherheit aufgehoben und das Menschenrecht mit Füßen getreten werde. DaS moderne Völkerrecht hat Satzungen gegen den Sklavenhandel; es wird sich vielleicht in nicht langer Zeit der chinesischen Kuli's annehmen, und eS sollte europäische Bürger, Träger und Vertreter einer höheren Cultur und des großen Verkehrs inmitten Europas un- Leschützt lassen! DaS Völkerrecht proclamirt die Freiheit der Flußschissfahrt und hält sie aufrecht; die Großmächte würden nicht dulden, daß die untere Donau von den rumänischen Patrioten abgesperrt wird. Aber daß der humane Verkehr auf derselben unmöglich gemacht wird, das haben sie bisher geduldet. Der Fürst deS Landes ist ein naher Verwandter des deutschen Kaiserhauses; auch ihm gilt der Schutz, den wir für Humanität und Gesittung,. für die Ausbildung der Rechtszustände und der Rechtssicherheit beanspruchen. Das Princip der Nichtintervention kann keinenfalls dagegen angerufen werden,' denn der Staat selbst steht unter garantirenben Schutzmächten, und außerdem findet dieser internationale Grundsatz eine berechtigte Anwendbarkeit nur für denjenigen Staat, welcher im Innern selber Gerechtigkeit zu verwalten und zu üben versteht, und welcher die fremden, wie seine Bürger, in ihren Rechten zu beschützen vermag. „Mit identischen und Collectivnvten ist, wie die Erfahrung beweist, dort nicht durchzudringen; ein gesetzlicher Zustand muß erzwungen werden. Und dazu giebt eS nur ein Mittel, für welches die Analogie in der preußischen Gesetzgebung zu finden ist: die Gemeinden müssen verantwortlich gemacht werden für den Schaden, welchen Emeuten und sonstige derartige Skandale den einzelnen zufügen. Dann wird die Indolenz der ruhigen Bürger, die sträfliche Connivenz der Polizeibehörden bald ihr Ende erreicht haben, das Parteigetriebe wird verhaßt und gefürchtet werden. Freilich wendet man gegen die^ fen Vorschlag ein, daß es immerhin noch der schlechten Justiz frei stehen würde, keinen Schaden zu erkennen. Indessen liegt dann doch die Sache anders und zwar einfacher: offenkundige Thatsachen, Aufstänve, Mord, Brand und Maffenplünderungen lassen sich nicht abläugnen. Die fremden Consuln sind dann glaubwürdige Augenzeugen, sie können und müssen dann für die Bedrängten und Unterdrückten bestimmte Geldforderungen formuliren. Und die Justiz, ja die Regierung würde erft ad absurdum geführt und dann zu großen Entschädigungssummen verurtheilt. Für den wahrscheinlichen - Erfolg einer solchen Maßregel spricht schon die große Angst, welche der betreffende Vorschlag den maßgebenden Kreisen eingeflößt zu haben scheint. Dasselbe Mittel wurde früher einmal, unter dem Hospodarat Sürbey's, mit Glück gegen die zahlreichen Räuberbanden angewendet, welche auch in diesem Culturstaate, so gut wie in Griechenland und Calabrien, zu den nationalen Eigentümlichkeiten gehörten; es ist also der rumänischen Jurisprudenz nicht fremd. Wirklich hat auch der Ministerpräsident Katargiu, sobald er von dem- Plane hörte, die eommunale Verantwortlichkeit durch die Diplomatie beantragen zu lassen, alsbald das beschwichtigende Versprechen gegeben, die Aufnahme eines-solchen Paragraphen in das Communalgesetz zu beantragen. Wenn es dazu kommt, wird es an perfiden Amendements und allen möglichen VerclausulirungSverfuchen nicht fehlen, die um so gefährlicher find, alS die rumänische Gemeinde eine weitgehende Autonomie genießt. Dann wird es immer noch Sache der europäischen Diplomatie bleiben, die ehrliche Ausführung des Princips zu überwachen." In einer Anmerkung fügt Herr Oppenheim hinzu: „Während des Drucks dieses Artikels geht uns die Nachricht zu, daß der Rabbiner von Ismail nebst drei anderen Juden von .dem Geschwornengericht der Kirchenschändung und des Kirchenraubes schuldig befunden und zu drei Jahren Gesängniß verurtheilt worden sind. Dieses himmelschreiende Berdict wird, wie man an Ort und Stelle allgemein erwartet, zu neuen Judenhetzen ermuntern. Das sind Zustände, neben denen die pariser Commune ehrlich erscheint. Solche Länder, in welchen ein unabhängiger Richterstand noch zu den mythischen Vorstellungen gehört, — was für Geschworne können sie haben, zumal wenn die Volksleidenschaften und Borurtheile künstlich aufgestachelt sind! —" Unsere Leser werden sich vielleicht erinnern, daß wir denselben Vorschlag schon vor Jahren gegen die rumänischen Judenverfolgungen aussprachen. Aber wir legen seit den jüngsten Vorgängen ihm nicht mehr denselben Werth bei, und vielleicht auch Herr Oppenheim nicht mehr, seitdem das Verbiet jenes rumänischen Schwurgerichts bekannt geworden ist. Denn gesetzt, die rumänischen Kammern entschlössen sich zu einem solchen Paragraphen, was wir noch bezweifeln, was würde in einem solchen Staate eine derartige Bestimmung des Gesetzes bewirken? Könnte der gedachten Berurtheilung der Juden gegenüber eine Vermögensentschädigung gefordert werden? Wodurch will man selbst eine verurtheilte Gemeinde zur Entschädigung zwingen, wo die Schwäche der Regierung sich so tatsächlich erweist? Wo alles gegen die unglücklichen Juden verbunden ist, wie kann da irgend ein Ersatz erhofft werden, welcher dermaßen auf die Mssethäter drücke, daß sie mit ihren Unthäten aufhörten? Nein, hier Hilst kein Buchstabe des Gesetzes, sondern nur ein faktisches Einschreiten der Großmächte. Wenn sich diese hierzu nicht entschließen, ist alles vergebens. Vermischtes. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß die beiden hervorragendsten Führer in "der Arbeiter- oder soeialistischen Bewegung jüngsten Datums Juden waren, und obschon , wie unsere Leser wissen , wir entschiedene Gegner der Art-und Weise dieser Bewegung sind, so-