Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1872)
- Date
- 1872-04-30
- Page
- Seite 344 (sequence 2)
- Language
- German
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auszusprechen, über welche alle einig seien und dis sich von selbst verstünden, z. B. die jüdischen Gemeinden seien berechtigt, aber nicht verpflichtet Elementarschulen zu errichten, jede Gemeinde sei verpflichtet, für einen angemessenen Religionsunterricht zu sorgen, solche Thesen auszusprechen, lege nur ein Armuthszeugniß für die jüdischen Gemeinden ab. Auch gegen diesen Antrag erhoben sich viele Stimmen, bis Professor Lazarus folgenden Vermittlungsantrag stellte: „In Erwägung, daß der Gemeindetag es für die heiligste Pflicht jeder Gemeinde hält, den Religionsunterricht auf alle Weise zu fördern, dieser Zweck auch nur durch möglichste Herstellung der Parität erreicht werden kann, wird der Ausschuß eingeladen, für den nächsten Gemeindetag sowohl Thesen mit incontroverser Motivirung vorzulegen, als Schritte für ihre Ausführung vorzubereiten, und geht die Versammlung über die vorgelegten Thesen zur motivirten Tagesordnung über." Dieser Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Es stand nun nur noch ein Gegenstand „über Bildung von israelitischen Culturvereinen in Gemeinden und Bezirken" auf der Tagesordnung. Bei der vorgerückten Zeit erklärte Hert Dr. Emil Lehmann nur noch den Gegenstand und trag auf Bildung einer desfallsigen Fachcommission an. Unter solchen Culturvereinen verstand Redner Vereine, welche sich die Hebung der socialen Verhältnisse, der Intelligenz und Cultur unter den Israeliten aller Orten zum Zweck machen und besonders die Abhaltung von wissenschaftlichen und populären Vorträgen zu dem angegebenen Zwecke erzielen sollten. Da, wo die erforderlichen Kräfte an einem Orte nicht genügend vorhanden wären, sollte sich ein Bezirksverein bilden, um z. B. Vorträge an verschiedenen Orten halten zu lassen. Die Bildung einer Fachcommission zu diesem Zwecke wurde genehmigt. Hieraus wurde vom Vorsitzenden mit Hinweisung auf die vielfachen Resultate der Versammlung und mit herzlichen Dankesworten für die Ausdauer der Versammelten der zweite deutsche israelitische Gemeindetag geschlossen. Aus der Mitte der Versammlung wurde dem Vorsitzenden Dank und Anerkennung ausgesprochen und durch Erheben von den Sitzen bekräftigt. Wir erlauben uns , über einige Puncte der in der vorigen Nummer mitgetheilten Statuten nachträglich einige Aufklärung zu geben. Am meisten wurde in den Debatten der Geldpunct und die Stimmenzahl bestritten. Einige wollten, daß ein Procent für den Gemeindebund nicht blos, wie bestimmt worden war, von den directen, sondern auch von den indirecten Gemeindesteuern erhoben werde. / Da nämlich noch in vielen Gemeinden solche indirecte Steuern bestehen, z. B. vom Koschersleische, womit ein Theil der Gemeindeausgaben gedeckt werde, so kämen diejenigen Gemeinden, in welchen solche indirecte Stenern bestehen, besser weg, als die anderen. Indessen wurde hierauf erwiedert, daß man gerade den kleineren und unbemittelteren Gemeinden den Zutritt zum Bunde erleichtern müsse, und daß der Begriff der indirecten Einnahmen durchaus nicht feststehe; man könnte ebenso gut die Einnahmen aus Fonds's und Stiftungen darunter verstehen, wobei dann wieder die Verwendung eines Theiles dieser Einnahmen stiftungswidrig sein würde. Ueberhaupt sei in allen diesen Dingen erst die Erfahrung nöthig, um einen vollgültigen Maßstab zu gewinnen; bis diese erlangt sei, müsse man die Milde vor der Strenge walten lassen. — Nachdrücklich erhoben sich einige Stimmen dagegen, daß den größeren Gemeinden für ihren höheren Beitrag von über 25 Thlrn. an, für je 50 Thlr. eine Stimme mehr beigelegt werde; man sah dies als einen Act der Reaction an, als einen Census, welcher den Reicheren begünstige, der Gleichheit widerspreche, und dem allgemeinen Stimmrecht entzogen wäre. Jede Gemeinde, ob sie viel oder wenig zahle,.müsse im Bunde eine gleiche Stimme besitzen. Dieser Ausführung gegenüber erklärte Dr. Philippson, daß es sich hier um keinen Census handle, sondern um eine annähernde Ausgleichung gerade im Sinne des allgemeinen Stimmrechts. Eine große Gemeinde vertrete 10, 20, 30 tausend Seelen, während eine mittlere und kleinere bis auf 100 Seelen und noch weniger hinuntersteige. Daß die 30,000 für die Interessen der Allgemeinheit'durch mehr Stimmen als 100 vertreten würden, wäre nur gerecht. Wenn in einem Bezirke die Bevölkerung sich gemehrt habe, so werde diesem auf Grund des allgemeinen Stimmrechts ein Vertreter mehr gewährt. Da man nun eine Volkszählung und eine Zuertheilung von Stimmen nach einer bestimmten Zahl von Seelen nicht vornehmen könne, hierdurch auch das Uebergewicht der großen Gemeinden über die kleinen geradezu erdrückend würde, so sei das Maß der Geldbeiträge ein Hülfsäquivalent dafür, die Beschränkung auf jedenfalls nicht mehr als fünf Stimmen aber eine genügende Garantie; denn die Stimmenzahl der Gemeinden, die unter 25 Thlr. Beitrag zahlen, würde stetst eine ungleich größere sein, als' die der größeren zusammen, wenn von diesen jede selbst