Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1872)
- Date
- 1872-04-30
- Page
- Seite 353 (sequence 11)
- Language
- German
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Bukarest, 5. April. > Wir entnehmen aus der heutigen „Rum. Post" folgende Einzelheiten: In Ismail und Kahul sind die polizeilichen Beamten gewechselt worden; ob zum Heile der verfolgten Juden, ist eine andere Frage. — Der ismailer Primär Sopoff, der einen hervorragenden Antheil an den dortigen Unruhen gehabt hat, ist seines Postens noch nicht enthoben und geht frei in der Hauptstadt umher. — Zu den für die unglücklichen Juden in Kahul und Ismail stattstndenden Sammlungen werden, namentlich in der Stadt Plojeschti, auch von vielen christlichen Mitbürgern Spenden gegeben — eine dort gewiß erfreuliche Erscheinung. Es wird uns überdies berichtet, daß die Municipalbehörden von Ismail und Kahul die hungernden Israeliten zur Bezahlung der rückständigen Steuern' mit ungeschwächter Strenge anhalten, und daß sogar, während die Hetzen auf ihrem Zenith waren, die wohlbekannten gelben Mahnzettel an die durchlöcherten Wände und Thüren der Häuser angeheftet wurden. Dieser Eifer der betreffenden Behörden ist ein äußerst löblicher; es wäre aber angezeigt, daß die Regierung den Israeliten, denen ihr tägliches Brod abgeht, und die noch auf die Mildthätigkeit anderer angewiesen sind, eine Stundung gewährte, bis ihnen die gerechte Entschädigung für die erlittenen Verluste werden wird. Wir. lenken ausdrücklich die Aufmerksamkeit der Regierung auf diesen.Punct. . Der Proceß des Rabbiners Brandes, Goldschlägers und der anderen Israeliten, welche erwiesenermaßen völlig unschuldig an dem in Ismail begangenen Kirchendiebstahl waren, wird am 3. (15.) April vor dem Schwurgericht in Buzeu zur Aburtheilung kommen. — Der Dieb Silber hat in dem letzten Verhöre in Plojeschti vor einer großen Zuhörerschaft ein neues Geständniß abgelegt, und erklärte, nochmals förmlich, daß säwmtliche Israeliten völlig unschuldig an dem von ihm begangenen Verbrechen sind, und daß er nur infolge von Drohungen gezwungen wurde, diese Israeliten als Mitschuldige zu denunciren. Endlich wird der „N. fr. Pr." folgendes mitgetheilt: In Plojeschti, wo die Schwurgerichtsverhandtung über die wegen Theilnahme an den ismailer Hetzen Beschuldigten stattfinden sollte > hatte sich eine kolossale Gährung unter der Bevölkerung geltend gemacht, und fand man sogar Proklamationen vor, welche die „Republikaner" der Stadt Plojeschti aufforderten, die Juden zu massacriren. In Folge dessen fühlte sich die Regierung veranlaßt, den Proceß von Plojeschti nach Buzeu zu transferiren. k. Bukarest, 9. April. Die „Rum. Post' schreibt: Der Herr Justizminister Costaforu ist am Sonnabend nach Bessarabien abgereist, um dort über die jüngst stattgehabten Judenverfolgungen Untersuchungen anzustellen und die Districtsadministration zu inspiciren. Herr Costaforu hat wohl daran gethan, diese Reise vorzunehmen. Er wird sich nicht nur persönlich von dem guten Charakter der dortigen jüdischen Einwohner überzeugen können, sondern auch die im Berichte des Generalstaatsanwalts Borschu ausgesprochene völlige Unschuld der Israeliten an dem in der Kathedrale zu Ismail begangenen Diebstahl bestätigt finden. 1 Der Proceß der beschuldigten Israeliten von Js- - mail, unter welchen Rabbiner Brandes und Herr Goldschläger sich befinden, ist für nächsten Monat (15. April) in Buzeu anberaümt. Ebendaselbst soll auch der Dieb Silber gerichtet werden. Am 16. und 17. kommen 29 der Ruhestörer von Vilkov und am 20., 45 Kahuler an die Reihe. Die Verhandlung über die ismailer Ruhestörer ist auf eine spätere Periode vertagt worden. Nicht nur das Inland, sondern ganz Europa wird diesen Gerichtsverhandlungen mit großer Aufmerksamkeit folgen. Nicht nur ist der gute Name der jüdischen Gemeinde darin involvirt, sondern der unseres Landes, welches so oft beschuldigt worden ist die Heimath der Ungerechtigkeit und der Barbarei zu sein. Es ist häufig behauptet worden, daß eine Schwurgerichtsverhandlung in Rumänien eine Farce, und wenn.Juden in Frage kommen, ein Hohn auf das Gesetz sei. Die Verhandlung^ in Buzeu werden daher als Bestätigung oder Bekämpfung dieser Behauptungen angesehen werden. Die Regierung wird sich jedenfalls der Wichtigkeit dieser Frage bewußt sein , und wir . hoffen, daß man jede Vorsichtsmaßregel treffen werde, um ein solches Verdict zu erlangen, welches geeignet sein soll zu beweisen, daß Gerechtigkeit und Gesetz keine bloßen Fiktionen seien. Bukarest, 19. April. Das vorausgesetzte ist in Erfüllung gegangen^ Ein Telegramm meldet: 18*.