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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-07 · Heft 19 (7.5.1872) · p. Seite 372

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 19 (7.5.1872)
Date
1872-05-07
Page
Seite 372 (sequence 8)
Language
German
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Charakter. Deshalb erzähle ich der Welt davon, damit ganz Israel solches höre und nicht mehr frevle an seinem Lehrerstande. Gehöt hin, Ihr Lehre^ gehet hin , Ihr Gemeinden , und thuet ein Gleiches. Ich habe Ihnen den Lehrer Marx genannt, neben ihm verdient-in der Gemeinde auch der Vorsteher Ferdinand David genannt zu werden. Obwohl alle Mitglieder der Gemeinde von gleichem Geiste beseelt sind, so sind doch Lehrer und erster Vorsteher die ruhmvollen Träger und Nährer dieses Geistes. Die Art der Festfeier unterschied sich in Alsheim ebenfalls. Man gab Geschenke, nicht weil man nicht umhin konnte, sie zu geben; man gab gern, man gab in Fülle: Pianino, Stand- und goldene Taschenuhren, silberne und andere Pocale, Candelaber, silberne, Leuchter, Stickereien rc. rc. Auch Christen betheiligten sich an der Feier: Geistliche, Bürgermeister, Lehrer rc. Seine auswärtigen Schüler und Freunde hatten sich zahlreich .eingefunden; die entfernteren hatten durch Briefe, Telegramme und Geschenke ihre Theilnahme zu erkennen gegeben. Selbst Tags nachher liefen dergleichen noch ein, wie Abends vorher der" von Marx gegründete und geleitete allgemeine Gesangverein des Orts sich durch Fackelzug und Serenade beteiligte. DerAchawa- und der Pestalozziverein beglückwünschten den Jubilar ebenfalls durch ihre resp. Präsidenten, Rabbiner Dr. Rothschild in Alzey uud Pfarrer Dr. Ehlers in Frankfurt am Main. Ein solennes Festmahl, zu welchem mehrere Freunde des Jubilars als Ehrengäste geladen waren, zeichnete die Feier besonders aus, und bei diesem machte sich wieder der Geist der Toaste in eigner Art geltend. Es waren nicht Worte, kalt wie der Nebelwind, der herbstlich durch die dürren Blätter fährt, sondern Reden voll Geist und Gefühl, belebt vom Hauche einer warmen Frühliygssonne, geschmückt mit den Farben eines reichen Blumenflors, gewürzt vom Dufte rosiger Blüthen. Von Rabbinern waren anwesend Stein aus Frankfurt, Stein aus Worms, Rothschild aus Alzey, von Lehrern Klingenstein und viele andere.' Oesterreichifchungarische Monarchie. Wien, 12. April. Wir haben schon mehrere male Gelegenheit gehabt, zu bemerken, daß Kaiser Franz Joseph in seiner freigebigen Weise durchaus mit seinen Geschenken und Gnadenbezeugungen keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Confessionen. macht. So hat er in diesen Tagen 'dem israelitischen Cultusvereine zu Freistadr in Schlesien zum Baue eines Tempels 200 fl. bewilligt. - Der hiesigen Vorstadtszeitung schreibt man: „In Witeki starb am 4. April eine junge Frau, Namens Gitel Lärber, im Alter von 18 Jahren. : Die russischen und galizischen Juden haben die Gewohnheit, ihre Tobten so schnell als möglich beerdigen zu lassen, und es ist Thatsache, daß noch warme Körper zur Erde bestattet werden. Auch bei der genannten Frau war dies der Fall. Kaum war sie gestorben, als sogleich unter den üblichen Ceremonien die Abwaschungen vorgenommen und die todte mit Sterbegewändern bekleidet wurde. Dann legte man sie in den Sarg, jedoch, wie es scheint, etwas unsanft, denn der Körper zeigte ein kaum bemerkliches Zittern. Während man nun die scheinbar verstorbene auf den Friedhof trug, kam dieselbe völlig wieder zum Leben zurück, konnte sich jedoch nicht sofort orientiren, wo sie eigentlich sei. Erst als sie aus der Bahre gehoben wurde, um ins Grab versenkt zu werden, errieth sie alles und stieß einen Schreckensschrei aus. Man kann sich nun das Entsetzen der Anwesendem die Freude der Aeltern und des Gatten denken. Jubelnd wurde die wiedererstandene nach Hause gebracht, wo sie nach einigen Tagen vollkommen genas. — Ich kann nicht umhin, nochmals auf den Uebelstand der zu schnellen Beerdigung bei den galizischen und russischen Juden aufmerksam zu machen. Wie viele mögen dadurch lebendig begraben worden sein! Kennt denn das Gesetz keine Abhilfe gegen solche Mißbräuche?" Das Staatsgesetz wird in Oestreich doch wohl ebenso gut wie in anderen Culturstaaten eine Frist (meist 3 Tage) zwischen dem Tode und der Beerdigung sowie einen ärztlichen Todtenschein fordern — aber es kommt darauf an, ob auf die Ausführung des Gesetzes geachtet wird. . Redact.) — . Verein zur Unterstützung und Versorgung hilfsbedürftiger Waisen der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. Dem eben veröffentlichten Berichte über das abgelaufene elfte Vereinsjahr entnehmen wir folgende Daten: Zu den vom Vorjahre verbliebenen 146 Waisen wurden im Laufe des Jahres 1871 weitere 32 ausgenommen,

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