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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-04-30 · Heft 18 (30.4.1872) · p. Seite 352

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 18 (30.4.1872)
Date
1872-04-30
Page
Seite 352 (sequence 10)
Language
German
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übergeben , welcher jedoch weder den Consüln noch auch der'; Nationbekannt gegeben wurde. Der Premierminister antwortete darauf, daß der Bedicht der Commission gegenwärtig in's Französische übersetzt werde und in nächster Zeit sowohl den Consuln zugeschickt als auch im Moniteur veröffentlicht werden solle. Der Generalconsul schloß die Unterredung mit der Mittheilung, daß England, als eine der garantirenden Schutzmächte, entschlossen sei, die Wiederholung solcher barbarischer Scenen nicht mehr zu dulden. Man weiß hier, daß der Bericht der Untersuchungscommission, welcher sich seit drei Wochen in den Händen der Regierung befindet, die Israeliten von jeder Mitschuld, an dem begangenen Kirchendiebstahl freispricht; nichtsdestoweniger hat man gegen den bereits einmal -vom Instructionsrichter freigesprochenen Rabbiner von Ismail einen neuen Verhaftsbefehl erlassen, um ihn vor das Geschwornengericht zu stellen. Der Rabbiner ist östreichischer Unterthan, und man fragt sich allgemein, warum denn der hiesige Generalconsul Oestreich-Ungarns nicht das mindeste thue, um seine Schutzbefohlenen gegen willkürliche Verfolgungen zu schützen. Es ist zu hoffen, daß der kategorische Protest Englands die Regierung zu energischem Handeln anregen und ihr den nöthigen Muth verleihen wird, um gegen das willkürliche Handeln unserer Justizbeamten anzukämpfen. Traurig genug, daß es einer Pression von außen bedarf, um unsere Regierung zu einer Kraftäußerung zu veranlassen. ' Bukarest, 29. März. Die „Rum. Post" schreibt: ,/Trotz aller Versprechungen der rumänischen Regiegierung ist bis heute weder den Vertretern der Mächte, noch auch dem Publicum durch die Spalten des „Moniteur" fernere Mittheilung gemacht worden, obschon es wohl bekannt ist, daß der Generälstaatsanwalt Borsch schon seit lange zurückgekehrt ist, seinen Bericht abgestattet und die I sraeliten von aller Schuld fr ei gesprochen hat. Wir erfahren auch, daß der östreichisch-ungarische Generalconsul seitens einiger kahuler Israeliten, welche dem östreichischen Staatsverbande angehören, die telegraphische Nachricht erhalten habe, daß 46 der Haupträdelsführer ihrer Hast entlassen worden seien. In Vulkow find von den 180 ursprünglich Arreürten nur noch 30 in Haft verblieben, während trotz ihrer erwiesenen Unschuld alle arretirten Israeliten, einschließlich des Rabbiners Brandes, dem Blendwerke einer Schwurgerichtsverhand.lung unterworfen werden sollen. Wir sagen Blendwerk; denn nach der Erfahrung der Vergangenheit und der vom letzten Mittwoch, wo diejenigen, welche überführt wurden, den Fürsten und das Haupt der Kirche gröblich beschimpft zu haben, vom Schwurgerichte freigesprochen wurden, können die unglücklichen Israeliten, gegen welche die verruchten Fabeln erfunden wurden und die gegen einen tödlichen Haß zu kämpfen haben, nur sehr karge Gerechtigkeit erwarten." Die Juden in Ismail, Kahul, Vulkov und andern 24 kleinern Ortschaften im rumänischen Bessarabien haben einen materiellen Schaden von einer halben Million Francs erlitten. Für die unglücklichen hat die Sammlung bis jetzt 10,695 Francs 'betragen, worunter 2000 Francs von London und 1000 Francs von Paris. Bukarest, 3. April. Der „N. fr. Pr." schreibt man: „Der Proceß wegen der Judenhetzen aus Ismail und Vilkov soll am 27. d. vor dem Schwurgerichte in Plojeschti zur Verhandlung kommen. Auch die der Theilnahme an dem Kirchenraube beschuldigten Israeliten (darunter der Rabbiner) sollen da gerichtet werden. Die Regierung hat den Proceß in guter Absicht nach Plojeschti transferirt; doch wer weiß, ob die armen Israeliten nicht von dem Regen unter die Traufe kommen. Es ist nicht ohne Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß das plojeschtier Schwurgericht sämmtliche Verbrecher freisprechen und die angeklagten Israeliten verurtheilen werde. Die Regierung fürchtet dies selbst, ist aber völlig ohnmächtig, das mindeste dagegen zu thun." (Wer da weiß, was die rumänischen Geschwornengerichte bereits geleistet haben und wer auf die Sentenzen der jüngsten französischen Jurh's blickt, muß in die Befürchtung der „N. fr. Pr." emstimmen. Mit diesem Vorbehalte nur kann man dem Verbiete der rumänischen 'Geschworenen entgegenfehen. Redact. W. A. Z. d. N '

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