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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-07 · Heft 19 (7.5.1872) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 19 (7.5.1872)
Date
1872-05-07
Page
Seite 376 (sequence 12)
Language
German
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bringe. — Sie erscheinen" dann wieder in dem GerichtSsaale, und der Obmann beantwortet folgende an sie gestellte Fragen : 1) Ob Silbermann des Einbruchsdiebstahls und der Kirchenschändung schuldig sei, und 2) ob Preißmann, Vaißman, Haim David, D. Goldschläger und Rabbiner Brandes schuldig seien, den Dieb durch Versprechungen zum Diebstahl ermuntert, und die gestohlenen Gegenstände als Hehler verborgen zu haben — mit einem kräftigen „Ja." Nicht einmal Milderungsgründe werden zugegeben. Ein Schrei der Ueberraschung entschlüpft dem Munde aller anwesenden; Empörung malt sich auf dem Gesichte vieler. Der bestürzte Gerichtshof ist gezwungen die Strafe auszumessen; sechs Jahre schwere Kerkerstrafe ist das Maximum für das in Frage stehende Verbrechen, drei Jahre das Minimum. Er verurtheilt demnach Silbermann zu fünf, die übrigen zu drei Jahren, alle zusammen zu einer Entschädigung von 35 Ducaten an den ismailer Priester, den Eigenthümer des gestohlenen Geldes, der gekommen war um dem Processe beizuwohnen, und durch seinen Vertheidiger, Herrn Kapitanesko, vor dem Gerichtshöfe behaupten ließ, daß der Diebstahl nicht aus Bereicherungslust begangen wurde, sondern in der Absicht, die christliche Religion zu verhöhnen und zu schänden. Der Spruch des Schwurgerichtes hat seine volle gesetzliche Geltung. Das Jnfamirende der Strafe wird aber die Opfer derselben nicht treffen; moralisch haftet dem Verdicte die völlige Nichtigkeit' an. Die Welt wird die Infamie auf die Urtheilsfäller zurückfallen lassen. Der Regierung liegt jetzt eine heilige Pflicht ob; sie muß Se. Hoheit den Fürsten veranlassen von seiner Prärogative Gebrauch zu machen und den unglücklichen völlige Begnadigung zu gewähren, um dadurch die Solidarität mit dem buzeuer Areopag abzuschütteln. Denn wir dürfen uns nicht täuschen: das civilisirte 'Europa wird die Gesammtheit des rumänischen Volkes für diese himmelschreiende Verhöhnung alles Rechts verantwortlich machen; es wird dagegen energischen Protest einlegen, und sich 'nicht mit' momentaner Abhilfe zufrieden geben, sondern radikale Ausrottung des Nebels verlangen. •'- Jetzt gelten keine Ausflüchte mehr! Wenn klare und greifbare Unschuld dem überwiesenen Verbrechen gleich verdammt wird, dann wird die Gerechtigkeit zur Farce, und tat: Staat'' 'droht! aus; ällerd seinen Fügen zu gehen. Man hat bis jetzt stets Vorwände gehabt; so oft Unruhen ausgebrochen sind, hieß es, das haben nicht Rumänen gethan, sondern Fremde, die Rumänen schütteln alle Verantwortung von sich --- nun aber ist es sonnenklar, der schreiend ungerechte Verdammungsspruch ist von Landeskindern gefällt worden, das waren keine Fremden mehr. Am 17. April hat dasselbe Schwurgericht zu Buzeü sämmtliche Angeklagte vonVilkov, 29 an der Zahl, welche die dortigen Israeliten schwer gemißhandelt und deren Häuser geplündert hatten, vollständig freiges p r o ch e n. Desselbigen gleichen wurden am 18. alle Subjette, welche die Judenhetze zu Kahul in Scene gesetzt hatten, durch den Spruch der Geschworenen für unschuldig erklärt. An eben diesem Tage aber haben die Generalconsuln von Deutschland, Oestreich- Ungarn, Großbritannien, Italien, Frankreich, Griechenland und Nordamerika (der von Rußland hat sich nicht daran betheiligt) zu Bukarest folgende Collettivnote an die rumänische Regierung gerichtet: Die Unterzeichneten halten es.für ihre Pflicht, gemeinschaftlich und in der formellsten Weise der fürstlichen Regierung die wörtlichen Bemerkungen in Bezug auf die israelische Frage zu wiederholen, welche derselben vorzulegen die Mehrzahl von ihren Regierungen beauftragt worden sind. Sie können in erster Linie nicht umhin, ihr Erstaunen darüber auszudrücken, daß das Ergebniß der Untersuchung, welche vor mehr als zwei Jahren in dem rumänischen Bessarabien angeordnet worden ist, ihnen noch nicht mitgetheilt wurde, trotz der in der Note des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 7./19. Februar enthaltenen Zusicherung. Sie haben außerdem mit großem Bedauern erfahren, daß der Assisenhof in Buzeu, nachdem er mehrere Israeliten, in Bezug auf welche das öffentliche Ministerium selbst die Klage fallen ließ, zu strengen Strafen verurtheilt, alle die Individuen freigesprochen hat, welche angeklagt waren, Cxcesse und die schwersten Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung von Vilkov begangen zu haben. Die Unterzeichneten sehen in diesem zweifachen Urtheilsspruche ein Anzeichen der Gefahren, welchen die Israeliten in Rumänien aüsgesetzt bleiben und deren' Dringlichkeit beiHerannahen

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